…von einer auf den Malediven errichteten - und dort steuerfreien - Holdinggesellschaft gehalten, dann ist einzuräumen, dass die Zwischenschaltung der genannten Holdinggesellschaft insoweit keine Steuerfluchtbedenken aufkommen lässt, als es um Gewinnausschüttungen der asiatischen Gesellschaften geht. Denn sowohl bei Direktausschüttung wie auch bei Ausschüttung über die Malediven-Gesellschaft…
…eine ihm gehörende Off-Shore-Gesellschaft in Hongkong abwickelt, läßt sich nicht im ministeriellen EAS-Verfahren beantworten, da hiefür eine grundlegende Auseinandersetzung mit den maßgebenden Sachverhaltsgegebenheiten erforderlich ist. Denn liegt der Sachverhalt so, daß ein in Österreich lebender Textilkaufmann von hier aus seine internationalen Textilgeschäfte…
…eine GesmbH, so unterliegen die in der tschechoslowakischen Betriebstätte dieser GesmbH erzielten Gewinne der ausschließlichen Besteuerung in der CSFR. Nur wenn die von der tschechoslowakischen GesmbH erzielten Gewinne (offen oder verdeckt) an den in Österreich ansässigen Gesellschafter ausgeschüttet werden, tritt insoweit österreichische Steuerpflicht ein. Hinsichtlich…
Wird von einer amerikanischen Gesellschaft aus außersteuerlichen Gründen (zB zur erleichterten Erlangung von Exportlizenzen) bloß formal eine inländische Zweigniederlassung registriert und verfügt diese Niederlassung weder über eigene Geschäftsräume noch über eigenes Personal, so liegt bereits nach inländischem Recht keine Betriebstätte vor, da keine örtlichen…
…Es gibt auch Länder, die auf vorzeitige Pensionsabfindungen Artikel 15 überhaupt nicht als anwendbar ansehen und das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates auf Artikel 21 OECD-MA gründen. Im Verhältnis zu Deutschland tritt die weitere Besonderheit hinzu, dass bei Nichtanwendung von Art. 18 ein Rückfall nicht nur…
…Das DBA-Malta steht aus den vorangeführten Gründen der Anwendung dieser österreichischen Missbrauchsabwehrgesetzgebung nicht entgegen. Vorsorglich wird allerdings noch beigefügt, dass die Anwendung von § 10 Abs. 3 KStG 1988 voraussetzt, dass die Zinseneinkünfte nach österreichischem Recht tatsächlich der maltesischen Gesellschaft als deren Einkünfte zuzurechnen sind…
…wie dieses ausländische Rechtsgebilde nach inländischem Steuerrecht einzustufen wäre (zB EAS 1756). Gründen daher zwei in Österreich ansässige natürliche Personen eine operativ tätige bulgarische Personengesellschaft (eine der österreichischen KG vergleichbare KD) dann stellen die bulgarischen Betriebstätten der Personengesellschaft bulgarische Betriebstätten der beiden österreichischen Gesellschafter dar…
…bevor die gesetzliche Umqualifizierung der Einkünfte von Gesellschafterdienstnehmern in solche aus selbständiger Arbeit in Österreich vorgenommen wurde, so dass die im Verhältnis zur Schweiz vertretene Ansicht - solange sich nicht in einem internationalen Verständigungsverfahren oder aus sonstigen Gründen eine andere Auslegungsnotwendigkeit ergibt - auch gegenüber Italien sachgerecht…
…die deutsche Holdinggesellschaft aus beachtlichen wirtschaftlichen Gründen und nicht bloß zur Vermeidung der österreichischen Kapitalertragsbesteuerung errichtet worden ist und dass sie folglich beachtliche wirtschaftliche Funktionen erfüllt. Die vom Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart bereits erfolgte Rückerstattung der Kapitalertragsteuer in Höhe von 10%-Punkten kann nicht notwendigerweise…
…Zinsen bei dem darlehensgebenden und in Österreich ansässigen Gesellschafter der deutschen Personengesellschaft der Besteuerung unterwirft. Artikel 7 Abs. 7 des Abkommens kann aus den angeführten Gründen nicht als Rechtsgrundlage dafür herangezogen werden, in Deutschland beim darlehensnehmenden österreichischen Gesellschafter den einkünftemindernden Abzug als Sonderbetriebsausgabe zu verwehren…
