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EAS 550KEST-Abzug von Zinsen an Diplomaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4705/1-IV/4/9419.12.1994

…für Zinsen im Wesentlichen vollständig aufgegeben, so dass bei Aufrechterhaltung der auf das zitierte VwGH-Erkenntnis gestützten Auslegung für diesen Personenkreis die Verpflichtung zur Entrichtung der KESt entfällt. Die Steuerentlastung kann unmittelbar durch die jeweilige österreichische Bank herbeigeführt werden. Eine solche Steuerfreistellung setzt allerdings eine…

EAS 3409Kein KESt-Abzug bei Ausschüttung an mittelbar zu 100% beteiligte französische Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0132-IV/8/201828.09.2018

Wird eine österreichische Kapitalgesellschaft mittelbar (über eine österreichische, doppelstöckige Personengesellschaft) zu 100% von einer französischen Kapitalgesellschaft gehalten, unterliegt die Ausschüttung der österreichischen Kapitalgesellschaft in sinngemäßer Anwendung von § 94 Z 2 Teilstrich 1 und 2 EStG 1988 nicht dem Kapitalertragsteuerabzug in Österreich, wenn die Beteiligung funktional…

EAS 672Unterlassener KEST-Abzug bei einer Gewinnausschüttung an eine niederländische Zwischenholding
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 193/2/1-IV/4/9521.07.1995

…gemäß § 5 der Verordnung zu erteilenden Auskunft das Vorliegen der Rückerstattungsberechtigung bejahen, dann bestehen seitens des BM für Finanzen keine Bedenken, auf eine nachträgliche KESt-Erhebung zu verzichten. Eine positive Erledigung auf der Grundlage von § 5 der Verordnung wird allerdings nur dann zu erwarten sein…

EAS 2561Freistellung vom KESt-Abzug für Liquiditätserträgnisse einer deutschen Immobilien-KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0090-IV/4/200502.02.2005

…aus der Veranlagung von vorübergehenden Liquiditätsüberschüssen bzw. aus der Verzinsung von laufenden Kontokorrentkonten, dann bestehen keine Bedenken, den KESt-Abzug zu unterlassen, wenn die deutsche KG die Ansässigkeit der Kommanditisten in Deutschland bestätigt, weiters in der Lage ist, bei Bedarf eine Liste mit Namen und…

EAS 3414KESt-Entlastung an der Quelle für Holdinggesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0192-IV/8/201903.07.2019

…Gesellschaften und unter Ausnutzung der Mutter-Tochter-Richtlinie steuerfrei aus Österreich abgeleitet und über EU-Mitgliedstaaten schließlich unbesteuert in Steueroasengebiete gelangen (vgl. EAS 1464, 1550). Ein KESt-Abzug kann unterbleiben, wenn "hinter" einer die Dividenden empfangenden Holdinggesellschaft eine operativ tätige, zu 100% beteiligte Muttergesellschaft steht…

EAS 2300KESt-Entlastung für Bedienstete der internationalen Organisationen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 664/1-IV/4/0310.06.2003

…wenn sie nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Sie sind daher auch von der österreichischen Zinsen-KESt zu entlasten. Die gleichen Privilegien stehen einem US-Staatsbürger zu, der als Bediensteter der vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über ein umfassendes Atomtestverbot (CTBO) in Wien tätig…

EAS 3238KESt-Entlastung für ausländische Pensionskassen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1427-IV/4/201131.10.2011

…Oberwart übergegangen ist). Für eine Vermeidung des Rückerstattungsverfahrens durch eine unmittelbare KESt-Entlastung bei Auszahlung der Portfoliodividenden (Beteiligung unter 10%) ist allerdings keine gesetzliche Grundlage gegeben. Die in § 94 Z 6 lit. c EStG 1988 (idF Budgetbegleitgesetz 2011) vorgesehene Freistellung vom KESt-Abzug für Dividenden…

EAS 348Kest-Pflicht für spanische Staatsanleihen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3307/11/1-IV/4/9303.12.1993

…von der inländischen Einkommensbesteuerung zu entlasten. Diese Steuerentlastungsverpflichtung betrifft auch den mit Abgeltungswirkung ausgestatteten inländischen KESt-Abzug. Keine Entlastungsberechtigung besteht für Zinsen aus spanischen Anleihen, die nicht von staatlichen Einrichtungen im Sinn von Artikel 2 DBA-Spanien emittiert werden (zu den begünstigten staatlichen Einrichtungen zählen…

EAS 597KESt-Pflicht deutscher Zweitwohnsitzer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 737/14/1-IV/4/9516.03.1995

…dem deutschen Staatsbürger gemäß § 6 der genannten Verordnung die Rückerstattung der Kapitalertragsteuer bei dem für die Steuerveranlagung der Bank zuständigen Finanzamt beantragt werden (Belege über den KESt-Abzug und eine Ansässigkeitsbescheinigung wären beizulegen). Die auf die inländischen Einlagezinsen entfallende österreichische Kapitalertragsteuer, die nur in Österreich…

EAS 590KESt-Entlastung für inländische Zweitwohnsitzer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2302/1/1-IV/4/9516.03.1995

…deutschen Staatsbürger gemäß § 6 der genannten Verordnung die Rückerstattung der Kapitalertragsteuer bei dem für die Steuerveranlagung der Bank zuständigen Finanzamt beantragt werden (Belege über den KESt-Abzug und eine Ansässigkeitsbescheinigung wären beizulegen). 16. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 3359Gewinnausschüttung einer deutschen Kapitalgesellschaft an eine mittelbar beteiligte natürliche Person über zwischengeschaltete inländische Kapitalgesellschaft und österreichische Privatstiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0113-VI/8/201605.04.2016

…die unmittelbar die Familiengesellschafter treffen sollte. Die solcherart in Deutschland besteuerten Dividenden wurden sodann anlässlich der Ausschüttung durch die österreichische Familienholding ein zweites Mal ebenfalls unmittelbar in den Händen der Familiengesellschafter dem KESt-Abzug unterworfen. Bei dieser Sukzessivbesteuerung wurde eine Vermeidung der Doppelbesteuerung auf der…

EAS 2399Zweitwohnsitzverordnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 846/1-IV/4/0305.01.2004

…die den KESt-Abzug im gerechtfertigten Vertrauen auf eine verordnungskonform abgegebene Erklärung des Abgabepflichtigen eingestellt haben, nachträglich nur dann zur Abfuhr der Kapitalertragsteuer herangezogen, wenn dies im Einvernehmen mit dem Abgabepflichtigen zwecks Sicherung der KESt-Abgeltungswirkung geschieht. Andernfalls unterliegen die Zinsen der allgemeinen Steuerbelastung im…

EAS 2953Arbeitnehmerveranlagung versus Steuerrückerstattung durch das FA BEO
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0892-IV/4/200828.03.2008

…c BAO jene Besteuerungsfälle aus diesem Rückzahlungsverfahren herausgelöst, in denen "ein Ausgleich im Wege der Veranlagung zu erfolgen hat oder im Fall eines Antrages auf Veranlagung zu erfolgen hätte". Da beschränkt Steuerpflichtige stets die Möglichkeit einer Antragsveranlagung besitzen (in Bezug auf den KESt-Abzug siehe …

EAS 2885Gewinnausschüttung einer bosnischen Kapitalgesellschaft an die beiden österreichischen Gesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1818-IV/4/200712.11.2007

Die Gewinnausschüttung, die eine bosnische Kapitalgesellschaft an ihre beiden zu 100% beteiligten österreichischen Gesellschafter vornimmt, ist - sofern kein KESt-Abzug durch eine österreichische Bank zu erfolgen hat - bei den beiden österreichischen Gesellschaftern gemäß § 37 Abs. 8 Z 2 EStG 1988 als Sondereinkunft mit 25% der…

EAS 3299Unmittelbarkeitserfordernis im Fall einer treuhandschaftlich gehaltenen Beteiligung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0523-IV/4/201223.10.2012

…10 OECD-MA bleibt bei Vorliegen einer Nominee-Beteiligungsholding die abkommensrechtliche Verpflichtung zur Einschränkung der Quellenbesteuerung aufrecht. In dem beschriebenen Sachverhaltsbild ist allerdings nicht völlig ausgeschlossen, dass die Ö-GmbH dennoch zur Haftung für einen unterlassenen KESt-Abzug herangezogen werden könnte. Dies jedoch nicht deshalb…

EAS 2608Gewinnausschüttung einer Hong-Kong-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0338-IV/4/200527.05.2005

…Gewinne der Hongkong-Gesellschaft zuzurechnen und erfolgt eine Gewinnausschüttung in die Hände einer in Österreich ansässigen natürlichen Person, dann wäre diese Gewinnausschüttung - soferne nicht ein KESt-Abzug durch eine österreichische Bank erfolgt ist - bei der Veranlagung der beiden österreichischen Gesellschafter als Sondereinkunft gemäß § 37 Abs…

EAS 2607Gewinnausschüttungen einer LLC in Dubai
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0336-IV/4/200506.05.2005

…das Besteuerungsrecht wäre Österreich überlassen. Die Gewinnausschüttung wäre - sofern kein KESt-Abzug durch eine österreichische Bank erfolgt ist - bei der Veranlagung der beiden österreichischen Gesellschafter als Sondereinkunft mit 25% der Einkommensbesteuerung zu unterziehen. Würde die Beteiligung an eine österreichische Privatstiftung übertragen, dann wäre Steuerfreiheit gemäß…

EAS 411Durchführung des Änderungsabkommens zum DBA-Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 1340/2/1-IV/4/9415.03.1994

…sie im Bundesgesetzblatt kundgemacht ist. Gewinnausschüttungen die im März 1994 vorgenommen werden, müssen daher noch nach der geltenden Rechtslage einem 22%igen KESt-Abzug unterworfen werden. Die Entlastung wird im Rückerstattungsweg auf dem Vordruck ZS-D2 geltend zu machen sein. Die Vordrucke können jedoch erst…

EAS 2751Argentinienanleihen und Progressionsvorbehalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0354-IV/4/200626.06.2006

…kommen kann; wohl liegen ausländische Kapitalerträge im Sinne des § 37 Abs. 8 Z 2 EStG vor, doch wurden sie von einer inländischen Stelle unter Vornahme des KEST-Abzuges ausgezahlt, sodass eine Erfassung als Sondereinkunft nach § 37 Abs. 8 EStG ausscheidet. Aus dieser Sichtweise folgt, dass…

EAS 2499Erbschaftssteuerliche Behandlung von Geldeinlagen eines Steuerausländers bei einem inländischen Kreditinstitut
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 664/4-IV/4/0405.08.2004

…tatsächlich zu einer budgetwirksamen KESt-Leistung kommt oder ob diese KESt in einem Veranlagungsverfahren z.B. wegen ungenügender übriger Einkünfte oder wegen einer DBA-Steuerfreistellungsverpflichtung wieder untergeht, ist unerheblich. Maßgebend ist lediglich die Einbeziehung in das KESt-Abzugssystem (oder in den "KESt-Ersatz" einer Veranlagung…