Mit dem Wirksamwerden des österreichischen Immobilien-Investmentfondsgesetzes (BGBl. I Nr. 80/2003) hat sich auch die steuerliche Behandlung von ausländischen Immobilienfonds-KGs geändert. Denn gemäß § 42 ImmoInvFG sind nunmehr die Bestimmungen dieses Gesetzes auch auf ausländische Immobilien-Investmentfonds anzuwenden, wobei als ausländischer Immobilien-Investmentfonds jede…
Die dem § 42 Investmentfondsgesetz, BGBl. Nr. 352/1993, zugrunde liegende Konzeption unterwirft bei Vermögensveranlagungen in ausländischen Investmentfonds im Ergebnis nicht nur die tatsächlichen Ertragsausschüttungen, sondern auch den in den zugeteilten Vermögenszertifikaten eintretenden Wertzuwachs der österreichischen Besteuerung. Lediglich bei ausländischen Immobilienveranlagungsgemeinschaften treten diese Rechtswirkungen nicht ein…
Immobilienvermögen wird von Immobilienfonds treuhändig für die Anteilsinhaber gehalten (InvFR 2008 Rz 5), wobei diese steuerliche Betrachtung gemäß § 42 ImmoInvFG auch für ausländische Fonds gilt. Wirtschaftlicher Eigentümer der inländischen Immobilie ist daher nicht der ausländische Immobilienfonds, sondern sind dessen Anteilscheininhaber. Hält daher ein deutscher Immobilieninvestmentfonds…
Sind in Österreich ansässige Investoren an einer deutschen vermögensverwaltenden (und nicht gewerblich geprägten) KG beteiligt, deren Aufgabe im Erwerb, Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen besteht (und die nicht unter die Investmentfondsregelungen nach § 188 InvFG 2011 fällt), unterliegen mit den hierbei…
Ein luxemburgischer "Fonds Commun de Placement" wird nicht nur nach § 42 InvFG 1993, sondern auch nach luxemburgischem Recht als transparenter Investmentfonds qualifiziert und wird daher nicht als im Sinn des österreichisch-luxemburgischen DBA als in Luxemburg ansässig angesehen. Dividenden- und Zinsenerträge, die ein solcher Fonds…
Stellt ein luxemburgischer Pensionsfonds unter Berufung auf die Kapitalverkehrsfreiheit des Europarechtes beim Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart einen Kapitalertragsteuerrückerstattungsantrag, ist zu prüfen, ob Anrecht auf Gleichbehandlung mit inländischen Pensionsinvestmentfonds und damit gemäß § 41 InvFG 1993 auf Erstattung einer nachweislich von inländischen Dividenden einbehaltenen Kapitalertragsteuer besteht. Die…
In Rz 54 der Investmentfondsrichtlinien 2008 (InvFR 2008 Rz 54) wurde festgehalten, dass ausländische Kapitalanlagefonds nur insoweit zu einer DBA-konformen Steuerentlastung berechtigt sind, als Portfolioinvestoren (unter 10% Beteiligung) in DBA-Ländern ansässig sind, mit denen Österreich ein dem OECD-MA entsprechendes Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat…
Nach der Konzeption des österreichischen Investmentfondssteuerrechts werden in- und ausländische Fonds insoweit gleichbehandelt, als die Kapitalerträge nicht ihnen, sondern den Anteilsinhabern des Fonds steuerlich zugerechnet werden. Bezieht daher ein luxemburgischer Investmentfonds Aktienerträge von österreichischen Kapitalgesellschaften, dann werden - genauso wie in vergleichbaren Fällen inländischer Investmentfonds - mit…
Die steuerliche Behandlung der Immobilieninvestmentfonds soll in ihren Grundsätzen nicht von der steuerlichen Behandlung eines Wertpapierfonds abweichen (Erläuterungen zur Regierungsvorlage zu § 40 ImmoInvFG). So wie bei den Wertpapierfonds folgt daher das Besteuerungskonzept weitgehend dem Transparenzprinzip. Einkünfte und Vermögenswerte des Fonds werden jedenfalls nicht der Kapitalanlagegesellschaft…
…zur Verfügung gestellt, wobei die vereinnahmten Zinserträge in dieser Gesellschaft thesauriert und solcherart der österreichischen Besteuerung entzogen werden, so ist zunächst zu prüfen, ob es sich hierbei um einen ausländischen Kapitalanlagefonds im Sinn des § 42 des Investmentfondsgesetzes BGBl. Nr. 532/1993, handelt. Gemäß § 42 Abs…
