…begnügen können, dass bei Zahlungen an US-Bürger lediglich Kopien der EDV-mäßig vom Philadelphia Customer Service Center des IRS auf Form 6166 ausgestellten Ansässigkeitsbescheinigungen vorliegen und bei der auszahlenden Stelle als Beleg für die Inanspruchnahme der Vorteile des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens herangezogen werden. Es…
…über den tatsächlichen Bestand einer DBA-Anrechnungsverpflichtung im konkreten Einzelfall der Bank vorliegen; eine Kopie des finanzamtlich bestätigten Vordruckes "Form 84" kann als derartiger Nachweis angesehen werden. Die Bank ist aus steuerrechtlicher Sicht aber nicht zur unmittelbaren Anwendung des DBA verpflichtet. Wird seitens der Bank…
…Schweiz behauptet, dann wird dieser Beurteilung auf österreichischer Seite gefolgt werden können, wenn eine Ansässigkeitsbescheinigung der eidgenössischen Steuerverwaltung beigebracht und unter Anschluß einer Kopie der vorliegenden EAS-Auskunft dem zuständigen österreichischen Finanzamt übermittelt wird (Vordruck ZS-CH2; zu beziehen bei der Drucksortenverwaltung der FLD-Wien);…
…muss dem österreichischen Arbeitgeber jedenfalls eine von der deutschen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung der deutschen Fahrer vorliegen. Als Nachweis für die sachgerechte Bezugsaufteilung zwischen Österreich und Deutschland kann weiters eine Kopie über die korrespondierende steuerliche Erfassung in Deutschland dienen. 28. März 2000 Für den Bundesminister: Dr…
…vor allem deshalb, weil der Vertrieb in der Weise erfolgt, dass die in Deutschland hergestellten "Werkstücke" (= Originaldatenträger mit einer Kopie der Software und einem Exemplar der dazugehörigen schriftlichen Unterlagen) unbearbeitet an die Endverbraucher ausgeliefert werden, wobei die Endverbraucher das Softwareprodukt zwar nutzen, nicht aber…
…000 Euro im Kalenderjahr, dann wird man sich für Zwecke der DBA-Entlastungsverordnung im Allgemeinen nicht damit begnügen können, dass lediglich Kopien von Ansässigkeitsbescheinigungen vorliegen, die bei der auszahlenden Stelle als Beleg für die Inanspruchnahme der Vorteile der Doppelbesteuerungsabkommen herangezogen werden sollen. Vielmehr müssen dem…
…den Verkauf eines Updates des Software-Produktes als SMP-Paket (symmetrisches Multiprocessing) und zwar auch dann, wenn die Anfertigung von Kopien für den Netzwerkbetrieb im Unternehmen des Kunden gestattet wird (Z 14.2 OECD-Kommentar zu Art. 12). Leistet der Kunde allerdings ein Entgelt dafür…
…wurden. Nur dann, wenn das Entgelt dafür geleistet wird, dass der thailändische Kunde den Inhalt des Programmes kopieren und mit oder ohne eigene Weiterentwicklung sodann gewinnbringend vermarkten darf, wäre das für eine solche Erlaubnis gezahlte Entgelt als Lizenzgebühr zu werten. Siehe hierzu die ausführlichen Ergänzungen…
…eine entsprechende Bescheinigung ausstellt. Wird den zum Steuerabzug in Österreich Verpflichteten die deutsche Ansässigkeitsbescheinigung (ZS-D1) und eine Bescheinigung über die Gewerblichkeit der Darbietungen (Kopien sind ausreichend) vorgelegt, werden die in Österreich zum Steuerabzug Verpflichteten auf Grund von Artikel 4 DBA-Deutschland den Steuerabzug unterlassen…
…Nr. 111/1999, eine Freistellung von der österreichischen Abzugsbesteuerung herbeigeführt werden. Aus dem Erlaß ergibt sich, daß bloße Kopien der US-Reisepässe (selbst bei Festhalten der US-Sozialversicherungsnummer) sowie der Umstand, daß die Gruppe angibt, nur eine einmalige Europa Tournee zu planen, nicht ausreichend sind…
…Das Finanzamt erlangt sonach Kenntnis von den steuerfrei behandelten Zahlungsvorgängen. Das Finanzamt kann daher erforderlichenfalls von der Veranstaltungs-GMBH nähere Auskünfte über die steuerlich relevanten Aspekte einholen (Kopie der Verträge und der Überweisungsbelege, Ansässigkeitsbescheinigungen) und kann auf dieser Grundlage im Amtshilfeweg die niederländische Steuerverwaltung einerseits…
…dann könnte ohne weiteres eine Kopie der mit dem amtlichen Bestätigungsvermerk versehenen Rückerstattungsformulare als derartiger Nachweis der Abkommensberechtigung für den anrechnungspflichtigen Teil der ausländischen Quellensteuer ausreichen. Andernfalls kann die Ansässigkeitsbescheinigung auf dem in AÖF Nr. 306/1989 in kopierfähiger Form veröffentlichten Muster erteilt werden. Es…
…90/13/0165). Es wird daher auch bei der Prüfung internationaler Verrechnungspreise einem Verlangen der österreichischen Prüfungsorgane nach Übermittlung von beweiskräftigen Unterlagen (zumindest in Kopie) nicht mit dem Argument begegnet werden können, dass sich diese Unterlagen in den Händen eines ausländischen verbundenen Unternehmens befinden und…
…zu dokumentieren haben, dass das Arbeitskräfteverleihverhältnis auch auf deutscher Seite als solches steuerlich anerkannt wird. Kopien von Unterlagen über die deutsche Lohnversteuerung der die Österreich-Dreharbeiten umfassenden Lohnbezüge könnten in dieser Hinsicht als ausreichende Glaubhaftmachung gewertet werden. 9. Dezember 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota …