…werden, in der Weise abgewickelt, dass diese Waren von der schweizerischen Gesellschaft unter Entrichtung der Einfuhrabgaben im eigenen Namen nach Österreich verbracht und hier bei einem Spediteur gelagert und sodann umsatzsteuerpflichtig an die österreichischen Kunden ausgeliefert werden, so stellt dieses Warenlager wohl nach inländischem Recht (…
…Schriftverkehr mit den österreichischen Abgabenbehörden zuzubilligen sein, vorausgesetzt, dass hiedurch für die jeweils betroffene österreichische Abgabenbehörde nicht erhebliche Erschwernisse im Vergleich zu einem Verkehr mit Steuerinländern erwachsen. Angesichts des Umstandes, dass auch Deutschland nach Nummer 4 des AO-Anwendungserlasses zu § 122 AO den direkten Schriftverkehr…
…derart untergeordnet anzusehen, dass hiedurch das Tatbestandsmerkmal "das bloße Unterhalten eines Warenlagers" im Sinn der Ziffer 9 lit. a des Schlussprotokolls zu Artikel 4 DBA-Deutschland noch als gegeben angenommen werden kann. Fragen dieser Art können allerdings nicht im EAS-Verfahren geklärt werden, sondern bedürfen…
…das schweizerische Unternehmen in die Lage versetzt wird, den österreichischen Markt oder den Markt in dritten Staaten mit einer im wesentlichen gleichen Intensität wie bei Errichtung einer österreichischen Niederlassung zu betreuen. 22. März 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…im Sinn des § 29 BAO darstellen. Wenn die Nutzung des inländischen Gebäudes aber tatsächlich nicht über jene eines bloßen Auslieferungslagers hinausgeht, würde es gemäß Artikel 5 Abs. 3 lit. a des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens nicht als DBA-Betriebstätte anzusehen sein, so dass diesfalls die im…
…teilweise unter Mithilfe von geschützten Werkstätten von diversen Organisationen unter Einschulung und Aufsicht der österreichischen T2-GmbH bearbeitet werden und schließlich in ein in ihrem Betrieb befindliches Auslieferungslager der schweizerischen T2-AG zur Versendung an die Kunden (ca. 20 LKW-Lieferungen pro Tag) verbracht werden…
Warenlieferungen österreichischer Unternehmer in das Zollausschlussgebiet Kleinwalsertal werden im erforderlichen Rahmen auf der Grundlage von § 48 BAO vor dem Eintritt einer doppelten internationalen Umsatzsteuerbelastung geschützt; die Entlastung erfolgt in der Weise, dass der österreichische Lieferant berechtigt wird, den Teil des erzielten Umsatzes, der in…
…entweder die Nichtbetriebstätteneigenschaft des Auslieferungslagers verloren oder es müsste dem inländischen verbundenen Unternehmen die Eigenschaft eines ständigen Vertreters zugemessen werden (dann nämlich, wenn der österreichische Produkterzeuger über den Rahmen der eigenen betrieblichen Tätigkeit hinaus Handlungen im Interesse des ausländischen Betriebes vornimmt; BFH 27.11.63…
…dem er regelmäßig Bestellungen für das Unternehmen ausführt, betriebstättenbegründend wirkt. Nach dieser Vertragsbestimmung löst sonach ein die Bestellungen entgegennehmender Firmenrepräsentant in Verbindung mit der Existenz eines inländischen Auslieferungslagers im Allgemeinen die Verwirklichung des Betriebstättentatbestandes aus. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen führt die Nichteinschaltung des…
…EU-Beitritt Österreichs, sonach ab 1.1.1995, verwirklicht wurden, unanwendbar geworden. Lieferungen deutscher Unternehmer an Unternehmer des Kleinwalsertales stellen daher innergemeinschaftliche Lieferungen dar, die nach den Regeln des UStG 1994 (samt Anhang zu § 29 Abs. 8) der österreichischen Erwerbsumsatzbesteuerung zu unterziehen sind. Ein österreichisch…
