Findok · EAS-Auskünfte
EAS 226
Franchise-Verträge
geltende FassungEAS-AuskunftC 30/66/1-IV/4/93vom 25.01.1993
Wortlaut laut Findok
Bei Franchise-Verträgen handelt es sich vielfach um
gemischte Verträge, die Elemente eines Know-How-Vertrages im Sinn von
Artikel 12 des OECD-Musterabkommens und eines Dienstleistungsvertrages
(Assistenzleistungen), gegebenenfalls auch eines Finanzierungs- und
Liefervertrages enthalten. Gemäß Z 11 des OECD-Kommentars zu Artikel
12 des OECD-Musterabkommens (Stand 1. Jänner 1992) müssen in
derartigen Fällen die von Franchise-Nehmer zu leistenden Vergütungen
entsprechend dem maßgebenden Vertragsinhalt aufgeteilt werden. Der von
einem österreichischen Franchise-Nehmer an einen schweizerischen
Franchise-Geber gezahlte Lizenzgebührenanteil unterliegt der
Abzugsbesteuerung gemäß Artikel 12 DBA-Schweiz.
Ist der schweizerische Franchise-Geber ein verbundenes
Unternehmen, so bedarf es einer besonderen Prüfung, ob die zu leistenden
Franchise-Gebühren dem Fremdverhaltensgrundsatz entsprechen und nicht zu
einer Gewinnverlagerung in die Schweiz führen. Es handelt sich hierbei
allerdings um eine nicht vom Bundesministerium zu entscheidende
Sachverhaltsfrage, die unter Zugrundelegung der
OECD-Verrechnungspreisgrundsätze, AÖF Nr. 79/1986, zu beurteilen
ist.
25.
Jänner 1993 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 12 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
AssistenzleistungLizenzgebührAbzugssteuerSteuerabzugverbundene UnternehmenFremdüblichkeitFremdverhaltenskonformitätVerrechnungspreisgrundsätzeKnow-How
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- C 30/66/1-IV/4/93
- Stammnummer
- 18197
- Gültig
- 25.01.1993 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF