…der Zweijahresfrist vorgenommen werden können. Denn bei richtlinienkonformer Interpretation von § 94a EStG wird dieser Bestimmung in den gegenständlichen Aspekten keine über die Verhinderung von unberechtigten Steuerentlastungen hinausgehende Bedeutung beizumessen sein. Wenn nun ein deutscher Konzern die Beteiligung an einer österreichischen Tochtergesellschaft, die jahrelang gemäß dem…
…bei richtlinienkonformer Interpretation von § 94a EStG wird dieser Bestimmung in den gegenständlichen Aspekten keine über die Verhinderung von unberechtigten Steuerentlastungen hinausgehende Bedeutung beizumessen sein. Wenn nun eine operativ tätige deutsche Kapitalgesellschaft, die jahrelang gemäß dem DBA-Deutschland und gemäß § 94a EStG steuerentlastet Gewinnausschüttungen von ihrer…
…wurde bereits in EAS 996 ausgesprochen, dass bei EU-richtlinienkonformer Interpretation von § 94a EStG dieser Bestimmung keine über die Verhinderung von unberechtigten Steuerentlastungen hinausgehende Bedeutung beizumessen sein wird. Liegt allerdings eine andersgeartete Verschachtelung vor und besteht demnach die Gefahr, dass österreichische Gewinnausschüttungen unter zweckentfremdeter Ausnutzung…
…dann wird die Steuerrückerstattung auch schon vor Ablauf der Zweijahresfrist vorgenommen werden können. Denn bei richtlinienkonformer Interpretation von § 94a EStG wird dieser Bestimmung in den gegenständlichen Aspekten keine über die Verhinderung von unberechtigten Steuerentlastungen hinausgehende Bedeutung beizumessen sein. 23. Dezember 1996 Für den Bundesminister: Dr…
…vorgenommene Beifügung der Wendung "zur Gänze" sogar noch verstärkt darauf hin, dass das Abkommen nicht eine rechnerische 50%-Regelung anstrebt (EAS 3193). Auch wenn in der Frage der Interpretation von "hauptsächlich" noch ein gewisser Auslegungsspielraum verbleiben mag, so wird jedenfalls kein rumänisches Besteuerungsrecht gegeben sein…
Der Begriff "Obligation" im Sinn von Artikel 11 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens wird nach der herkömmlichen Terminologie (z.B. Prof. Zirkounig in ABC der Wertpapiere, Verlag Linde) als Schuldurkunde über eine Kreditaufnahme interpretiert, wobei sich der Emittent dieses Wertpapiers verpflichtet, einen bestimmten (ausgeborgten) Betrag zu…
…gewinnkürzenden Wertminderungen. Es ist aber einzuräumen, dass die Klausel durchaus auch so verstanden werden kann, dass sich der Leasinggeber hiedurch vor Ansprüchen, die von dritter Seite geltend gemacht werden, absichern wollte. Dafür würde sprechen, wenn dargelegt werden kann, dass es sich hierbei um einen Standardtext…
…derzeitigen Fassung des § 299 Abs. 4 BAO können Bescheide von der Oberbehörde innerhalb der 5jährigen Verjährungsfrist aufgehoben werden, wenn sie mit zwischenstaatlichen abgabenrechtlichen Vereinbarungen im Widerspruch stehen. "Zwischenstaatliche Vereinbarungen" sind nach Auffassung des BM für Finanzen in diesem Zusammenhang alle Formen völkerrechtlicher Verträge. Ein "völkerrechtlicher…
Bei Anwendung jener Doppelbesteuerungsabkommen, die eine dem Artikel 14 des OECD-Musterabkommens (Fassung vor 2000) entsprechende Zuteilungsregel enthalten, ist den darin verwendeten Begriffen "freier Beruf" und "sonstige selbständige Arbeit" auf österreichischer Seite im Zweifel stets jener Inhalt zugeschrieben worden, der diesen Begriffen im innerstaatlichen Recht…
…der Überschrift des Artikels 23 entnehmen lässt - bloß die Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung. Ergeben sich daher bei der Auslegung dieser Bestimmung unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten, dann ist jener Interpretation der Vorzug zu geben, die am ehesten diesem Ziel und Zweck der Abkommensbestimmung gerecht wird (Hinweis auf Art…