… Gründen zwei in Österreich ansässige Investoren eine inländische GmbH & CO KEG, die in den USA ein zur Vermietung bestimmtes Bürogebäude erwirbt, und optiert diese österreichische Personengesellschaft in den USA für die Körperschaftsbesteuerung, dann stellt sich die Frage, ob die in den USA von der inländischen…
Gründen in Deutschland ansässige Personen in Österreich eine KEG mit dem Ziele, im Wege dieser Personengesellschaft Vortragstätigkeiten für Kommunikationstraining und EDV-Training für in Österreich lebende Privatpersonen abzuhalten, dann stellen die Räumlichkeiten dieser inländischen KEG für die deutschen Gesellschafter eine Betriebstätte im Sinn des § 29…
…unterzogen, ist aus den nachstehenden Gründen auf österreichischer Seite korrespondierend hierzu Steuerfreiheit zu gewähren. Das Abkommen enthält weder ausdrückliche noch aus dem Abkommenszusammenhang heraus ableitbare Anhaltspunkte, ob die Beteiligung an der Komplementär-GmbH dem Privatvermögen des Gesellschafters (so die auf VwGH 1.11.1982, 82…
…EAS 493, EAS 1151, EAS 1198). Nicht entscheidend ist die steuerliche Behandlung der Gesellschaft bzw. ihrer Gesellschafter in dem ausländischen Staat. Gründen daher zwei österreichische Kapitalgesellschaften in Australien eine gewerblich tätige Personengesellschaft, die nach australischem Recht als Kapitalgesellschaft besteuert wird, dann sind sowohl Gewinne wie…
…Fall ist allerdings mit der Problematik des in EAS 2796 behandelten trilateralen Falles vergleichbar, sodass aus den dort genannten Gründen über Ersuchen der deutschen KG-Gesellschafterin auf der Grundlage von Artikel 25 Abs. 3 DBA-Kroatien eine Problemlösung mit Kroatien angestrebt werden könnte. Bundesministerium für…
…der Veräußerung von Anteilen an einer Immobiliengesellschaft mit österreichischen Grundstücken handelt, die folglich nach Artikel 13 Abs. 2 DBA-Deutschland der Besteuerung in Österreich unterliegen. Kein anderes Ergebnis würde eintreten, wenn nicht die ungarische Personengesellschaft die Inlandskapitalbeteiligung veräußert, sondern wenn die beiden deutschen Gesellschafter ihre…
…93/13/0185, Bedeutung zu, nach dem eine Änderung der Einkünftezurechnung von einer ausländischen Gesellschaft zu ihrer Muttergesellschaft dann erforderlich ist, wenn die Tochtergesellschaft nicht in der erklärten Art und Weise am Erwerbsleben teilnimmt oder keine sinnvollen Funktionen erfüllt; diesfalls sind die Einkünfte den tatsächlichen…
…werden kann, müßte im Zweifelsfall mit dem örtlich zuständigen Finanzamt abgestimmt werden; dies wäre vor allem dann von Bedeutung, wenn in Ungarn - aus welchen Gründen auch immer - keine Besteuerung jener Bezugsteile erfolgen sollte, hinsichtlich derer eine österreichische Steuerfreistellung gemäß dem DBA-Ungarn in Anspruch genommen…
…geborgen, gefahrengutgerecht umgepackt und sodann nach Deutschland zur eigentlichen Entsorgung abtransportiert wird, dann besteht bereits nach österreichischem inländischen Recht keine beschränkte Körperschaftsteuerpflicht der deutschen Gesellschaft, wenn diese Arbeiten ohne Nutzung einer inländischen Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO ausgeführt werden (und wenn auch kein "ständiger…
…unterliegt der Gesamtbetrag von S 500.000,- dem Steuerabzugsverfahren (allerdings kann auf der Grundlage von § 102 Abs. 1 Z 3 EStG eine Veranlagung auf "Nettobasis" erwirkt werden). Auch im Fall des Engagements eines israelischen Tanztheaters wird aus den in EAS 884 dargelegten Gründen der volle…