RIS AI
316 Treffer61 msnur geltende Fassungen
EAS 3244Unbedenkliche Gewinnausschüttung an die niederländische Holdinggesellschaft einer operativen niederländischen Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1428-IV/4/201131.10.2011

…aus diesem Sachverhaltsbild keine Umstände erkennbar, die für die Annahme eines Missbrauchs sprechen könnten. Wenn nun diese niederländische Muttergesellschaft die Gewinnausschüttung nicht unmittelbar bezieht, weil sie die Beteiligung dauerhaft von einer ihr zu 100% gehörenden niederländischen Holdinggesellschaft halten lässt, dann sind aus diesem Umstand ebenfalls…

EAS 2573Reziprozitätsverhältnisse gemäß § 94a EStG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0119-IV/4/200524.03.2005

Gemäß § 94a EStG in der Fassung vor dem Abgabenänderungsgesetz 2004 sind Gewinnausschüttungen österreichischer Kapitalgesellschaften an ihre ausländischen Muttergesellschaften bei bloß 10%iger Beteiligung nur dann von der Kapitalertragsbesteuerung freizustellen, wenn diesbezüglich Gegenseitigkeit besteht. Um in solchen Fällen die Steuerbefreiung einer ausländischen Muttergesellschaft zukommen zu lassen…

EAS 2630Unmittelbarkeitserfordernis des § 94a EStG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0433-IV/4/200501.08.2005

Gemäß § 94a EStG kann eine Entlastung von der Kapitalertragsteuer bei Gewinnausschüttungen an Kapitalgesellschaften des EU-Raumes nur dann unterbleiben, wenn diese Kapitalgesellschaften unmittelbar an der ausschüttenden österreichischen Kapitalgesellschaft beteiligt sind. Das Unmittelbarkeitserfordernis ist nach der bisherigen Verwaltungspraxis nicht gegeben, wenn die Beteiligung im Wege einer…

EAS 2783Gewinnausschüttungen einer inländischen GmbH an eine slowakische K.S. mit österreichischen Kommanditisten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0543-IV/4/200623.10.2006

…94a EStG zur Anwendung kommt (siehe Anlage 2 zum EStG). Gewinnausschüttungen einer österreichischen GmbH an ihre betrieblich tätige Mutter-K.S. in der Slowakei sind daher sowohl auf Grund des Artikels 7 des nach wie vor anwendbaren DBA-CSSR als auch auf Grund des § 94a…

EAS 2277Gewinnausschüttung an die britische Muttergesellschaft unter Auflösung von Kapitalrücklagen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 169/1-IV/4/0323.04.2003

…im Jahr 2003 an die neue britische Muttergesellschaft vorgenommene Gewinnausschüttung wegen noch nicht erfolgtem Ablauf der zweijährigen Behaltefrist die Kapitalertragsteuerbefreiung nach § 94a EStG 1988 noch nicht zu. Wohl aber könnte die Herabsetzung der Kapitalertragsteuer auf 5% gemäß Artikel 10 DBA-Großbritannien in Anspruch genommen werden…

EAS 672Unterlassener KEST-Abzug bei einer Gewinnausschüttung an eine niederländische Zwischenholding
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 193/2/1-IV/4/9521.07.1995

…in Österreich unterlassen, so können nicht im EAS-Verfahren durch das Bundesministerium für Finanzen die Wirkungen von § 94a EStG und der hiezu ergangenen Verordnung beseitigt werden. Es besteht allerdings die Möglichkeit, eine Auskunftserteilung gemäß § 5 der Verordnung vom zuständigen Finanzamt darüber einzuholen, ob im gegebenen…

EAS 2288Gewinnausschüttung über eine französische SNC an eine niederländische Holding-BV
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/7-IV/4/0306.05.2003

…auf Erfolg haben. Ist die Gewinnausschüttung steuerlich der holländischen Holding-BV zuzurechnen, dann kann - wegen des Umweges über die französische SNC - keine Steuerentlastung auf der Grundlage von § 94a EStG 1988 in Anspruch genommen werden. Wohl aber stünde eine Entlastung auf 5% gemäß Artikel 10 Abs…

