…entsprechen, die im Zeitpunkt der Unterzeichnung vom Abkommen erfasst waren, so gelten derartige Abkommen ab 1994 unter den gleichen Bedingungen - wie früher für die Lohnsummensteuer - für die Kommunalsteuer. Entspricht EAS 445 4. Jänner 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…nicht nur auf die Stammelemente dieser Abgabe, sondern auch auf deren Ergänzungselemente anzuwenden; solche DBAs gelten daher nicht nur für die Gewerbesteuer und die Bundesgewerbesteuer, sondern auch für die Kammerumlagen und für die Lohnsummensteuer. Die Abkommen wurden im Interpretationsweg stets so verstanden, dass immer dann…
Wird ein in Deutschland ansässiger und in Österreich bloß der beschränkten Steuerpflicht unterliegender Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens überwiegend in Oststaaten beruflich eingesetzt, dann beschränkt sich die steuerliche Erfaßbarkeit seiner Bezüge auf jene Bezugsteile, die auf jene Zeiträume entfallen, in denen er sich beruflich in Österreich…
…DBA-Liechtenstein. Der in Artikel 2 Abs.3 lit. a (iv) des Abkommens genannte "Beitrag vom Einkommen zur Förderung des Wohnbaues und für Zwecke des Familienlastenausgleiches" betrifft die diesbezüglichen Zuschläge zur Einkommensteuer, wie sie im Zeitpunkt der Unterzeichnung des Abkommens erhoben worden sind. 17. August…
…2 lit. a KommStG eingreift; siehe hierzu Rz 62 KommStR). Dies deshalb, weil der Steuergegenstand der Kommunalsteuer nur auf den Tatbestand der "Gewährung" der Arbeitslöhne, also der Auszahlung abstellt, ohne die Steuerpflicht davon abhängig zu machen, dass die Beträge in Österreich als Betriebsausgabe abgezogen worden…
…einer österreichischen GmbH, dann ist die österreichische GmbH jedenfalls verpflichtet, Kommunalsteuer sowie den Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag für ihren Geschäftsführer-Dienstnehmer zu entrichten. Weder aus der EWR-Verordnung 1408/71, die bei Überschreiten der deutschen Sozialversicherungshöchstbeitragsgrundlage in Entlastung von der österreichischen Sozialversicherungspflicht bewirkt, noch aus dem…
…von § 48 BAO eine Befreiung von der Lohnsummensteuer eingeräumt worden ist, unterliegen der Kommunalsteuer. Denn § 48 BAO-Bescheide, mit denen eine Befreiung von der Gewerbesteuer (einschließlich Lohnsummensteuer) zuerkannt wurde, entfalten für die Kommunalsteuer keine Wirkung (Pkt. 15.5.2 des Kommunalsteuerdurchführungserlasses AÖF Nr. 298/1994…
Eine deutsche GmbH, die einen Außendienstmitarbeiter mit Reisetätigkeit zu österreichischen Kunden fast ausschließlich in Österreich beschäftigt, ohne hier aber über eine Lohnsteuerbetriebstätte zu verfügen, ist nicht zum Lohnsteuerabzug verpflichtet; die an den Mitarbeiter gezahlten Bezüge sind im Veranlagungsweg in Österreich der Einkommensbesteuerung zu unterziehen…
Wurde ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer zu einem schweizerischen Konzernunternehmen entsandt, das nunmehr als sein Arbeitgeber auftritt, und bleibt er weiterhin in Österreich ansässig, dann unterliegen sämtliche Arbeitseinkünfte der österreichischen Besteuerung, weil hierfür gemäß Artikel 23 Abs. 2 DBA-Schweiz (idF der Abkommensrevision BGBl. III…
…in Deutschland ansässig und darf gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland in Österreich zu keiner Steuer vom Einkommen herangezogen werden. Dies schließt allerdings nicht aus, dass diese Tochtergesellschaft der österreichischen Mindestkörperschaftsteuer unterzogen wird (EAS 838, EAS 1185, EAS 2539, EAS 3025). Die Kommunalsteuer fällt zwar nicht…
