…gemäß Art. 11 DBA-Deutschland Entlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer auf ihren Kapitalerträgen aus inländischen Bankguthaben zu verlangen. In Bezug auf Anleihezinsen bestand bereits nach dem DBA-1954 eine vollständige Entlastungsberechtigung (EAS 2066), sodass für diese Zinsen durch das neue DBA keine Änderung der Rechtslage…
…übrigen Kapitalerträge in das Veranlagungsverfahren einzubeziehen. Diese Erlassaussage bezieht sich zwar auf den Fall einer Auslandssteueranrechnung. Da bei Antragsveranlagungen zur Herbeiführung eines DBA-konformen Rechtszustandes die Entlastung von der österreichischen KESt aber nicht unterschiedlich gehandhabt werden kann, je nachdem, ob Auslandssteuern anzurechnen oder die Auslandszinsen…
…sind, denen die Erstattung oder Befreiung vom Steuerabzug an der Quelle nicht zustände, wenn sie die Gewinnausschüttungen einer gebietsansässigen Tochtergesellschaft unmittelbar bezögen, die Entlastung von Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen verweigert, sobald eine der in dieser Vorschrift aufgestellten Voraussetzungen erfüllt ist." Die Regelung des § 50d Abs. 3…
…ihre beiden Anteilsinhaberinnen von der Einbehaltung der KESt absehen kann. Im Falle von Missbrauch iSd § 22 BAO steht die Befreiung gemäß § 94 Z 2 EStG 1988 nicht zu und es darf somit auch keine Entlastung an der Quelle vorgenommen werden. Aus § 1 Z 1 iVm …
…in Österreich, dann unterliegen diese Zinsen der österreichischen Kapitalertragsteuer. Gemäß Artikel 11 Abs. 2 des DBA-Deutschland besteht aber Anrecht auf Entlastung von der Kapitalertragsteuer. Bereits in Punkt 2.1 des Merkblattes ZS-D3 über die Entlastung von der österreichischen Abzugsbesteuerung gemäß dem DBA-Deutschland…
Mit diplomatischen, berufskonsularischen oder vergleichbaren Vorrechten ausgestattete Personen werden in Österreich nur nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht einer Besteuerung unterzogen (VwGH v. 29.1.65, 0202/63 und Einkommensteuerrichtlinien 1984 Abschn. 10 Abs. 6). Durch den vollständigen Wegfall der beschränkten Steuerpflicht für Zinsen…
…Nr. 31/1986, idF 364/1988, die nach Artikel 11 DBA-Niederlande vorzunehmende Entlastung von der österreichischen Quellenbesteuerung durch Steuerfreistellung von der KESt herbeigeführt werden. Allerdings wird nach Abs. 5 des zitierten Erlasses die Beibringung einer niederländischen Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-NL1 erforderlich sein…
…Anlass mehr, daran zu zweifeln, dass die Mindestbeteiligungsfrist eingehalten werden wird und dass bei - einer derzeit unvorhersehbaren - Nichteinhaltung die Kapitalertragsteuer bei der österreichischen Tochtergesellschaft im Haftungsweg jederzeit eingebracht werden kann, dann wird die Steuerrückerstattung auch schon vor Ablauf der Zweijahresfrist vorgenommen werden können. Denn bei…
…die in EU-Staaten und in der Schweiz ansässig sind, steht es diesen Pensionseinrichtungen frei, aus eigenem Recht Entlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer zu beantragen. Soweit Entlastungsansprüche auf Doppelbesteuerungsabkommen gestützt werden, ist die Rechtsgrundlage hierfür nicht das zwischen Österreich und Luxemburg abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen, sondern jenes…
…den Händen der Personengesellschaft zur Besteuerung erfasst werden und wenn solcherart eine DBA-Ansässigkeit der Personengesellschaft bestätigt wird, ein DBA-Entlastungsanspruch im Quellenstaat der Einkünfte auch dann anzuerkennen ist, wenn die Gesellschafter in Drittstaaten ansässig sind. Das BM für Finanzen wäre aus dieser Sicht bereit…