…der Fall gegenüber der CSFR, der Türkei, Rumänien und gegenüber den Nachfolgestaaten der UdSSR (GUS- bzw. NUS-Staaten). Im Verhältnis zu Benin (Afrika) besteht kein solches Reziprozitätsverhältnis, so dass Hilfslieferungen, die im Auftrag des Bundeskanzleramtes dorthin getätigt werden (sonach Lieferungen, bei denen die Republik Österreich…
…vor Ort Kundenberatung angeboten wird. Denn die österreichische Kapitalgesellschaft dürfte durch eine solche Gestaltung in die Lage versetzt werden, den schweizerischen Markt mit einer im Wesentlichen gleichen Intensität wie bei Errichtung einer Niederlassung zu betreuen. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass in einem derartigen…
…Der Umstand, dass der Versandhandelskatalog sowie alle Werbemittel im Rahmen des Direct-Mailings von Österreich aus für den bundesdeutschen Markt erstellt werden, sowie das Faktum, dass es in der deutschen Niederlassung kein Warenlager gibt, weil die bestellte Ware unmittelbar von Österreich aus versandt wird, nehmen…
…einer Spedition zählen (EAS 191). Eine andere Beurteilung wäre daher nur dann erforderlich, wenn die Kunden des schweizerischen Unternehmens (mögen diese im Inland oder im Ausland ansässig sein) in die Lage versetzt werden, bei dieser Spedition ihre Bestellungen aufzugeben und wenn sonach Gestaltungen gewählt werden…
…statt; eine Lagerbuchhaltung wird geführt) so spricht viel dafür, dass hiedurch seitens der deutschen Gesellschaft in Österreich eine Betriebstätte im Sinn des DBA-Deutschland begründet wird. Dies selbst dann, wenn seitens der deutschen Gesellschaft jegliche Verfügungsmacht über die örtlichen Einrichtungen in Österreich bestritten wird, weil…
Erhält ein österreichisches Unternehmen den Auftrag für die Errichtung einer Großanlage in Italien, wobei sich das Leistungsspektrum über Engineering, Lieferung von Anlageteilen, Montage, Inbetriebnahme und Schulung von Kundenpersonal erstreckt, dann begründet das österreichische Unternehmen eine Betriebstätte in Italien, wenn die Montagetätigkeit 12 Monate überschreitet (Art…
Hat ein österreichischer Künstler nach Aufgabe seines inländischen Wohnsitzes an seinem neuen Wohnsitz in Monaco eine Bronze-Skulptur hergestellt und in der Folge per Spedition an eine österreichische Gemeinde zur Aufstellung im Gemeindezentrum geliefert, unterliegt diese in Monaco ausgeübte künstlerische Tätigkeit der inländischen Besteuerung, da…
…die in Malaysien gelegene Baustelle (=Betriebstätte) fakturieren darf, sondern dies zu jenen kaufmännisch kalkulierten Preisen bewerkstelligen muss, die bei Lieferung an ein völlig unabhängiges Unternehmen in Malaysien erzielbar gewesen wären. Das Schlussprotokoll stellt sonach ausreichend klar, dass Liefergewinne dem österreichischen Stammhaus zu verbleiben haben und…
Sind im internationalen Versandhandel in Österreich Außendienstmitarbeiter ohne formelle Abschlussvollmacht tätig, und ist es tatsächlich so, dass der österreichische Kunde nicht wirklich davon ausgehen kann, dass er mit Unterfertigung des Bestellscheines das Produkt bereits gekauft hat, insb. weil noch keine umfassende Einigung über "Preis…
…Bestellungen seitens der österreichischen Kunden per Post oder per Fax unmittelbar in Deutschland und werden die Geräte unmittelbar von Deutschland aus nach Österreich versandt, so wird hiedurch in Österreich keine Betriebstätte im Sinne des DBA-Deutschland für den deutschen Gerätelieferanten begründet; dies auch dann nicht…