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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 226

Franchise-Verträge

geltende FassungEAS-AuskunftC 30/66/1-IV/4/93vom 25.01.1993

Wortlaut laut Findok

  Bei Franchise-Verträgen handelt es sich vielfach um gemischte Verträge, die Elemente eines Know-How-Vertrages im Sinn von Artikel 12 des OECD-Musterabkommens und eines Dienstleistungsvertrages (Assistenzleistungen), gegebenenfalls auch eines Finanzierungs- und Liefervertrages enthalten. Gemäß Z 11 des OECD-Kommentars zu Artikel 12 des OECD-Musterabkommens (Stand 1. Jänner 1992) müssen in derartigen Fällen die von Franchise-Nehmer zu leistenden Vergütungen entsprechend dem maßgebenden Vertragsinhalt aufgeteilt werden. Der von einem österreichischen Franchise-Nehmer an einen schweizerischen Franchise-Geber gezahlte Lizenzgebührenanteil unterliegt der Abzugsbesteuerung gemäß Artikel 12 DBA-Schweiz. Ist der schweizerische Franchise-Geber ein verbundenes Unternehmen, so bedarf es einer besonderen Prüfung, ob die zu leistenden Franchise-Gebühren dem Fremdverhaltensgrundsatz entsprechen und nicht zu einer Gewinnverlagerung in die Schweiz führen. Es handelt sich hierbei allerdings um eine nicht vom Bundesministerium zu entscheidende Sachverhaltsfrage, die unter Zugrundelegung der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze, AÖF Nr. 79/1986, zu beurteilen ist. 25. Jänner 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

AssistenzleistungLizenzgebührAbzugssteuerSteuerabzugverbundene UnternehmenFremdüblichkeitFremdverhaltenskonformitätVerrechnungspreisgrundsätzeKnow-How

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
C 30/66/1-IV/4/93
Stammnummer
18197
Gültig
25.01.1993 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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