EAS 1383Beteiligung deutscher Immobilienfonds an österreichischen Grundstücksgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 201/18-IV/4/9822.12.1998

…der österreichischen Kapitalertragsteuer gemäß Art. 10a DBA-Deutschland auf 15% bzw. (ab einer Beteiligung von 10%) auf 5% und auf Steuerfreistellung für hypothekarisch gesicherte Darlehenszinsen. Ob im Fall einer mindestens 25%igen Beteiligung für die Gewinnausschüttungen darüberhinaus eine Steuerfreistellung gemäß § 94a EStG 1988 erwirkt werden…

EAS 2807Inlandsgewinnausschüttung an eine inländische KG mit deutscher GmbH-Gesellschafterin
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0044-IV/4/200705.02.2007

…dass das in § 94a EStG ebenfalls enthaltene "Unmittelbarkeitserfordernis" im Hinblick auf die EG-Mutter-Tochterrichtlinie auch bei grenzüberschreitenden Gewinnausschüttungen über Personengesellschaftsbetriebstätten innerhalb der EU gewahrt bleibt, hat keine Ausstrahlwirkung auf die Auslegung des Unmittelbarkeitserfordernisses in § 94 Z 2 EStG, weil die Mutter-Tochterrichtlinie auf diese…

EAS 2601Gewinnausschüttung an eine deutsche Holdinggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0269-IV/4/200524.03.2005

Gewinnausschüttungen einer österreichischen Kapitalgesellschaft an ihre deutsche Holding-Muttergesellschaft können gemäß § 94a EStG nur im Rückzahlungsweg von der Kapitalertragsteuer entlastet werden. Eine gleiche Vorgangsweise sah die Durchführungsverordnung zum DBA-Deutschland (1954) vor. Mit dem Wirksamkeitsbeginn des DBA-Deutschland (2000) im Jahr 2003 ist aber dieser…

EAS 682Gewinnausschüttung an operative EU-Muttergesellschaft mit geleasten Arbeitskräften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/91/1-IV/4/9501.08.1995

  Gewinnausschüttungen an Muttergesellschaften in anderen EU-Staaten unterliegen gemäß § 94a Abs. 2 EStG in Verbindung mit der VO BGBl. Nr. 56/1995 ua. dann der Steuerabzugspflicht, wenn die Muttergesellschaft nicht über eigene Arbeitskräfte und über eigene Betriebsräumlichkeiten verfügt, wenn also Verdacht auf eine bloße…

EAS 1568Konzerninterne Gewinnausschüttung unmittelbar nach deutscher Umgründung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/19-IV/4/9929.11.1999

… 94a EStG wird dieser Bestimmung in den gegenständlichen Aspekten keine über die Verhinderung von unberechtigten Steuerentlastungen hinausgehende Bedeutung beizumessen sein. Wenn nun eine operativ tätige deutsche Kapitalgesellschaft, die jahrelang gemäß dem DBA-Deutschland und gemäß § 94a EStG steuerentlastet Gewinnausschüttungen von ihrer österreichischen Tochtergesellschaft bezogen hat…

EAS 1849Deutsche Kommanditgesellschaften auf Aktien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 814/1-IV/4/0107.06.2001

…Komplementäre und zu 60% als Kommanditisten beteiligt sind, von einer österreichischen Tochter-GmbH Gewinnausschüttungen, dann sind bei Zugrundelegung dieser Auffassung die Gewinnausschüttungen insgesamt von der österreichischen Kapitalertragsteuer gemäß § 94a EStG zu entlasten. Vorsorglich ist allerdings beizufügen, dass diese Rechtsauffassung noch nicht abschließend mit Deutschland vereinbart…

EAS 1356Gewinntransfer aus Malta über eine österreichische Holdinggesellschaft nach Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftO 31/2-IV/4/9803.11.1998

