Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1224
Immobiliengesellschaftsbeteiligungen nach dem DBA-Kanada
geltende FassungEAS-AuskunftK 1/5-IV/4/98vom 09.02.1998
Wortlaut laut Findok
Art. 13 Abs. 4 DBA-Kanada sieht vor,
dass die Veräußerung einer Beteiligung an einer österreichischen
Gesellschaft, deren Vermögen vorwiegend aus in Österreich gelegenem
unbeweglichen Vermögen besteht, in Österreich der Besteuerung zu
unterziehen ist. Nach Auffassung des BM für Finanzen wird es bei der
Beurteilung, ob dieses Erfordernis gegeben ist, auf das Verhältnis der
Teilwerte des Grundvermögens zur Summe der Teilwerte des
Aktivvermögens ankommen. Der Anteil des unbeweglichen Vermögens der
Gesellschaft ist daher nicht an dem um die Schulden verringerten
Reinvermögen zu messen.
Veräußert eine kanadische Kapitalgesellschaft
ihre Anteile an einer österreichischen Holding-AG, die zu 100% die
Kommanditanteile an einer inländischen operativen GmbH & CO KG und an
der betreffenden Komplementär-GmbH hält, dann wird auf der
vorerwähnten Grundlage festzustellen sein, ob das Grundvermögen der KG
tatsächlich in einem derart dominierenden Ausmaß das
Gesellschaftsvermögen ausmacht.
09. Februar
1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 13 Abs. 4 DBA CDN (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Kanada (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 77/1981
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 1/5-IV/4/98
- Stammnummer
- 28359
- Gültig
- 09.02.1998 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF