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EAS 2076Filmlizenzgebühren aus Kroatien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/22-IV/4/0217.06.2002

Artikel 12 des DBA-Kroatien sieht Quellensteuerfreiheit für Lizenzgebühren vor, wobei der Begriff der Lizenzgebühren dem OECD-Musterabkommen nachgebildet ist. Der Begriff umfasst jedenfalls auch Entgelte für die Einräumung des Verwertungsrechtes an Filmwerken. Der in Artikel 12 Abs. 2 enthaltene Hinweis auf kinematographische Filme kann…

EAS 2857Zum Begriff des "Praktikanten" im DBA-Kroatien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0277-IV/4/200714.05.2007

…Österreichs stammen. Wird ein Kroate, der Dienstnehmer der kroatischen Tochtergesellschaft einer österreichischen Muttergesellschaft ist, für 1 Jahr von seinem Arbeitgeber zur österreichischen Muttergesellschaft entsandt, um hier als "Volontär" seine Qualifikation zu erhöhen und das hier erworbene Know-how in die kroatische Tochtergesellschaft einzubringen, so liegt…

EAS 2444Steuerfreie Gewinndurchschleusung aus Kroatien nach England
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2722/1-IV/4/0420.04.2004

…die im vorliegenden Fall aber kein Thema ist. Der Umstand, dass die in Kroatien ausgeschütteten Gewinne in den Händen der kroatischen (operativ tätigen) Tochtergesellschaft auf Grund einer kroatischen Gründungsförderung unbesteuert geblieben sind, führt nicht zum Methodenwechsel und damit zum Verlust der Steuerbefreiung für die österreichische…

EAS 1821Beratungsleistungen nach Kroatien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftJ 12/1-IV/4/0127.03.2001

Verrechnet die österreichische Muttergesellschaft ihrer kroatischen Tochtergesellschaft Beratungs- Schulungs- und ähnliche Leistungen und werden diese Leistungen nicht in einer kroatischen Betriebstätte der österreichischen Muttergesellschaft erbracht, dann dürfen die diesbezüglichen Zahlungen nach Artikel 7 i.V. mit Art. 5 DBA-Kroatien in Kroatien nicht besteuert werden…

EAS 1912Unfallrenten im DBA-Kroatien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 350/2-IV/4/0108.08.2001

…und stellen kein Entgelt für frühere unselbständige Arbeit dar (EAS 170); sie fallen daher auch nicht unter den in Artikel 18 DBA-Kroatien verwendeten Begriff der "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden". Der Umstand…

EAS 2089Konsulentenhonorare an einen Mitarbeiter der kroatischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1003/1-IV/4/0202.07.2002

…dass er von Kroatien aus eine Beratungstätigkeit für die österreichische Gesellschaft erbringt, sind gemäß Artikel 7 bzw. Artikel 14 des DBA-Kroatien in Österreich von der Besteuerung freizustellen und unterliegen der Besteuerung in Kroatien. Eine Beantwortung der Frage einer allfälligen Sozialversicherungspflicht in Kroatien kann aus…

EAS 3071Trilateraler Zurechnungskonflikt bei inländischen hybriden Personengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1377-IV/4/200923.06.2009

…Einkünfte (hier: Kroatien) aber als intransparent wertet. Dieses Beispiel 9 hat schließlich Eingang in Z 6.5 des OECD-Kommentars zu Artikel 1 des OECD-MA gefunden. Das österreichische Finanzamt hat allerdings zu Recht der österreichischen KG die Ausstellung einer von Kroatien verlangten Ansässigkeitsbescheinigung verweigert…

EAS 2591Kein Anrechnungsvortrag
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0263-IV/4/200524.03.2005

…hohe österreichische Körperschaftsteuer auf die kroatischen Zinseneinkünfte, können nichtanrechenbare Quellensteuern nicht mit einer Körperschaftsteuer späterer Jahre (die ja dann von anderen Einkünften erhoben wird) verrechnet werden (kein Anrechnungsvortrag; EAS 2021). Sollten die positiven Gesamteinkünfte der österreichischen Kapitalgesellschaft nur aus den kroatischen Zinseneinkünften bestehen und sollten…

EAS 2026Auslandsvertretungen der ÖBB
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftÖ 16/4-IV/4/0203.04.2002

Mitarbeiter der Auslandsvertretungen der Österreichischen Bundesbahnen in Belgien, Frankreich, Kroatien, Niederlande, in der Slowakei sowie in Ungarn unterliegen mit ihren Bezügen der Besteuerung in den genannten Staaten und sind in Österreich auf Grund der mit den genannten Staaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen von der Besteuerung - gegebenenfalls unter…

EAS 3413Betriebsstätten bei Segelbooten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0070-IV/8/201904.04.2019

…EAS 1445). Sofern diese Anlegestelle für die Ausübung einer betrieblichen Tätigkeit verwendet wird (funktionales Element) und sie dauerhaft zur Verfügung steht (zeitliches Element), kann eine Betriebsstätte iSd Art. 5 DBA Kroatien vorliegen. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass auch eine nicht durchgehende, wohl aber…

EAS 3181Unecht stille Beteiligung an einer kroatischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2555-IV/4/201020.09.2010

