Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1912
Unfallrenten im DBA-Kroatien
geltende FassungEAS-AuskunftA 350/2-IV/4/01vom 08.08.2001
Wortlaut laut Findok
Unfallrenten
haben nach Auffassung des BM für Finanzen Schadenersatzcharakter und
stellen kein Entgelt für frühere unselbständige Arbeit dar (EAS
170); sie fallen daher auch nicht unter den in Artikel 18 DBA-Kroatien
verwendeten Begriff der "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen,
die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere
unselbständige Arbeit gezahlt werden". Der Umstand, dass Unfallrenten nach
österreichischem innerstaatlichen Recht als Einkünfte aus
nichtselbständiger Arbeit zu qualifizieren sind, vermag weder eine
Zuordnung der Unfallrenten unter Artikel 15 (Unselbständige Arbeit) noch
unter Artikel 18 (Ruhegehälter) zu bewirken. Denn ein Rückgriff auf
innerstaatliches österreichisches Recht ist bei der Abkommensauslegung nur
dann zulässig, wenn sich weder aus dem Abkommenswortlaut noch aus dem
Abkommenszusammenhang Anderes ergibt (Art. 3 Abs. 2 DBA-Kroatien).
Unfallrenten
fallen sonach unter keine der besonderen Steuerzuteilungsregeln das Abkommens,
sodass sie der allgemeinen Zuteilungsregel des Artikels 21 zugeordnet werden
müssen (EAS 170). Daraus folgt, dass die von der Allgemeinen
Unfallversicherungsanstalt nach Kroatien gezahlten Unfallrenten in
Österreich von der Besteuerung freizustellen sind.
08. August
2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 18 DBA HR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Kroatien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 119/2001
- Art. 15 DBA HR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Kroatien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 119/2001
- Art. 3 Abs. 2 DBA HR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Kroatien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 119/2001
- Art. 21 DBA HR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Kroatien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 119/2001
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- A 350/2-IV/4/01
- Stammnummer
- 1920
- Gültig
- 08.08.2001 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF