…Kapitalgesellschaft eine österreichische Immobilie und bietet sie diese ausländischen Interessenten an, wobei jedoch kein Kaufpreis angesetzt, sondern eine Verlosung (jedes Los à 99 Euro) organisiert wird, dann stellt sich dieser Vorgang, wenn die Verlosung tatsächlich gegenüber einem unbestimmten Personenkreis durchgeführt wird, nicht als Immobilienveräußerung dar…
…unbeweglichem Vermögen die Befreiungsmethode gilt. Dies ist gemäß Artikel 6 in Verbindung mit Artikel 23 DBA-Deutschland der Fall, wenn die in Österreich ansässigen Investoren im Wege des steuerliche transparenten österreichischen Immobilieninvestmentfonds Ertrag aus deutschem unbeweglichem Vermögen erzielen. § 40 Abs. 1 ImmoInvFG sieht allerdings keine…
Veräußern die in Deutschland ansässigen Gesellschafter einer österreichischen GmbH, die ein österreichisches Hotel betreibt, ihre Gesellschaftsanteile, dann unterliegen die hierbei erzielten Veräußerungsgewinne der inländischen Steuerpflicht, wenn ein Anwendungsfall von Artikel 13 Abs. 2 DBA-Deutschland gegeben ist. Dies ist der Fall, wenn der Buchwert der…
…3193). Bei der Berechnung des Immobilienanteils ist - sieht man vom Sonderfall des DBA-Deutschland ab - allerdings nicht auf die Buchwerte, sondern auf die Verkehrswerte abzustellen (EAS 1224, EAS 3146, EAS 3193). Hierbei ist das Wertverhältnis des rumänischen Immobilienvermögens zum übrigen Aktivvermögen der Gesellschaft zu ermitteln…
…Rückgriff auf die Wertverhältnisse im Zeitpunkt der Anschaffung bzw. Herstellung der Immobilienwerte durch Zurechnung der Abschreibungen zu den Buchwerten ist weder durch den Abkommenswortlaut noch durch eine auf der Grundlage des OECD-Musterabkommens vorgenommene Auslegung gedeckt. Das Wertverhältnis des Liegenschaftsvermögens zum übrigen Vermögen ist im…
Die Immobilienklausel im DBA-Polen (Art. 13 Abs. 2 DBA PL) weicht von der Vergleichsbestimmung des Art. 13 Abs. 4 OECD-Musterabkommen ab. Denn ihre Anwendung wird nicht davon abhängig gemacht, dass der Anteilswert der veräußerten Kapitalbeteiligung zu mehr als 50% auf unbeweglichem Vermögen beruht…
Sind an einer österreichischen Immobilienholding-KG (vermögensverwaltende KG) deutsche Anleger im Rahmen ihrer gewerblichen Betriebe beteiligt (mögen dies Kapitalgesellschaften, betrieblich tätige Personengesellschaften oder betriebsführende Einzelpersonen sein), so unterliegen diese Anleger nach § 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 mit Einkünften aus Gewerbebetrieb der inländischen Besteuerung…
Stammen Immobilienerträge eines inländischen Immobilienfonds aus ausländischen Immobilien, die in DBA-Staaten gelegen sind, dann ist nach der geltenden Verwaltungspraxis bei der Zuordnung der allgemeinen Verwaltungskosten (zB Fonds-Managementkosten) wie folgt vorzugehen: Bei Liegenschaften in Staaten, mit denen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Befreiungsmethode anzuwenden…
Die steuerliche Behandlung der Immobilieninvestmentfonds soll in ihren Grundsätzen nicht von der steuerlichen Behandlung eines Wertpapierfonds abweichen (Erläuterungen zur Regierungsvorlage zu § 40 ImmoInvFG). So wie bei den Wertpapierfonds folgt daher das Besteuerungskonzept weitgehend dem Transparenzprinzip. Einkünfte und Vermögenswerte des Fonds werden jedenfalls nicht der Kapitalanlagegesellschaft…
Als Rechtsfolge des am 1. Jänner 2003 wirksam gewordenen DBA-Deutschland-2000 ergibt sich, dass ein in Deutschland ansässiger Alleingesellschafter einer österreichischen GmbH mit österreichischem Liegenschaftsbesitz hinsichtlich der in der Beteiligung anwachsenden stillen Reserven im Sinn von § 31 Abs. 3 EStG 1988 "in das Besteuerungsrecht…
…die aus österreichischen Immobilien erzielten Gewinne (Bewirtschafts-, Aufwertungs-, Wertpapier- und Liquiditätsgewinne - siehe § 14 ImmoInvFG) im Wege einer Quasi-Transparenzmethode in den Händen der deutschen Anleger besteuert. Die Methodik unterscheidet sich von einer reinen Transparenzmethode vor allem dadurch, dass die aus den inländischen Immobilien erwirtschafteten Einkünfte…
Wird von einer österreichischen KG (mit Gesellschaftern, die in Österreich ansässig sind) um 100 eine Beteiligung an einer nicht börsennotierten israelischen Kapitalgesellschaft erworben, die im Besitz einer israelischen Liegenschaft steht (Buchwert 20), und wird diese Gesellschaft in der Folge liquidiert, wobei der Liquidationserlös im Wesentlichen…
…dass mit der deutschen Seite nach wie vor noch offen ist, ob die Erträgnisse der Immobilieninvestmentfonds unter Artikel 6 oder Artikel 10 Abs. 3 des DBA-D zu subsumieren sind. Unter den gegebenen Umständen wird daher derzeit die in EAS 2778 und EAS 2409 vertretene…
…Dritte zu vermieten oder zu veräußern, unterliegen die hierbei erzielten Einkünfte - soweit sie auf den bulgarischen Immobilienbesitz und nicht auf die Tätigkeit der inländischen Personengesellschaft entfallen - der ausschließlichen Besteuerung in Bulgarien und sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Ist die österreichische KG aber nicht…
Errichtet eine österreichische GmbH auf einem ihr gehörenden Grundstück ein zur Vermietung bestimmtes Geschäftshaus, wobei die Finanzierung teilweise mit einem Darlehen einer liechtensteinischen Bank erfolgt, dann unterliegt die liechtensteinische Bank mit den bezogenen Zinsen der österreichischen beschränkten Körperschaftsteuerpflicht, wenn das Darlehen unmittelbar oder mittelbar durch…
Art. 13 Abs. 4 DBA-Kanada sieht vor, dass die Veräußerung einer Beteiligung an einer österreichischen Gesellschaft, deren Vermögen vorwiegend aus in Österreich gelegenem unbeweglichen Vermögen besteht, in Österreich der Besteuerung zu unterziehen ist. Nach Auffassung des BM für Finanzen wird es bei der Beurteilung…
…im Allgemeinen sind diese freizustellenden Gewinne nicht für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen; dies wird nur dann als erforderlich angesehen, wenn eine Antragsveranlagung gemäß § 97 Abs. 4 EStG in Anspruch genommen wird (Adametz in Nidetzky-Rainer, Immobilien-InvestmentfondsG, Manz 2004, S. 189). Bundesministerium für Finanzen, 9…
…abschließend international akkordiert. Unter den gegebenen Umständen muss das BM für Finanzen daher den Standpunkt vertreten, dass Beteiligungen von österreichischen Anlegern an den deutschen offenen Immobilieninvestmentfonds gemäß dem DBA auch dann gemäß Artikel 10 des Abkommens der österreichischen Besteuerung unterzogen werden dürfen, wenn das Fondsvermögen…
Betreibt eine deutsche Kapitalanlagegesellschaft einen offenen deutschen Immobilienfonds und erwirbt diese Kapitalgesellschaft zum Zweck der ertragbringenden Verwertung inländische Grundstücke, so bedarf die Frage, wem die inländischen Erträgnisse steuerlich zuzurechnen sind (der deutschen Kapitalanlagegesellschaft oder den Anlegern) einer in Deutschland und in Österreich aufeinander abgestimmten Beurteilung…
…dafür, von dieser zivilrechtlich gewählten Gestaltung im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise abzugehen. Die von der Kapitalgesellschaft aus der Immobilienvermietung bezogenen Erträge sind daher - aus österreichischer Sicht - als Einkünfte der Kapitalgesellschaft zu werten; die Verteilung an die Anleger stellt sodann für diese einen Kapitalertrag dar, der…