Lehrkräfte des Lycée Français mit französischer Staatsbürgerschaft haben Anspruch auf Entlastung von der Kapitalertragsteuer auf Zinsen. Diese Rechtsauffassung gründet sich auf Artikel II des österreichisch-französischen Übereinkommens vom 4. Mai 1982, BGBl. Nr. 44/1983, betreffend die Verfassung des Lycée Français. Darnach genießt der genannte…
Bezieht eine deutsche Kapitalanlagegesellschaft Dividenden aus Österreich, so steht ihr das Recht zu, gemäß Artikel 10a DBA-Deutschland eine Entlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer (Rückerstattung von 7%) in Anspruch zu nehmen. Das Rückerstattungsverfahren richtet sich nach den Bestimmungen der Durchführungsverordnung BGBl. Nr. 426/1994…
…österreichischen Dividenden erhobene Kapitalertragsteuer rückzufordern (die EAS ist allerdings insoweit überholt als durch das Budgetbegleitgesetz 2011 ab 1. Jänner 2011 die Zuständigkeit für die Rückerstattung auf das Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart übergegangen ist). Für eine Vermeidung des Rückerstattungsverfahrens durch eine unmittelbare KESt-Entlastung bei Auszahlung…
…Diese Bestimmung ist nicht so zu verstehen, dass hierdurch Österreich durch das Abkommen verpflichtet wird, von einer gemäß dem DBA steuerfrei zu stellenden Dividendenausschüttung Kapitalertragsteuer zunächst einzubehalten, um sie in der Folge wieder zu erstatten. Die Bestimmung lässt vielmehr lediglich die im innerstaatlichen Recht statuierte…
…eine Besteuerung von privaten Inlandseinkünften zulässig wäre. Dies hatte zur Folge, dass von Zinseneinkünften keine Kapitalertragsteuer zu erheben war, da dieser Steuerabzug unbeschränkte Steuerpflicht vorausgesetzt hätte. Die sonach weiterhin angewendete Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes hat für alle Personengruppen Bedeutung, bei denen in gleicher Weise wie im…
…die Entlastungsanspüche im Namen der Zertifikatsinhaber geltend machen. Hat daher ein französischer Investmentfonds mit in Frankreich und in Drittstaaten ansässigen Anlegern Investitionen in österreichischen Kapitalgesellschaften getätigt, ist er berechtigt, hinsichtlich des auf die französischen Anleger entfallenden Anteils der Kapitalerträge eine Entlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer…
…die anderen in Österreich angesiedelten Organisationen des Systems der Vereinten Nationen. Der privilegienrechtliche Status richtet sich damit nach den im UNIDO-Amtssitzabkommen vorgegebenen Vorrechten. Diese Vorrechte beinhalten eine vollständige Entlastung von der direkten Besteuerung, mithin auch eine Freistellung von der Kapitalertragsteuer. Gemäß Abschn. 3 Abs…
…bestimmte inländische Einkünfte eingeschränkt ist. Gemäß Artikel 11 Abs. 2 DBA-D sind in einem solchen Fall inländische Anleihezinsen von der österreichischen Kapitalertragsteuer zu entlasten. Diese Entlastung kann bei Vorlage einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-D1 (bzw. dem alten Vordruck ZS-BRD) gemäß …
…Bedingung betrifft jene Fälle, in denen die Bank keine Anrechnung der schweizerischen 5%igen Steuer auf die 25%ige Kapitalertragsteuer vorgenommen hat und in denen der Abgabepflichtige weder einer Pflichtveranlagung unterliegt noch einen Antrag auf Veranlagung stellt. Findet jedoch eine Veranlagung statt, und kann die…
…126/1957, kein Anspruch auf Entlastung von dieser österreichischen Kapitalertragsteuer. Denn Abschnitt 18 des Übereinkommens sieht für die UNO-Beamten lediglich eine Steuerfreistellung ihrer Bezüge vor. Im Fall der in Wien errichteten Internationalen Atomenergieorganisation genießen die Bediensteten mit österreichischer Staatsangehörigkeit ebenfalls nur Steuerbefreiung hinsichtlich ihrer…