Wird im Rahmen einer neuen Konzernstrategie von einer deutschen Konzernmuttergesellschaft angeordnet, dass bei einer österreichischen Tochtergesellschaft die Produktion beendet und auf eine polnische Tochtergesellschaft verlagert wird, sind die ertragsteuerlichen Konsequenzen auf der Grundlage von Artikel 9 der DBA mit Deutschland und Polen in Anwendung des…
Bezieht eine österreichische Vertriebstochtergesellschaft nach einer großräumigen Konzernreorganisation die Konzernprodukte nicht mehr von ihrem bisherigen Konzernlieferanten, sondern von einer schweizerischen Konzerngesellschaft, auf die im Zuge der Reorganisation bisher von Österreich aus wahrgenommene Marketingfunktionen übergegangen sind und vermindert sich dadurch der Reingewinnsatz der österreichischen Gesellschaft von…
Bietet eine österreichische Kapitalgesellschaft (M-AG) über ihre auf Gibraltar errichtete Tochtergesellschaft (T-AG) weltweit Internetspiele an, wobei die hierfür erforderlichen Server im Eigentum der M-AG stehen und in Österreich aufgestellt sind, dann ist vorweg eine Klärung erforderlich, welche Funktionen die T-AG auf…
Verlegt der Hauptgesellschafter einer in Hongkong errichteten Kapitalgesellschaft seinen Wohnsitz aus Hongkong nach Österreich, dann tritt er damit in die unbeschränkte Steuerpflicht Österreichs ein und unterliegt mit seinen Welteinkünften der inländischen Besteuerung; dazu zählen auch die Gewinnausschüttungen der Hongkong-Gesellschaft. Die nichtausgeschütteten Gewinne der Hongkong…
Verlegt ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger seinen Wohnsitz nach Österreich und besitzt er 100% der Anteile einer nach luxemburgischem Recht (Gesetz vom 31.7.1929) steuerfreien luxemburgischen Holdinggesellschaft, so werden die in dieser Holdinggesellschaft thesaurierten Gewinne grundsätzlich nicht dem nach Österreich zugezogenen Gesellschafter steuerlich…
Plant ein US-Medienunternehmen über seine britische Tochtergesellschaft Spielfilme auf einem neuen Datenträgersystem weltweit zu vertreiben, wobei dieser Vertrieb über den österreichischen Hersteller der Datenträgersysteme erfolgen soll, so ist vorweg im Rahmen einer Funktionsanalyse die Funktion der drei Gesellschaften zu untersuchen, bevor der Frage der…
Hat ein amerikanischer Konzern mit weltweitem Betätigungsfeld in Österreich die X-Zentraleuropa-GmbH gegründet, deren Aufgabe darin bestand, nach dem politischen Umbruch in den zentral- und osteuropäischen Ländern dort in alleiniger Verantwortung "von Null" einen Markt für den X-Konzern aufzubauen, dann ist mit dem…
Werden im Zuge eines österreichischen Betriebsprüfungsverfahrens Geschäftsbeziehungen zu belgischen "Koordinationszentren" festgestellt, dann wird zu beachten sein, dass diese Einrichtungen vielfach dazu genutzt werden, Gewinne aus Steuergründen nach Belgien zu verlagern, um dort von besonderen steuerlichen Vorteilen Gebrauch zu machen. Nach hier vorliegenden Informationen genießen diese…
Hält eine österreichische GmbH 100% der Geschäftsanteile an einer maltesischen Holdinggesellschaft (limited liability company), welche wiederum 100% der Geschäftsanteile an einer maltesischen operativen Gesellschaft (limited liability company) hält, und nimmt die maltesische Holdinggesellschaft eine Ausschüttung ihrer Gewinne an die österreichische Muttergesellschaft vor (Großmuttergesellschaft der operativen…
…Denn Gestaltungen dieser Art könnten den Eindruck erwecken, dass eine bisher von dem Unternehmensberater unmittelbar wahrgenommene Tätigkeit künftig als Subauftragnehmer einer schweizerischen Gesellschaft ausgeübt wird und daß hiebei Gewinnverlagerungen in die Schweiz angestrebt werden. In Fällen dieser Art werden daher die wirtschaftlich relevanten Umstände genauer…