…Die aus Malta bezogenen Gewinnausschüttungen sind sowohl nach inländischem Recht (§ 10 Abs. 2 KStG 1988) wie auch nach DBA-Recht (Art. 23 Abs. 3 DBA-Malta) von der Besteuerung in Österreich freizustellen. Die nach Italien weiterausgeschütteten Gewinne sind gemäß § 94a EStG 1988 von der inländischen…

EAS 3100Gewinnausschüttung an eine deutschen natürlichen Personen gehörende deutsche Holdinggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3087-IV/4/200925.11.2009

…natürliche Personen Gewinnausschüttungen einer österreichischen GmbH, unterliegen diese Ausschüttungen gemäß Art. 10 DBA Deutschland einer 15-prozentigen österreichischen Quellenbesteuerung (Kapitalertragsteuer). Wird zwischen diese deutschen Investoren und die österreichische GmbH eine deutsche Holdinggesellschaft "zwischengeschoben", dann kann damit auf der Grundlage von § 94a EStG 1988 eine Herabsetzung…

EAS 652Gewinnausschüttung an die niederländische Holdinggesellschaft einer niederländischen operativen Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 26/88/2-IV/4/9512.06.1995

Gewinnausschüttungen an Holdinggesellschaften in den EU-Mitgliedstaaten werden gemäß § 94a EStG 1988 iVm der Verordnung BGBl. Nr. 56/1995 nur im Wege des Steuerrückerstattungsverfahrens von der österreichischen Kapitalertragsteuer entlastet. Es handelt sich hierbei um eine Vorbeugungsmaßnahme zur Verhinderung missbräuchlicher internationaler Gestaltungen. Zur Vermeidung von Diskriminierungen…

EAS 2787Funktionslose deutsche Holdinggesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0200-IV/4/200705.03.2007

…Oberwart herbeigeführt werden; die in Österreich verbleibende Kapitalertragsteuer von 15% ist sodann gemäß dem DBA in Deutschland anrechenbar. Ein Antrag der deutschen Mutter-Holdinggesellschaft auf Rückerstattung der gesamten Kapitalertragsteuer auf der Grundlage von § 94a EStG 1988 ist unter den gegebenen Umständen verfehlt, weil die Kapitalertragsteuer…

EAS 897Gewinnausschüttungen an EU-Holdinggesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 198/1-IV/4/9602.07.1996

…871 wurde folgende Auffassung vertreten, die offensichtlich auch für die Lösung der aufgeworfenen Frage Bedeutung besitzt: "Wird von einer österreichischen Kapitalgesellschaft eine Gewinnausschüttung an eine ausländische Holdinggesellschaft vorgenommen, ist die Steuerentlastung nach den Intentionen des § 94a Abs. 2 EStG i.V. mit der Verordnung BGBl…

EAS 2649Gewinnausschüttung nach Veräußerung einer Beteiligung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0468-IV/4/200531.08.2005

…Oktober 2004 beschlossen, dann ist die slowenische Kapitalgesellschaft nach EU-Beitritt Sloweniens berechtigt, dass die ihr zufließende Dividende gemäß § 94a EStG von der österreichischen Kapitalertragsteuer freigestellt wird. Wurde allerdings die Beteiligung vor dem Dividendenauszahlungstag am 7. Oktober 2004 an einen Dritten veräußert, dann ist vorweg…

EAS 2862Ansässigkeitsbescheinigung und nachträgliche Fusion
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0368-IV/4/200706.06.2007

Gemäß § 4 der Durchführungsverordnung zu § 94a EStG 1988, BGBl. Nr. 56/1995, ist das Vorliegen der Voraussetzungen für die Kapitalertragsteuerbefreiung einer Gewinnausschüttung an eine ausländische Muttergesellschaft durch eine Ansässigkeitsbescheinigung nachzuweisen. Schüttet daher eine österreichische Kapitalgesellschaft ihren Gewinn an ihre ausländische Muttergesellschaft aus, dann kann diese…