Durch Art. 13 Abs. 2 DBA-Deutschland wird das Besteuerungsrecht an den Gewinnen aus einer Veräußerung von "Aktien und sonstigen Anteilen an einer Gesellschaft, deren Aktivvermögen überwiegend aus unbeweglichem Vermögen" in Österreich besteht, Österreich zugeteilt. Der Begriff der "sonstigen Anteile" wird im DBA nicht näher…
…dann wird diese von beiden Seiten als richtig anerkannte Abkommensinterpretation ihre Rechtsrichtigkeit nicht erst ab diesem Verständigungsverfahren erlangen. Besondere Überlegungen mögen in diesem Zusammenhang anzustellen sein, wenn in einem Verständigungsverfahren von einer ehemaligen Auslegungsvariante abgerückt wird oder wenn man sich von einer anerkannten OECD-Auslegungsregel…
…15 Abs. 2 DBA CSSR vertretene weite Interpretation des Begriffs der "Zahlung" der Vergütungen nichts zu ändern. Dieses Erkenntnis ist im Zusammenhang mit der Qualifikation des wirtschaftlichen Arbeitgebers in Fällen von Arbeitskräfteentsendungen ergangen und erscheint daher für die Lösung des vorliegenden Falls nicht einschlägig. Die…
…wurde 1992 und zuletzt 1994 überarbeitet. Soweit der Kommentar nicht selbst zum Ausdruck bringt, dass von der OECD-Staatengemeinschaft eine Änderung früherer Auslegungsgrundsätze gewünscht wurde, solange sonach der Kommentar lediglich eine vertiefte Auseinandersetzung mit bisher nicht besonders behandelten Auslegungsfragen darstellt, wird die darin zum Ausdruck…
…Vermögen der Personengesellschaft nach den hiefür maßgebenden Grundsätzen des Art. IV Umgründungssteuergesetz, dann stellt das inländische Anwaltsbüro fortan eine inländische "feste Einrichtung" (im Sinn von Art. 14 OECD-Musterabkommen) der zu der Personengesellschaft zusammengeschlossenen Anwälte dar. Die ausländische Personengesellschaft muss demgemäß in Österreich Erklärungen für…
…nicht, dass damit eine andere als die den ab 1977 geltenden Abkommensregeln zu Grunde liegende Interpretation intendiert war. Abs. 10 des Kommentars zu Art. 4 des Musterabkommens 1963, dem das österreichisch - spanische DBA nachgebildet ist, kommt auf dem Boden der verkürzten Fassung von Abs. 1…
Übernimmt ein in den USA ansässiger freiberuflich tätiger Unternehmensberater von einer österreichischen Kapitalgesellschaft den Auftrag, für sie ein Marketingkonzept zu erarbeiten, wobei die notwendigen Arbeiten zu 2/3 in den USA und zu 1/3 in Österreich (Inlandsaufenthalt maximal 40 Tage pro Jahr) erbracht werden…
…Gemeint in diesem Zusammenhang ist ein dem "Wohnsitz" ähnliches Merkmal, wobei die Ähnlichkeit sich in teleologischer Interpretation aus der Rechtsfolge der unbeschränkten Steuerpflicht ableitet. Die US-Dividenden unterliegen daher in Österreich der Besteuerung, wobei die 15-prozentige US-Steuer auf die österreichische Steuer anrechenbar ist…
…sind und Betriebsräumlichkeiten vorliegen, im Sitzstaat aber nicht betrieblich tätig ist. Diese Sachverhaltskonstellation vermag nämlich für sich allein noch keine ausreichende Gewähr für die Unbedenklichkeit der Inanspruchnahme von Abkommensvorteilen durch die US-Holding zu bieten (vgl. BMF-Erlass vom 10.03.2006, BMF-010221/0101…
…des Public Discussion Draft "Interpretation and Application of Article 5 of the OECD Model Taxation" vom 12. Oktober 2011; http://www.oecd.org/dataoecd/23/7/48836726.pdf) würde die Anmietung eines Verkaufsstandes bei einer Messeveranstaltung für die Dauer von 15 Jahren zu einer Betriebstätte…