Gemäß § 42 Investmentfondsgesetz gilt jedes einem ausländischen Recht unterstehende Vermögen, das nach dem Gesetz, der Satzung oder der tatsächlichen Übung nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt ist, als ausländischer Kapitalanlagefonds; da § 42 diese Zuordnung "ungeachtet der Rechtsform" vornimmt, fällt auch dementsprechend angelegtes Vermögen einer US…
Hält ein deutscher Immobilienfonds, dessen Anleger in Deutschland ansässige natürliche Personen sind, österreichische Liegenschaften, dann unterliegen die deutschen Anleger mit den erzielten Erträgen der österreichischen beschränkten Steuerpflicht; diese ist im Fall eines geschlossenen deutschen Immobilienfonds mit der Vornahme des 25-prozentigen Steuerabzuges gemäß § 99 Abs…
In Österreich ansässige Personen, die Anteile ausländischer Miteigentumsfonds halten, sind auf Grund der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen grundsätzlich berechtigt, eine Entlastung der in ihren Fondsausschüttungen enthaltenen ausländischen Quellensteuern nach Maßgabe der jeweiligen Abkommensregelungen in Anspruch zu nehmen. Besondere Durchführungsregelungen für Beteiligungen an ausländischen Fonds sind nicht vorgesehen…
…als Kapitalanlagefonds (Immobilienfonds und Wertpapier-Investmentfonds) im Sinn der §§ 42 des Investmentfondsgesetzes und des Immobilien-Investmentfondsgesetzes anzusehen sind, wird der den Kommanditisten zufließende Ertrag nach der den beiden Fondstypen zuzuordnenden Herkunft aufzugliedern sein. Denn Erträgnisse aus dem deutschen Immobilienfonds sind auf der Grundlage von Artikel…
…kann auch bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen nicht aufgegeben werden (EAS 2409). Fällt daher eine deutsche Investment-GmbH unter den Begriff des "Immobilienfonds", bilden die Immobilienerträge (ermittelt nach den Vorschriften des Immobilien-Investmentfondsgesetzes) bei den privaten österreichischen Anlegern Einkünfte aus Kapitalvermögen, die als Sondereinkunft nach …
§ 10 Abs. 3 KStG und die Nachfolgebestimmung des § 10 Abs. 4 KStG wollen der Steuerumgehung unter Nutzung von Steueroasen einen Riegel vorschieben. Unbesteuerte oder niedrig besteuerte Steueroaseneinkünfte sollen daher bei einer Ausschüttung an österreichische Muttergesellschaften ihre Steuerfreiheit verlieren. Sie sollen auch nicht im Thesaurierungsfall im…
Die österreichischen Investmentfonds stellen gemäß § 1 Abs. 1 InvFG 1993 eine Miteigentumsgemeinschaft dar. Aus der Miteigentumskonstruktion ergibt sich, dass die Erträge aus den im Fonds befindlichen in- und ausländischen Wertpapieren den Anlegern anteilsmäßig zuzurechnen sind (Durchgriffsbesteuerung, EStR 2000 Rz 6228). Daraus folgt aber auch…
…Investmentfonds hinsichtlich der aus Österreich zufließenden Dividendenerträgnisse keiner österreichischen Besteuerung; denn gemäß § 42 Investmentfondsgesetz sind die ausländischen Fonds - ungeachtet ihrer Rechtsform - transparent. Die von den österreichischen Kapitalgesellschaften einzubehaltende KESt stellt daher keine Steuer des ausländischen Fonds, sondern eine Steuer der Anteilsinhaber des ausländischen Fonds dar…
…in denen der ausländische Fonds nach der für die österreichischen Fonds typischen Miteigentumslösung konstruiert ist und daher der österreichische Anleger Miteigentümer (Alleineigentümer) der im Fonds gehaltenen Vermögenswerte ist. Denn es ist aus § 42 Abs. 1 Investmentfondsgesetz idF BGBl. I Nr. 41/98 (bzw. § 42 Abs…
…Weise am Erwerbsleben teilnimmt oder keine sinnvollen Funktionen erfüllt; diesfalls sind die Einkünfte den tatsächlichen Trägern der Erwerbstätigkeit zuzurechnen. Zu prüfen ist ferner auch, ob es sich bei der maltesischen Gesellschaft um einen ausländischen Kapitalanlagefonds im Sinn des § 42 des Investmentfondsgesetzes, BGBl. Nr. 532/1993…