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EAS 48Steuerentlastung bei Lizenzgebührenzahlungen an ausländische Lizenzgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/110-IV/4/9127.11.1991

…Quellenbesteuerung (§ 99 EStG) zu entlasten. Sofern kein konzerninterner Lizenzgebührenfluss vorliegt, besteht im Verhältnis zu den drei genannten Staaten Anspruch auf vollständige Entlastung (Art. 15 DBA-Frankreich, Art. 12 DBA-Großbritannien, Art. 13 DBA-Niederlande). Bei konzerninternen Lizenzgebühren besteht gemäß Art. 15 Abs. 2 DBA-Frankreich…

EAS 84Freiberufliche Lizenzgebühren an deutschen Universitätsprofessor
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3122/2/1-IV/4/9231.01.1992

…unterliegt mit Lizenzgebühren, die ihm von österreichischen Unternehmen für Patente überwiesen werden, die anlässlich einer Beratungstätigkeit für diese Unternehmen geschaffen wurden, nach Artikel 12 DBA-D grundsätzlich in Deutschland der Besteuerung; diese Lizenzgebühren sind dementsprechend in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Wurden die durch die…

EAS 147Quellenbesteuerung für konzerninterne Lizenzgebühren in die Niederlande
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 463/3/1-IV/4/9213.07.1992

  Eine österreichische Handelsgesellschaft, die verpflichtet ist, ihrer holländischen Muttergesellschaft Lizenzgebühren zu zahlen, wird durch Art. 13 DBA-Niederlande berechtigt, die nach § 99 EStG abzuführende Quellensteuer auf 10% herabzusetzen, wenn die mit Erlass vom 20. Dezember 1985, AÖF Nr. 31/1986 idF 364/1988, geforderten…

EAS 212Lizenzgebührenzahlung nach Beteiligungserwerb
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2022/13-IV/4/9204.12.1992

…ist, muss durch das zuständige Finanzamt im Rahmen der ihm zustehenden freien Beweiswürdigung geprüft werden. Vorsorglich ist aber beizufügen, dass eine in Österreich mit 10% erhobene Abzugssteuer auf Lizenzgebühren in Frankreich auf die französische Körperschaftsteuer anzurechnen ist. 4. Dezember 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…

EAS 283Lizenzgebührenzahlungen an niederländische Schwestergesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/26-IV/4/9314.07.1993

… Werden von einer österreichischen Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische Schwestergesellschaft gezahlt, so erscheint die Auffassung vertretbar, dass kein Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 2 DBA-Niederlande vorliegt. Denn nach der zitierten Abkommensbestimmung unterliegen in die Niederlande fließende Lizenzgebühren nur dann einer inländischen 10-prozentigen Quellensteuerbelastung…

EAS 330Lizenzgebührenzahlungen an mittelbar beteiligte niederländische Lizenzgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2083/4/1-IV/4/9304.11.1993

  Werden von einer österreichischen Gesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische Muttergesellschaft gezahlt, die mehr als 50% der Anteile an der österreichischen lizenznehmenden Gesellschaft hält, so tritt auf Grund des DBA-Niederlande keine vollständige Entlastung von der gemäß § 99 EStG zu erhebenden österreichischen Abzugssteuer ein, sondern…

EAS 463Lizenzgebührendurchleitung durch Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 654/1/1-IV/4/9427.06.1994

…deren Aufgabe darin besteht, die ihr von der Antillen-Gesellschaft übertragenen Lizenzrechte durch Weitergabe an im Drittausland ansässige Lizenznehmer zu verwerten, so unterliegen die von der österreichischen Tochtergesellschaft an die Antillen-Gesellschaft gezahlten Lizenzgebühren dem 20-prozentigen Steuerabzug gemäß § 99 EStG. Das DBA-Niederlande ist…

EAS 601Südkoreanische Lizenzgebühren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2122/2/1-IV/4/9516.03.1995

  Bezieht eine in Österreich ansässige Ingenieur-GesmbH Lizenzgebühren aus Südkorea, dann ist Südkorea gem. Artikel 12 des österreichisch-koreanischen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 486/1987, berechtigt, von den Bruttobeträgen der Lizenzgebühren eine 10-prozentige Abzugsbesteuerung vorzunehmen. Nach Maßgabe des Artikels 23 Abs. 2 lit. c…

EAS 687Entlastung von einer zu Unrecht vorgenommenen Abzugssteuer auf Lizenzgebühren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 1273/4/2-IV/4/9501.08.1995

…DBA-Schweiz die von einer österreichischen Kapitalgesellschaft an ihre schweizerische Schwestergesellschaft gezahlten Lizenzgebührenzahlungen einer 5-prozentigen österreichische Quellensteuer (§ 99 EStG) unterzogen und wird in der Folge im Zuge einer österreichischen Betriebsprüfung der Lizenzgebührenfluss einer österreichischen KG zugerechnet und bei deren unbeschränkt steuerpflichtigen Teilhabern der Besteuerung…

EAS 697Lizenzgebührenzahlungen an schwedische Großmuttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3593/1/1-IV/4/9517.08.1995

…Beteiligungserfordernis in dem Doppelbesteuerungsabkommen nicht auf unmittelbare Beteiligungen eingeschränkt worden ist, wird seitens des BM für Finanzen die Auffassung vertreten, dass auch mittelbare Beteiligungen hiefür genügen. Es steht der schwedischen Lizenzgebührenempfängerin frei, bei einer davon abweichenden Rechtsauffassung, ein diesbezügliches Verständigungsverfahren auf schwedischer Seite zu beantragen. …

EAS 693Lizenzgebührenzahlungen an niederländische Schwestergesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 51/46/1-IV/4/9517.08.1995

…1 DBA-Niederlande müsste das erwähnte Verständigungsverfahren im Ansässigkeitsstaat des Einkünfteempfängers, sonach bei Lizenzgebührenzahlungen an niederländische Schwestergesellschaften in den Niederlanden eingeleitet werden. Bislang ist in dieser Angelegenheit jedoch weder ein internationales Verständigungsverfahren in Gang gesetzt worden, noch liegt sonst eine Reaktion der zuständigen Behörde in…

EAS 706Lizenzgebührenzahlungen an eine niederländische Schwestergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/58/1-IV/4/9528.08.1995

… Werden von einer österreichischen Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische Schwestergesellschaft gezahlt, so erscheint die Auffassung vertretbar, dass kein Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 2 DBA-Niederlande vorliegt. Denn nach der zitierten Abkommensbestimmung unterliegen in die Niederlande fließende Lizenzgebühren nur dann einer inländischen 10%igen Quellensteuerbelastung…

EAS 886Lizenzgebührenzahlungen an niederländische Schwestergesellschaften; Frage der steuerlichen Zurechnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3687/1-IV/4/9629.05.1996

…693 vom Ausgang des Verständigungsverfahrens abhängig gemachte Rechtsfrage geklärt. Vorsorglich wird allerdings beigefügt, dass die Steuerentlastung nach Art. 13 DBA-Niederlande davon abhängt, dass die Lizenzgebührenzahlungen nach Maßgabe der §§ 21 bis 24 BAO der Schwestergesellschaft auch tatsächlich steuerlich zuzurechnen sind. Dies wäre beispielsweise nicht anzunehmen…

EAS 1040Lizenzgebührenzahlungen an eine britische Schwestergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 27/1-IV/4/9724.03.1997

…erzielt, dass die vergleichbare Bestimmung des Artikels 13 Abs. 2 DBA-Niederlande dem Wortlaut nach interpretiert wird und dass sonach Lizenzgebührenzahlungen an eine niederländische Schwestergesellschaft von der österreichischen Abzugsbesteuerung zu entlasten sind. Denn die niederländische Schwestergesellschaft ist zwar ein mit der österreichischen Gesellschaft "verbundenes Unternehmen"…

EAS 1027Lizenzgebührenbegriff im DBA-USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/6-IV/4/9728.02.1997

Das Bundesministerium für Finanzen hält weiterhin an seiner Auffassung fest, dass dem in Art. VIII Abs. 2 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens verwendeten Ausdruck "kinematographische Filme" jener Sinn beizulegen ist, der für den gleichen Ausdruck in Position 3706 der Kombinierten Nomenklatur des Zolltarifes (KN) festgelegt ist…

EAS 1113Dubiose Lizenzgebühren in die Niederlande
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/61-IV/4/9721.07.1997

…des Ermittlungsverfahren durch das Verhalten auf Parteienseite noch bestätigt, dann besteht trotz Vorliegens einer Ansässigkeitsbescheinigung seitens der niederländischen Steuerverwaltung keine Verpflichtung zur Freistellung der Lizenzgebührenzahlungen von der österreichischen Abzugssteuerpflicht. Allerdings kann in einem solchen Fall von Parteienseite Antrag auf Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens gestellt werden…

EAS 3437Behandlung mittelbarer Beteiligungen im Zusammenhang mit Lizenzgebühren nach dem DBA-Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2021-0.807.12919.04.2022

Leistet eine österreichische Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren an ihre in Italien ansässige indirekte Gesellschafterin ("Urgroßmuttergesellschaft"), die insgesamt mit mehr als 50% mittelbar an der österreichischen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, so dürfen diese Zahlungen gemäß Art. 12 Abs. 2 DBA-Italien in Österreich einer 10-prozentigen Quellensteuer unterzogen werden…

EAS 3336Lizenzgebührenzahlungen einer inländischen KG mit Auslandsgesellschafter an eine irische Unlimited Company
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0517-VI/8/201304.07.2014

…unterliegen, verleiht der Körperschaft keine Vergleichbarkeit mit einer transparenten Personengesellschaft. Das Tatbestandselement der Lizenzgebührenzahlung an eine in Irland ansässige Person ist daher im Fall einer irischen "unlimited company" erfüllt und bei Vorliegen einer irischen Ansässigkeitsbestätigung auf dem Vordruck ZS-QU2 auch entsprechend dokumentiert. Die Frage…

EAS 3175Lizenzgebührenzahlung an eine schweizerische Personengesellschaft mit deutschen Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2283-IV/4/201020.08.2010

Entrichtet eine österreichische Konzerntochtergesellschaft Lizenzgebühren an eine schweizerische Kollektivgesellschaft (eine der OG vergleichbare Personengesellschaft) mit deutschen Gesellschaftern, dann sind diese Lizenzgebühren nicht durch das österreichisch-schweizerische Abkommen vor der Quellenbesteuerung nach § 99 EStG 1988 geschützt, weil nach dem Recht aller beteiligten Staaten die schweizerische Personengesellschaft…

EAS 3159Lizenzgebühren eines österreichischen Künstlers mit Studioräumen in Frankreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1599-IV/4/201021.06.2010

…Besteuerungsrecht an den urheberrechtlichen Lizenzgebühren steht dem Ansässigkeitsstaat, im vorliegenden Fall sonach Österreich zu. Nur wenn die Urheberrechte Teil des Betriebsvermögens der ausländischen festen Einrichtung würden, wenn folglich die ausländische feste Einrichtung es ist, die diese Urheberrechte verwertet, wären die Lizenzgebühren als Betriebseinnahmen der ausländischen…