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EAS 2552Stock-Option Ausübung nach Entsendung nach Rumänien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0310-IV/4/200405.01.2005

…7596). In diesem Fall stünde Österreich das ausschließliche Besteuerungsrecht am Veräußerungsgewinn (30) zu; hinsichtlich der zeitanteiligen Verteilung der Besteuerungsrechte an Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit würde nach der OECD-Berechnungsmethodik keine Änderung eintreten. 5. Jänner 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 3331Jahressonderzahlungen bei Auslandsentsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0546-VI/8/201320.08.2013

…erfordert eine entsprechende Aufteilung der Einkünfte, wobei die Frage der Vorgangsweise in Abschnitt B Z 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 21.3.1997 in Wien behandelt worden ist. Es ist hierbei als Grundsatz eine Aufteilung nach der Anzahl der maßgebenden Arbeitstage vorgesehen…

EAS 3309Stuntperformance durch ein deutsches Unternehmen bei inländischen Festspielen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0810-IV/4/201221.12.2012

…den anderen mitwirkenden Trägerorganisationen) unterliegt die gesamte Mitwirkungsvergütung der Abzugsbesteuerung nach § 99 EStG 1988. Es ist keine Aufteilung darnach vorzunehmen, in welchem Ausmaß die Vergütung an die Darsteller weiterfließt und in welchem Ausmaß sie für andere Belange vereinnahmt wird, etwa für die Zurverfügungstellung der Kulissen…

EAS 1469LKW-Fahrer einer französischen Firma mit Fahrten zwischen Österreich und Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 16/5-IV/4/9907.06.1999

… nach dem DBA-Ö/Deutschland muß allerdings das Besteuerungsrecht zwischen Österreich und Deutschland aufgeteilt werden; gegen eine Aufteilung der Bezüge nach der zeitlichen Aufenthaltsdauer in den beiden Staaten bestehen seitens des BM für Finanzen keine Bedenken. Sollte die französische Firma in Österreich ein Repräsentanzbüro eröffnen…

EAS 2788Abstandnahme von der Abzugsbesteuerung bei gewinnlosen Orchestervereinen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0599-IV/4/200620.11.2006

…sondern es können auch aliquote Teile der Produktionskosten geltend gemacht werden (EAS 2511 betreffend ein österreichisches Theater mit Auslandsauftritten), wobei aber darauf zu achten ist, dass diese indirekten Kosten aliquot aufgeteilt werden. In EAS 2511 wurde eine aliquote Aufteilung nach einem Umsatzschlüssel als gerechtfertigt angesehen…

EAS 255Ungarische Gesellschafter-Geschäftsführer österreichischer GesmbHs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 366/48/1-IV/4/9309.04.1993

…der Schweiz geführten Verständigungsverfahren ist Übereinstimmung erzielt worden, dass sich die Aufteilung der Besteuerungsrechte bei Dienstnehmern von Kapitalgesellschaften ungeachtet einer allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der Gesellschaft stets nach der Zuteilungsregel für unselbständige Arbeit richtet (AÖFV. Nr. 153/1992). Das BM für Finanzen hegt keine…

EAS 1637Gewinnabgrenzung zwischen einer österreichischen Vertriebs-GMBH und einer nahestehenden liechtensteinischen Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3202/1-IV/4/0025.04.2000

…Reingewinnes möglich wäre. Aufteilungsmaßstab wird der an den tatsächlichen Funktionen zu messende Beitrag der beiden Gesellschaften zu den erzielten Betriebsergebnissen sein. Es ist wohl richtig, dass nach den OECD-Verrechnungspreisgrundsätzen die verschiedenen Methoden "geschäftsfallbezogen" und nicht durch Aufteilung des Gesamtgewinnes der beiden Gesellschaften anzuwenden sind…

EAS 3436Bereitstellung von IT-Dienstleistungen im Verhältnis zu China
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2021-0.462.28901.06.2022

…gerade nicht vom Begriff der "Ausrüstung" erfasst sein soll (Rz 19 UN-MK zu Art. 12 UN-MA 2021). Insofern kann die in den EAS 971, EAS 980, EAS 1499, EAS 3393, EAS 3397 geäußerte Auffassung für Zahlungen, die nach der Veröffentlichung dieser EAS erfolgen…

EAS 22Internationale Gewinnaufteilung bei Geschäften mit Abnehmern in Drittstaaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2058/1/1-IV/4/9113.08.1991

… Bei der Aufteilung der Gewinne zwischen der inländischen Zentrale und den ausländischen Niederlassungen eines österreichischen Handelsbetriebes ist nach Maßgabe der jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen stets der "Fremdverhaltensgrundsatz" zu beachten; und zwar auch für Gewinne aus Geschäften mit Abnehmern in Drittstaaten, in denen keine Betriebstätte unterhalten wird…

EAS 3277Grenzüberschreitendes Telearbeitsverhältnis
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0131-IV/4/201214.05.2012

…Besteuerungsrecht nach Artikel 7 des österreichisch-deutschen DBA Deutschland zu. Der Umstand, dass auch in diesem Fall die nun auf selbständiger Basis tätige Mitarbeiterin sich stets in den inländischen Server ihres ehemaligen Arbeitgebers einwählen muss, begründet keine inländische Betriebstätte, die zur grenzüberschreitenden Aufteilung der Einkünfte…

EAS 2125Warenvertrieb über die österreichischen Vertriebstöchter auf Kommissionsbasis
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 146/3-IV/4/0214.10.2002

…Österreich-Geschäft der inländischen Besteuerung unterliegt. Eine bloße "Vertreterbetriebstätte" im Sinn des DBA (also die abkommensrechtliche Gleichbehandlung einer natürlichen oder juristischen Person mit einer inländischen Betriebstätte der ausländischen Gesellschaft) beschränkt sich auf die internationale Aufteilung der Einkommensbesteuerungsrechte mit dem DBA-Partnerstaat und begründet keine "Betriebstätte…

EAS 1012Besteuerung grenzdurchschnittener Landwirtschaften im Verhältnis zu Ungarn
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 22/1-IV/4/9710.02.1997

…7 Abs. 2 (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) nachgebildete Regelung über eine Aufteilung der Gewinne nach dem "Fremdverhaltensgrundsatz" fehlt, kann jedenfalls nicht geschlossen werden, dass in Fällen der vorliegenden Art eine Gewinnaufteilung unterbleiben könnte. Denn auch Artikel 14 über die freiberufliche Tätigkeit enthält keine solchen Regelungen, wobei…

EAS 2685Steuerliche Behandlung von Film-Koproduktionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0260-IV/4/200608.05.2006

…nach den OECD-Verrechnungspreisgrundsätzen zu geschehen, die auf der Fiktion basieren, dass von den drei Betriebstätten jene Gewinnteile erwirtschaftet wurden, die sie hätten erzielen können, wenn sie selbständige Unternehmen gewesen wären ("dealing at arm's length"-Prinzip). Von österreichischer Seite besteht kein Einwand, diese Aufteilung…

EAS 1587Österreichische Ausbildnerin für Versicherungsvertreter einer deutschen Versicherungsgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 172/1-IV/4/0017.01.2000

…Provisionseinnahmen zwischen Österreich und Deutschland nach Maßgabe der geschätzten Arbeitsdauer in der Ausbildungsstätte in Deutschland einerseits und der übrigen Arbeitszeit andererseits aufzuteilen. Die Entscheidung über die Aufteilung kann allerdings nicht im ministeriellen EAS-Verfahren getroffen werden, da diese in erster Linie von der Sachverhaltseinschätzung abhängt…

EAS 3038Frage der Gehaltsaufteilung bei Entsendung nach Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0301-IV/4/200911.02.2009

…wird sonach in Österreich keine berufliche Arbeit verrichtet, unterliegt gemäß Artikel 15 des österreichisch-russischen Doppelbesteuerungsabkommens der gesamte Arbeitslohn der Besteuerung in Russland und ist gemäß Artikel 23 Abs. 1 des Abkommens in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Eine Aufteilung der Lohneinkünfte in einen steuerpflichtigen…

EAS 2994Aufteilung der Aktienoptionsgewinne bei grenzüberschreitender Arbeitsausübung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1926-IV/4/200823.07.2008

…die lineare Aliquotierung der mit der Option lukrierten Einkünfte ebenfalls diesem Aufteilungsschlüssel. Der Umstand, dass im Jahr 2005 die Ansässigkeit von Deutschland nach Österreich verlegt wurde, hat auf den Aufteilungsschlüssel keine Auswirkung, wenn sich hierdurch für die Aufteilung der laufenden Bezüge keine Veränderung ergeben hat…

EAS 296Gesellschafterdienstnehmer einer liechtensteinischen AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3392/1/1-IV/4/9325.08.1993

…für Finanzen ist durch die nach Unterzeichnung des österreichisch-liechtensteinischen Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich eingetretene Änderung des inländischen Steuerrechts, derzufolge Gesellschafterdienstnehmer nicht mehr als unselbständig erwerbstätig sondern als selbständig erwerbstätig zu besteuern sind, keine Veränderung in der abkommensgemäß für diese Personengruppe vorgesehenen Aufteilung der Besteuerungsrechte eingetreten…

EAS 586Italienische Gesellschaftergeschäftsführer österreichischer GesmbHs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2542/2-IV/4/9528.02.1995

…dass sich die Aufteilung der Besteuerungsrechte bei Dienstnehmern von Kapitalgesellschaften ungeachtet einer allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der Gesellschaft stets nach Artikel 15 des Abkommens (Einkünfte aus unselbständiger Arbeit) richtet. Dies deshalb, weil nach Abschluss eines DBA vorgenommene Änderungen des innerstaatlichen Rechts nicht gegen den…

EAS 2414Deutsche Geschäftsführer einer funktionsschwachen österreichischen Tochter-GmbH einer deutschen AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 161/1-IV/4/0426.01.2004

…Übernahme der Geschäftsführerfunktion in Österreich keine gesonderten Gehälter bezahlt, bestehen aus ho. Sicht keine Bedenken, aus ordnungsgemäß geführten Stundenaufzeichnungen den in Österreich zu besteuernden Einkünfteanteil abzuleiten. Allerdings kann die Aufteilung einer 2003 von der deutschen AG für die Vorjahrestätigkeit gezahlten Prämie nicht nicht nach den…

EAS 435Ausländische Vorbereitungen für inländische Gastspiele
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2213/2/1-IV/4/9404.05.1994

…inländischen Gastauftrittes gezahlt werden. Eine Aufteilung der Vergütungen auf einen Inlands- und Auslandsteil ist in den DBAs nicht vorgesehen. Sollte von ausländischen Steuerverwaltungen in Fällen dieser Art nicht korrespondierend vorgegangen werden, d.h. wird keine Steuerfreistellung bzw. Anrechnung der österreichischen Steuer vorgenommen, müsste die Angelegenheit…