Werden die Gewinne aus Versandhandelsaktivitäten, die von der schweizerischen X-S.A. konzipiert und kontrolliert werden, in eine in Irland unbesteuerte IRNR (Irish Registered Non-Resident) Company geleitet, und zwar in der Weise, dass die durchwegs deutschen Kunden ihre Bestellkupons an eine Fantomfirma an der…
Wird von einer österreichischen Kapitalgesellschaft mit einer deutschen Kapitalgesellschaft (mit der A-GmbH) ein Vertrag über die Erbringung von technischen Dienstleistungen abgeschlossen und erfüllt die A-GmbH als Auftragnehmerin ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber ihrem österreichischen Auftraggeber dadurch, dass sie ihrerseits eine andere deutsche Kapitalgesellschaft (die…
…nach Liechtenstein korrekt, die über Deutschland in das Land des Pharmaunternehmens weiterverrechneten Beträge hingegen überhöht sind. Die Gestaltung kann aber auch eine Gewinnverlagerung zu Lasten beider Staaten (Österreichs und des Staates des Pharmaunternehmens) bewirken. Bei der Untersuchung, ob eine Umgehung österreichischer Steuern vorliegt, wird eine…
…dass Vorgänge dieser Art, wenn es sich bei der ausländischen nahe stehenden Gesellschaft um eine solche in einer Steueroase handelt, sehr leicht für Gewinnverlagerungsstrategien genutzt werden können. Es wird daher zu beachten sein, dass auf der Grundlage der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes bei Eintritt in Geschäftsbeziehungen…
Werden von ausländischen Investoren (zwei polnischen Staatsbürgern und einer von ausländischen Investoren gehaltenen slowakischen AG) Rohproduktlieferungen in die Slowakei in der Weise organisiert, dass diese Investoren in Zypern eine Kapitalgesellschaft gründen, die ihrerseits in Österreich eine Tochtergesellschaft (die A-GmbH) zwecks kommissionsweisem Einkauf der Rohprodukte…
…Denn wird durch das Gesamtbauprojekt ein Gewinn erzielt, dann würde bei einer bloßen Kostenanlastung an die Betriebstätte eine abkommensgemäß nicht gedeckte Gewinnverlagerung nach Malaysien eintreten (siehe auch EAS 751). Sollte der Fall indessen so gelagert sein, dass Teile der Kosten für eine in der Betriebstätte…
…dies auf fremde Rechnung tut und damit sich mit geringeren Gewinnen begnügen muss. Sollten sich in einem solchen Fall nicht objektiv sichtbar werdende Funktionsveränderungen feststellen lassen und ist mit der Gewinnverlagerung in die Schweiz zudem ein wesentlicher steuerlicher Vorteil verbunden, dann könnte die Vermutung naheliegen…
…sein; dies vor allem dann, wenn darauf zu achten ist, dass Inlandsunternehmen nicht dadurch Wettbewerbsnachteile erleiden, dass ausländische Konkurrenten durch oberflächliche Handhabung der internationalen Verrechnungspreisprinzipien ungerechtfertigte Gewinnverlagerungen in Steueroasen vornehmen können. 7. Juni 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Halten drei österreichische Abgabepflichtige die Anteile an einer Off-Shore Gesellschaft auf den Virgin Islands, die ihrerseits sämtliche Anteile an einer operativen österreichischen Kapitalgesellschaft hält, dann löst ein derartiges Konstrukt eine Steuermehrbelastung aus. Der von der österreichischen Gesellschaft mit 100 erzielte Gewinn wird nach Abzug…
Hat eine italienische Gesellschaft (I-SPA) unter Zwischenschaltung einer österreichischen Tochter-Holdinggesellschaft (Ö-GmbH) und einer dieser untergeordneten Mauritius-Holdinggesellschaft (M-Holding) zahlreiche operative Gesellschaften in verschiedenen afrikanischen Staaten errichtet, dann kann in einer solchen Konstruktion jedenfalls keine Umgehung österreichischer Steuern gesehen werden und es…