…ein: Kroatien besteuert die aliquot von der österreichischen Steuerpflichtigen erzielten Einkünfte in den Händen der kroatischen Kapitalgesellschaft, während Österreich dieselben Einkünfte als Einkünfte der österreichischen Steuerpflichtigen ansieht. Der Zurechnungskonflikt ist aber nur unechter Natur, weil nach Auffassung beider Staaten das Besteuerungsrecht an den Einkünften Kroatien…

EAS 3087Vermögensverwaltende kroatische Hybrid-Personengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2419-IV/4/200921.09.2009

…Zinsen in Kroatien in den Händen der k.d. als deren Einkünfte besteuert und wird aus österreichischer Sicht der Zinsenfluss unmittelbar den österreichischen Gesellschaftern der k.d. zugerechnet und ebenfalls besteuert, so würde dies eine Doppelbesteuerung auslösen. Wenn daher anzuerkennen ist, dass Kroatien durch die…

EAS 2372Progressionsvorbehalt bei unterjähriger Auslandsentsendung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 325/2-IV/4/0311.11.2003

Es ist wohl richtig, dass Österreich nach ständiger Verwaltungspraxis abkommensrechtlich steuerfrei zu stellende Auslandseinkünfte bei inländischen Zweitwohnsitzern nicht für Zwecke des Progressionsvorbehaltes heranzieht. Wandelt sich hingegen ein inländischer Hauptwohnsitz ab April 2002 wegen einer langjährigen Arbeitnehmerentsendung nach Kroatien zu einem inländischen Zweitwohnsitz, dann sind im…

EAS 2732Fragen zum Gastlehrererlass
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0293-IV/4/200616.05.2006

…Wird daher ein Gastlehrer aus Kroatien beschäftigt, dann zeigt Ziffer 1.4 des Gastlehrererlasses auf, dass die österreichische Lohnsteuer auf der Grundlage von Artikel 15 des DBA-Kroatien zu erheben ist. Die Gastlehrerbestimmung mit Slowenien weicht in zweierlei Hinsicht von den sonst üblichen Gastlehrerbestimmungen ab…

EAS 2932Problems with intercompany profit distributions in Croatia
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0083-IV/4/200811.01.2008

According to Article 10 para. 2 subpara. (b) of the Austro-Croatian Double Taxation Convention cross-border intercompany profit distributions are exempted from source taxation. As a result, profits generated in the years 2001 to 2004 in a Croatian subsidiary and distributed in 2005 to…

EAS 2676EDV-Beratung für ein kroatisches Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0710-IV/4/200523.11.2005

…Dienstleistungsunternehmen, das ein kroatisches Unternehmen durch freiberuflich tätige Konsulenten (Subauftragnehmer) berät, wobei weder das EDV-Unternehmen noch die Subauftragnehmer in Kroatien über eine Betriebstätte im Sinn von Art. 5 DBA-Kroatien verfügen, ist gemäß Art. 7 DBA-Kroatien von der Besteuerung in Kroatien zu entlasten…

EAS 1649Kroatische LKW-Fahrer inländischer Transportunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 691/1-IV/4/0008.05.2000

Beschäftigen inländische Transportunternehmen in Kroatien ansässige (und in Österreich nur der beschränkten Steuerpflicht unterliegende) Fernfahrer, die ausschließlich auf ausländischen Transportrouten zum Einsatz kommen, dann unterliegen die an die Fahrer ausgezahlten Arbeitslöhne dem inländischen Lohnsteuerabzug. Denn die Fernfahrer erbringen auch auf ihren Auslandsfahrten ihre Arbeitsleistungen ihrem…

EAS 169Umsatzsteuerentlastung für internationale Hilfsgüterlieferungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/96-IV/4/9230.09.1992

Auf Grund von Reziprozitätsverhältnissen mit den GUS-Staaten, mit Kroatien, der Türkei, der Tschechoslowakei und mit Rumänien können österreichische Unternehmen, die humanitäre Hilfsgütersendungen in diese Staaten tätigen gemäß § 48 BAO durch Antragstellung im Bundesministerium für Finanzen eine Umsatzsteuerentlastung erwirken. Die Anträge stellen gebührenpflichtige Eingaben dar…

EAS 786Beteiligungsveräußerungen an Ost-Gesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3369/3/1-IV/4/9504.01.1996

Hat eine nach dem Kalenderjahr bilanzierende österreichische Kapitalgesellschaft in den Jahren 1993 und 1994 in Tschechien, Ungarn und in Kroatien operativ tätige Tochtergesellschaften errichtet und werden diese Beteiligungen im Jahr 1996 veräußert, dann ist der Veräußerungsgewinn gemäß § 10 Abs. 2 KStG in Österreich steuerfrei. Der…

EAS 1024Kroatisches Unternehmen mit GMBH-Firmensitz in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 147/1-IV/4/9728.02.1997

…deren Betriebstätten und Geschäftsleitung sich ausschließlich in Kroatien befinden, dann trifft diese GMBH weder eine Lohnsteuerabzugspflicht noch eine Verpflichtung zur Einbehaltung einer Werkvertragsabgabe, wenn die Dienstnehmer und die auf Werkvertragsbasis beschäftigten Konsulenten ausschließlich in Kroatien oder im Drittausland ihren beruflichen Obliegenheiten nachgehen und in Österreich…