…kommanditná spolecnost (K.S.) als eine der Kommanditgesellschaft vergleichbare Gesellschaftsform gewertet (Hinweis auch auf EAS 2694). Der hybride Charakter dieser Gesellschaftsform, der sich dadurch manifestiert, dass die Kommanditisten wie Aktionäre behandelt und nur die vollhaftenden Komplementäre unmittelbar mit den Einkünften der K.S. besteuert werden…
Sind in Österreich ansässige Personen an einer tschechischen k.s. beteiligt, die einer inländischen KG entspricht und die eine gewerbliche Grundstücksverwertung betreibt, dann sind die hiebei erzielten Gewinnanteile nach Artikel 7 DBA-CSSR in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen. Dies gilt auf…
Wird von einem in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen eine in seinem Privatvermögen gehaltene Beteiligung an einer österreichischen GmbH zivilrechtlich auf eine slowakische K.S. übertragen, dann ist vorweg auf der Grundlage von EAS 3010 und EAS 3018 zu beurteilen, ob dieser zivilrechtliche Vermögenstransfer steuerlich korrespondierende Rechtsfolgen…
Wird eine slowakische s.r.o. (entspricht einer österreichischen GmbH) mit in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen sowie einer anderen slowakischen s.r.o. als Gesellschafter in eine betrieblich tätige k.s. umgewandelt, so wird dadurch nach derzeitigem Kenntnisstand ein den österreichischen Umwandlungsvorgängen vergleichbarer Tatbestand…
Beabsichtigen die Gesellschafter einer österreichischen GmbH ihre im Privatvermögen gehaltenen GmbH-Beteiligungen in eine operativ tätige slowakische (oder bulgarische) Kommanditgesellschaft einzubringen, wird zu bedenken sein, dass dieser Einbringung die angestrebte steuerliche Wirkung nur dann zuteil werden kann, wenn diese Beteiligungen hierdurch in das steuerliche Betriebsvermögen…
…der wirtschaftlichen Realität nicht zukommen; etwa weil die Beratungsleistungen vom österreichischen GmbH-Gesellschafter an seine GmbH erbracht werden und dies nur formal so dargestellt wird, dass er auf Grund eines Vertrages mit der K.S. für die K.S. tätig wird. Bundesministerium für Finanzen…
…dass sie nach amerikanischem Steuerrecht für die Behandlung als "S-Corporation" und damit für einen Besteuerungsdurchgriff auf die Gesellschafter optiert (EAS 273). Da sich eine S-Corporation nach US-Recht bei der Registrierung in keiner Weise von allen übrigen Corporations unterscheidet und sie ihren steuerlichen…
Kauft eine schwedische Kapitalgesellschaft eine 5%ige Beteiligung zurück, die eine österreichischen Kapitalgesellschaft an ihr hält, und wird der für den Erwerb dieser eigenen Aktien gezahlte Kaufpreis nach schwedischem Recht als Gewinnausschüttung gewertet und folglich einem 10%igen schwedischen Kuponsteuerabzug unterworfen, dann wird dieser schwedischen…
…von dieser eine Gewinnausschüttung, so wäre diese Gewinnausschüttung sowohl nach den Grundsätzen der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie (ABl. EG Nr. L 255 S 6) als auch nach jenen des Art. 10 Abs. 4 lit. c des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens in Großbritannien von der Quellenbesteuerung freizustellen…
Werden den in Frankreich lebenden Enkelkindern von ihren in Österreich ansässigen Großeltern Geldbeträge in der Größenordnung von S 400.000,- im Schenkungsweg übereignet, dann ist dieser Vorgang gemäß Artikel 8 des österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung in Frankreich von der…
Veräußert ein zu rund 90% an einer österreichischen Kapitalgesellschaft beteiligter und in Österreich ansässiger Gesellschafter rund 5% seiner Anteile an die US-Tochtergesellschaft dieser Kapitalgesellschaft um etwa 20 Mio. S und wurde dieser Vorgang gemäß § 31 EStG 1988 der inländischen Veräußerungsgewinnbesteuerung unterzogen, dann wird den…
…Ist ein in Österreich ansässiger Künstler sowohl als Dienstnehmer in Österreich als auch freiberuflich in Österreich und Italien tätig und verursacht die freiberufliche Tätigkeit in Österreich einen Verlust von S 52.000,00 wohingegen sie in Italien einen Gewinn von S 40.000,00 erbringt…
Schließt eine österreichische Kapitalgesellschaft mit einer US-Depotbank ein "Deposit-Agreement" ab, auf Grund dessen die amerikanische Bank Aktien der inländischen Kapitalgesellschaft in der Größenordnung von S 50 Mio. übernimmt und im Wege börsengängiger ADR-Zertifikate (American Depositary Receipts) auf dem US-Kapitalmarkt anbietet, dann…
Hat eine (ausschließlich) in Deutschland wohnhafte Erbin eines 1.240 m2 großen inländischen Grundstückes darauf um 21 Mio. S ein Wohnhaus mit 10 Wohneinheiten errichtet und mittlerweile bereits 8 Wohneinheiten an Wohnungsinteressenten verkauft, dann kann durchaus auf der Grundlage des VwGH Erkenntnisses vom 7. Nov…
…im Veranlagungsweg entfallende Steuer mit S 0,00 anzusetzen; nach der geltenden Verwaltungspraxis wird dies so gesehen, dass die Steuerbelastung damit in diesem Jahr 0% beträgt. Der DBA-Progressionssatz beträgt daher bei einem negativen Einkommen oder bei einem solchen von S 0,00 0% und…
…Deutschland ansässiger Österreicher ab 1994 seinen Hauptwohnsitz nach Österreich zurück und bezieht er von zwei deutschen GmbHs, die ihm bis 1993 zu 100% gehörten nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit ab 1987 Firmenpensionen in Höhe von S 60.000,- monatlich, die in Deutschland dem Lohnsteuerabzug unterzogen werden…
…ist, wird an der in der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27 S. 73 sowie des BFH vom 17.7.1968, BStBl. II S. 695 und vom 23. 6.1992, BStBl. II S. 972) entwickelten Auffassung festgehalten, dass…
…Nr. 105/1974 und Schreiben des FM Bayern v. 5. Juni 1975, 38-S 1301-4/31-33). Die vom BFH in seinem Beschluss vom 18. Juli 2001, I R 26/01, vertretene gegenteilige Auffassung setzt sich ohne jegliche Begründung über diese Übung hinweg, obgleich…
…die Erklärung, daß sie sich im Sinn von Artikel 4 Abs. 1 lit. c des Abkommens für längere Zeit in den USA aufhalten (zB "I state herewith to be substantial present in the U.S.A. in the sense of Art. 4 para. 1 subpara…
…bis Ende Mai und eine weitere nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht, die den Zeitraum ab Juni 1994 umfasst. Hinsichtlich der für den Zeitraum der beschränkten Steuerpflicht abzugebenden Steuererklärung sind bei Beurteilung, ob die Erklärungsgrenze von 37.000 S (§ 42 Abs. 2 EStG) überschritten ist…