…gewillkürten Betriebsvermögen zu rechnenden Vermögenswerte kann im EAS-Verfahren nicht erteilt werden, da es sich hierbei um Fragen der Sachverhaltsbeurteilung handelt, die nicht auf ministerieller Ebene angestellt werden. Vermögenswerte, die für den Betrieb des Unternehmens in jeder Hinsicht unnötig sind und die lediglich zur Umgehung…
Unter EAS 1751 wurde festgehalten, dass im Einvernehmen mit der deutschen Steuerverwaltung die Anwendung des Transparenzprinzips auch im Fall vermögensverwaltender Personengesellschaften angewendet wird. Auf dieser Grundlage ist unter EAS 1754 der Bestand der österreichischen Erbschaftsteuerpflicht als gegeben angenommen worden, wenn ein deutscher Erblasser als Treugeber…
…für die ihnen zuzurechnenden Zinsen eintritt - mit dem Kapitalertragsteuerabzug die Endbesteuerungswirkung auf österreichischer Seite verbunden. Allerdings wird vorsorglich auch auf EAS 705 und die in solchen Fällen für die deutschen Anleger sich aus Z 27a des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland möglicherweise ergebenden Konsequenzen hingewiesen. 24…
…und geht ein KEG-Anteil im Erbweg auf einen anderen beschränkt Steuerpflichtigen über, dann unterliegt dieser Vermögensübergang der inländischen Besteuerung und ist in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Diese Rechtslage wurde in Ziffer 7 des Schlussprotokolls zu Artikel 4 des österreichisch-deutschen Erbschaftssteuerabkommens ausdrücklich verankert…
…nicht auf die steuerliche Behandlung im ausländischen Staat an. Die Frage kann im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahren nicht abschließend geklärt werden; es kann nur soviel ausgesagt werden, dass die Nennung der deutschen KGaA im Anhang zum Umgründungssteuergesetz und im Anhang zum EStG nur zum…
…2.1930, RFHE 27 S. 73 und des BFH vom 17.7.1968, BStBl. II S. 695 und vom 23. 6.1992, BStBl. II S. 972) entwickelten Auffassung festgehalten, dass es in erster Linie darauf ankommt, ob die ausländische Gesellschaft sich mit einer Gesellschaft des…
…KG werden, so stellt dies aus der Sicht der Bilanzbündeltheorie keine steuerwirksame Übertragung von Betriebsvermögen des ausscheidenden "Gesellschafters" (der deutschen KG) an die deutschen Anleger dar. Denn diese waren infolge des Durchgriffes durch die deutsche KG schon bisher steuerliche Mitunternehmer der österreichischen GmbH & Co KG…
…die Schachtelbefreiung für die Gewinnausschüttung nicht versagt wird (Rz 559 KSt-RL). Hält eine Gesellschaft mehrere Mitunternehmeranteile oder daneben auch Kapitalanteile, spricht dies im Allgemeinen für das Vorliegen einer vermögensverwaltenden und damit nicht operativen Gesellschaft (BMF-Einzelerledigung v. 13.9.2002, GES 1/2002, 46)…
…findet die Sonderregelung des § 99 Abs. 1 Z 2 EStG (20%iger Steuerabzug) im allgemeinen keine Anwendung (EAS 64). Dieser Durchgriff auf die hinter der deutschen Mutter-GmbH & Co KG stehenden Gesellschafter (eine deutsche Komplementär-GmbH und ein deutscher Kommanditist) wird nicht durch den Umstand…
…die als Immobilienfonds und Mobilienfonds ausgestaltet sind, und wird die Anteilsanschaffung zu 1/3 aus Einlagen der österreichischen Kommanditisten und zu 2/3 aus Bankdarlehen finanziert, dann ist/sind die in Deutschland lukrierten Einkünfte oder Verluste nach österreichischem Recht zu ermitteln und unmittelbar bei den…
