…dass ein Abstellen auf die unterschiedliche Ertragskraft der jeweiligen Räume der sachlichen Rechtfertigung entbehrt. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass das Bundesfinanzgericht im ersten Rechtsgang unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Ausführungen zur Aufteilung des Gebäudes nach den Nutzflächen angebracht hat und auf…
…21.6.2016, wo ua im Hinblick auf die baubehördliche unterschiedliche Widmung, die mietrechtliche Einstufung und die unterschiedliche Ertragskraft es dem Grunde nach für vertretbar erachtet wurde, " vom Prinzip der Aufteilung allein nach der Nutzfläche im Hinblick auf die besondere Widmung, Nutzung, Ausstattung und Wertigkeit…
…Die Wiedergabe einer Annahme oder Einschätzung ist keine Bekundung einer wahrgenommenen Tatsache. Dass aber konkrete Maßnahmen zur Erreichung des turn around gesetzt wurden, wurde im gesamten Verfahren bislang nicht einmal behauptet. Nach der Judikatur ist die Behörde zur Aufnahme eines bloßen Erkundungsbeweises nicht verpflichtet (s…
…nach denen es keine Bedenken gäbe, ,bei Fehlen eines aktiven Geschäftsbetriebes bzw. bei Fehlen des Erfordernisses einer exakten Vermögensdarstellung und Ergebnisabgrenzung aus anderen Gründen zur Vermeidung zusätzlicher Bilanzierungskosten dem Zusammenschluss einen Zwischenabschluss zum Vertragstag (im Beispielsfall 1. Jänner) zugrunde zu legen, der mit den Ansätzen…
…Sinn der Option: Bei einem weiteren Verfall des CHF wäre die Bfin. berechtigt gewesen, zum Optionskurs von Euro/SFR 1,- SFR zu kaufen. Im Beschwerdezeitraum gab es noch keine Mindestgrenze (Wechselkursverhältnis CHF zu € aktuell bei 1: €1,20 CHF). Zusätzliche Sicherheiten wurden für die…
…vergleichbaren Standorten würden kein besseres Ergebnis erwirtschaften, da die Privatzimmervermietung teilweise rückläufig sei. Im Hinblick auf die angebotenen Leistungen könne auf ein absolut marktgerechtes Verhalten verwiesen werden. Die Preisgestaltung richte sich nach den Konkurrenzbetrieben Vorort und unterliege mehr und mehr dem Druck der Vergleichsmöglichkeiten im…
…die Verbindlichkeiten 78,27% des gemeinen Wertes der übertragenen Gesellschaftsanteile ausmachen würden, liege nach Ansicht der Betriebsprüfung kein erhebliches Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vor. Die Betriebsprüfung gehe daher im Sinne von Lehre und Rechtsprechung von einem entgeltlichen Erwerb der Anteile durch die Privatstiftung aus. …
…Verschmelzung könne keine aliquote Aufteilung des Gesamtergebnisses für das Jahr 2000 vorgenommen werden, zumal ein gemeinsames Ergebnis erst ab dem 19.12.2000 erzielt worden sei. Das Jahresergebnis des Teilbetriebes A (Geschäftsjahr inkl atypisch stille Gesellschafter) setze sich stattdessen vor dem Zusammenschluss bzw. der Verschmelzung…
…Ertragskraft einzelner Räume ist kein geeigneter Aufteilungsmaßstab (VwGH 31.1.2019, Ro 2017/15/0011). Rz 560: Für die Ermittlung des Nutzungsverhältnisses ist bei bestimmt abgegrenzten Räumlichkeiten und Flächen in erster Linie der betriebliche oder private Charakter für sich zu untersuchen. Lässt sich nach der…
…2019 durchgehend den Sachbezug in Höhe von € 783,86 monatlich versteuert habe, auch nach dem Ankauf des neuen PKW. Die Parteien stellten keine weiteren Fragen und Beweisanträge. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Der Bf. ist nicht wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungskanzlei…