Werden von der inländischen Zweigniederlassung einer deutschen GmbH für die Niederlassungsmitarbeiter Beiträge zu einer inländischen Pensionskasse in einem 10% der Lohn- und Gehaltsumme übersteigenden Ausmaß geleistet, dann ist der übersteigende Beitragsteil einerseits zwar nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig (RZ 1287 ESt-RL 2000), löst aber andererseits…
…ist das DBA daher entsprechend auf die ihr ähnliche Kommunalsteuer anzuwenden. Eine britische GesmbH, die in Österreich Hilfseinrichtungen unterhält, die gemäß Artikel 5 DBA nicht als Betriebstätte zu werten sind, ist daher von der Kommunalsteuer in gleicher Weise befreit wie dies für die Lohnsummensteuer gegolten…
Österreichische Grenzgänger, die im öffentlichen Dienst Liechtensteins stehen, unterliegen gemäß Artikel 19 des DBA-Liechtenstein, BGBl. Nr. 24/1971, grundsätzlich der ausschließlichen Besteuerung in Liechtenstein. Artikel 19 Abs. 2 des Abkommens (die so genannte "Erwerbsklausel") bestimmt allerdings, dass dies dann nicht gelten soll, wenn es…
…neben der Lohnsteuerbefreiung auch Steuerfreistellung vom Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds bzw. von der Kommunalsteuer in Anspruch genommen werden kann, nichts gewinnen. Die im DBA-Indien genannten "Beiträge vom Einkommen zur Förderung des Wohnbaues und für Zwecke des Familienlastenausgleiches" betreffen die zum Zeitpunkt des Abkommensabschlusses auf österreichischer…
…Artikels 15 Abs. 4 kommt daher nicht zur Anwendung. Durch die Novellierung des Abkommens mit der Schweiz und die Einbeziehung der öffentlichen Aktivbezüge in das Anrechnungsverfahren unterliegen die Lehrerbezüge auch in Österreich der Besteuerung. Diese Novellierung bezieht sich indessen nicht auf Ruhegehälter, sodaß sich aus…
…Voraussetzung für die Anwendung von Artikel 19 ist daher, dass einerseits die Dienstleistungen an Arbeitgeber innerhalb dieses Kreises erbracht wurden und dass andererseits auch die Zahler der Pensionen diesem Kreis zugehören (siehe in diesem Sinn auch EAS 1355). Daraus folgt, dass eine schweizerische AHV-Pension…
…begünstigte Auslandsmontagen) berechtigen zu einer Freistellung von der Dienstgeberbeitragspflicht (§ 41 Abs. 4 lit. c FLAG). Im Bereich der Entrichtung der Kommunalsteuer besteht eine im wesentlichen gleiche Rechtslage, nämlich Kommunalsteuerpflicht für die Zeit der Auslandsentsendung (siehe insb. Z. 5.2.2.2 des Durchführungserlasses zum Kommunalsteuergesetz…
…und damit auch seinem Arbeitgeber) solche Räumlichkeiten für die Betriebsausübung des Arbeitgeber-Unternehmens in Österreich dauerhaft zur Verfügung, liegt sowohl nach § 29 BAO wie auch nach § 81 EStG eine Betriebstätte vor. In dieser Hinsicht besteht daher kein wesentlicher Unterschied zwischen Betriebstätten nach § 29 BAO und…
…auf die ihr ähnliche Kommunalsteuer anzuwenden. Eine britische Luftfahrtgesellschaft, die in Österreich eine dem internationalen Flugverkehr dienende Repräsentanz unterhält, darf gemäß Artikel 8 DBA-Großbritannien in Österreich weder der Gewerbeertragsbesteuerung noch der Lohnsummenbesteuerung unterworfen werden. Sie ist daher von der Kommunalsteuer in gleicher Weise befreit…
…wird, als bei Bestand eines DBA erzielbar ist, können für ausländische Luftfahrtgesellschaften daher künftig keine Freistellungen von der neuen Kommunalsteuer mehr ausgesprochen werden. Die in bereits erteilten Bescheiden für die Lohnsummensteuer getroffenen Regelungen verlieren mit dem Wegfall der Lohnsummensteuer automatisch ihre rechtlichen Wirkungen. 21. Dezember…