…Deutschland an Deutschland abzutreten ist. Sollte sich hiedurch ein negativer Besteuerungskonflikt mit Deutschland ergeben (VwGH 1.11.1982, 82/14/0084 und BFH 26.2.1992, BStBl II 1992, 937) würde dieser durch Z 27a lit. b des Schlussprotokolls zu Art. 15 DBA-Deutschland beseitigt…
…Beteiligung an der Komplementär-GmbH dem Privatvermögen des Gesellschafters (so die auf VwGH 1.11.1982, 82/14/0084, ÖStZB 1983, 300, gestützte österreichische Rechtsauffassung) oder dem Betriebsvermögen der Personengesellschaft (so die deutsche innerstaatliche Rechtslage) zuzuordnen ist. Artikel 3 Abs. 2 DBA berechtigt daher Deutschland…
…und des steuerpflichtigen Teils der Substanzgewinne zu bewirken. Das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen steht der steuerlichen Erfassung der genannten Kapitalerträge in Österreich nicht entgegen; im Allgemeinen gilt dies auch für die mit jenen Staaten geschlossenen Abkommen, in deren Staatsgebiet sich die kapitalertragbringende Einkunftsquelle befindet. Im Zusammenhang…
…1 DBA-D-1954 geforderte Voraussetzung erfüllt, dass das Besteuerungsrecht Deutschland "zugewiesen" worden ist und dass folglich auf österreichischer Seite Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt zu gewähren ist. Diese bereits unter EAS.1728 zum DBA-D-1954 vertretene Auffassung wird auch im Geltungsbereich des DBA-D-2000…
…Anstalt, die als Kommanditist an einer inländischen Personengesellschaft beteiligt ist, unterliegt mit ihrem Gewinnanteil der im Veranlagungsweg wahrzunehmenden inländischen Körperschaftsbesteuerung. Der Abzug der 20%igen Abzugssteuer gemäß § 99 Abs. 1 Z 2 EStG. kommt nur im Fall ausländischer mehrstöckiger Personengesellschaftskonstruktionen mit nicht mehr eruierbaren Einzelgesellschaftern…
…verfestigten Rechtsmeinung des BFH entziehen kann. Wenn aber Deutschland - ungeachtet der im innerstaatlichen Bereich fortgeltenden Geprägetheorie - nicht mehr in der Lage ist, dies auf der Grundlage von Art. 3 Abs. 2 DBA als betriebstättenbegründende "Tätigkeit eines Unternehmens" im Sinn von Art. 5 Abs. 1 DBA…
…Frage) im Vordergrund stehen sollte (siehe in diesem Sinn ebenfalls EStR 2000 Rz 5832). Einkünfte einer inländischen Betriebstätte sind in Deutschland gemäß Art. 23 Abs. 1 lit. a DBA-Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung erfasst im Übrigen die unter Artikel 16 Abs. 2…
…Konsultationen vom 1. Juni 1994 Einigung erzielt worden, dass Zinsertrag, der in einem ursächlichen Zusammenhang mit Einkünften aus unbeweglichem Vermögen steht, unter die Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen zu subsumieren ist. Diese auf der Abkommensebene geltende Beurteilung hat allerdings keine Rückwirkungen auf die Anwendung des inländischen…
…ähnlich auch EAS 1754). Auch wurde im Fall der Schenkung eines Anteils an einer deutschen Beteiligungs-KG, die lediglich eine Beteiligung an einer inländischen KG mit Inlandsbetriebstätten hielt, an der inländischen Steuerpflicht des auf diese Weise übergehenden inländischen Betriebes festgehalten (EAS 2529); andernfalls wäre in…
…sein. Im Allgemeinen wird davon ausgegangen werden können, dass die Vermögenswerte der inländischen KG dem deutschen Gesellschafter zu 36,8% (40% von 92%) zuzurechnen sind. Das österreichische Besteuerungsrecht an dem Veräußerungsgewinn ist auch im Geltungsbereich des ab 2003 wirksam gewordenen DBA-Deutschland 2000 abkommensrechtlich sichergestellt…