…keine derartigen Zurechnungen erklärt. Auf diese Zurechnung mit Vorhalt vom 26. Mai 1998 angesprochen, erklärte sie mit Vorhaltsbeantwortung vom 19. Juni 1998 dahingehend, diese Beträge betreffen Auszahlungen an Gesellschaftsfremde, welche handelsrechtlich belegmäßig dargestellt, steuerrechtlich aber nicht zu akzeptieren waren, weil die Namen der Empfänger nach…
…beachten (siehe Rz 7001 ff). Rz 4199: Der Forst stellt keine betriebswirtschaftliche Ergänzung der bäuerlichen Betätigung dar, sondern ist vom landwirtschaftlichen Besitz getrennt zu beurteilen (VwGH 28.6.1972, 2230/70). Rz 4200: Schenkt die Forstwirtin ihrem Sohn ein Waldgrundstück, so ist diese Sachentnahme nach …
…einem wesentlichen Indikator für die Abschätzung jener Ertragskraft, die dem zu bewertenden Unternehmen zugerechnet werden kann. 3.2. Untauglicher Zeitpunkt für die Unternehmenswertermittlung zum Abtretungszeitpunkt 29.06.2006 Die Wertermittlung für die Anteilsabtretungen erfolgte nach Aussage der Vertreter der geprüften Gesellschaft auf Basis des Jahresabschlusses…
…Streitfall kein Zweifel am Vorliegen einer Gesamtgewinnerzielungsabsicht iSd § 1 Abs 1 LVO bestehen (vgl hiezu auch LRL 1997 Pkt 9.6). Geht man von den korrigierten Jahresergebnissen laut Betriebsprüfung aus, ergab sich in den Jahren von 1993 bis 2000 ohnehin jährlich ein Gewinn. Nach der…
…daß eine Liegenschaft dieser Größe und dieser Ertragskraft die Anstellung eines Forstwartes bzw. Jägers nicht rechtfertigt - die 3-fache Reviergröße wäre die untere Grenze für einen vollbeschäftigten Angestellten .- Der dem Ertragswert zugrunde liegende nachhaltige Einschlag muß hier noch fixiert werden und zwar: Das bis 1994…
…nicht nach den zwei Lokalen getrennt geführt. Bei den Inventuren habe ebenfalls keine Trennung nach Lokalen stattgefunden, die Grundaufzeichnungen seien nicht mehr vorhanden (so gäbe es keine Details z.B. betr. Lebensmittel und Spirituosen; es wurden keine Zigarettenbestände aufgenommen). Hinsicht Ermittlung und Aufteilung der Tageslosungen…
…keine derartigen Zurechnungen erklärt. Auf diese Zurechnung mit Vorhalt vom 26. Mai 1998 angesprochen erklärte sie mit Vorhaltsbeantwortung vom 19. Juni 1998 dahingehend, diese Beträge betreffen Auszahlungen an Gesellschaftsfremde, welche handelsrechtlich belegmäßig dargestellt, steuerrechtlich aber nicht zu akzeptieren waren, weil die Namen der Empfänger nach…
…und auch in den Folgejahren nach dem Berufungszeitraum die Verluste weiter auf insgesamt 967.058,27 € bis Ende 2006 angestiegen sind. Ergebnisdaten aus dem Zeiträumen vor 1977 liegen nicht vor und wurden diesbezüglich von keiner Seite Angaben getätigt. Der UFS geht daher davon aus…
…der nicht erklärten und abgeführten Umsatzsteuer beruht, in Frage stellen könnte. Mangels anderer Anhaltspunkte erfolgte die Aufteilung auf die Gesellschafter zu Recht im Verhältnis der Anteile am Stammkapital. Mehrgewinne einer Kapitalgesellschaft, die in ihrem Betriebsvermögen keinen Niederschlag gefunden haben, sind nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…und nicht dessen Ertragskraft, da ungeachtet dieser Dienstbarkeit der Grund und Boden landwirtschaftlich voll bewirtschaftet werden kann. Es handelt sich daher um eine Ersatzleistung für die Wertminderung von Grund und Boden, die bei Land- und Forstwirten und bei nicht protokollierten Gewerbetreibenden zu keinen steuerpflichtigen Einnahmen…