Besitzt eine Steuerpflichtige, die 2002 ihren Wohnsitz aus Deutschland nach Österreich verlegt hat, eine Kommanditbeteiligung an einer deutschen KG, die nach dem System der Risikostreuung Vermietungseinkünfte aus Deutschland und den USA sowie Wertpapiererträge aus der Schweiz bezieht, dann sind diese Einkünfte für Zeiträume vor dem…
…eine entsprechende Bescheinigung ausstellt. Wird den zum Steuerabzug in Österreich Verpflichteten die deutsche Ansässigkeitsbescheinigung (ZS-D1) und eine Bescheinigung über die Gewerblichkeit der Darbietungen (Kopien sind ausreichend) vorgelegt, werden die in Österreich zum Steuerabzug Verpflichteten auf Grund von Artikel 4 DBA-Deutschland den Steuerabzug unterlassen…
…Abfärbeeffekt der Gewerblichkeit der deutschen operativen KG ein, weil bei der Einkünftefeststellung einer Personengesellschaft die Einkünfte immer nur einheitlich einer einzigen Einkunftsart zugerechnet werden können (EStR 2000 Rz 5831a und Rz 5832). Es tritt dadurch ein Effekt ein, wie er bei der Gewerblichkeit einer Kapitalgesellschaft…
… 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 sieht bei "Einkünften aus im Inland ausgeübter kaufmännischer oder technischer Beratung" die Steuerabzugspflicht vor. Das Gesetz verknüpft die Abzugspflicht nicht mit der Gewerblichkeit der Einkünfte hervorbringenden Tätigkeit. Es erschiene auch nicht verständlich, warum das Einbringlichkeitsrisiko bei einer gewerblichen…
…Denn auch bei Anwendung des nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 zulässigen "Architektendurchgriffes" auf die (vermutlich) russischen Innenarchitekten wird wegen der Gewerblichkeit ihrer Tätigkeit keines der in § 98 EStG 1988 normierten Anknüpfungskriterien für den Eintritt der beschränkten Steuerpflicht vorliegen. Bundesministerium für Finanzen, 21…
…einem Baucontainer) besteht. Dieses Ergebnis ist darauf zurückzuführen, dass die GmbH wegen der Gewerblichkeit ihrer Einkünfteerzielung unter Artikel 7 des Abkommens fällt und sonach die Regelungen des Artikels 5 über Baubetriebstätten zur Anwendung kommen. Allerdings wird auch in diesem Fall zumindest eine Anwesenheit von Mitarbeitern…
…Kriterien des BMF-Erlasses AÖF Nr. 265/1992 erfüllt und folglich als freiberufliche Tätigkeit einzustufen ist, oder ob Gewerblichkeit der Tätigkeit gegeben ist. Im ersten Fall wäre inländische Abzugssteuerpflicht wegen Inlandsverwertung gegeben (die Vermutung spricht für eine Verwertung im Inland, wenn eine Leistung im Ausland…
…müsste die Trainingsarbeit in den USA als "Unterricht" eingestuft werden, um eine Zuordnung der Trainingsentgelte zur zweiten Einkunftsart zu ermöglichen. Andererseits müsste unter Berufung auf die isolierende Betrachtungsweise die Gewerblichkeit der Aktivitäten der US-Gesellschaft beiseite geschoben werden, um solcherart die Möglichkeit zu erhalten, in …
…dass das Ensemble bei Bällen, Hochzeiten, Privatfeiern und Kurkonzerten zur Unterhaltung der Zuhörerschaft auftritt deutet sicherlich auf Gewerblichkeit hin. Sollte die deutsche Steuerverwaltung der Beurteilung durch das zuständige österreichische Finanzamt nicht folgen, dann müsste die Angelegenheit im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens geklärt werden. 14. Jänner…
…Abkommensrecht (Artikel 5 DBA-Deutschland) erfüllen. Der Betriebstättencharakter leitet sich aber nicht aus der kraft Gesetzes bestehenden Gewerblichkeit der Komplementärgesellschaft ab, da diese nach österreichischem Recht der Personengesellschaft nicht gewerblichen Charakter verleihen kann (EStR 2000 Rz 6015). Da aber eine Mitunternehmerschaft nur einen einzigen Betrieb…
…solche aus Vermietung und Verpachtung gegebenenfalls im Kombination mit Einkünften aus Kapitalvermögen (zB Zinsen aus spanischen Bankguthaben) und sonstigen Einkünften darstellen. Der Umstand, dass offenbar Finanzierungsfunktionen übernommen und Bauaufträge vergeben werden, deutet auf Gewerblichkeit der Betätigung hin. In einem solchen Fall müsste nach § 188 Abs…
…Damit ist - sofern (wegen Gewerblichkeit der gemeinschaftlichen Tätigkeit) für die deutschen Anleger beschränkte inländische Steuerpflicht für die ihnen zuzurechnenden Zinsen eintritt - mit dem Kapitalertragsteuerabzug die Endbesteuerungswirkung auf österreichischer Seite verbunden. Allerdings wird vorsorglich auch auf EAS 705 und die in solchen Fällen für die deutschen…
…dass Deutschland nach seinem inländischen Recht im Fall einer derartigen Konstruktion wegen der kraft Rechtsform bestehenden Gewerblichkeit der Einkünfteerzielung der GMBH von einer gewerblich tätigen Mitunternehmerschaft ausgeht und dass folglich in den Räumlichkeiten der deutschen GMBH deutsche Betriebstätten der Mitunternehmerschaft und damit des österreichischen Beteiligten…
…das Besteuerungsrecht Österreich zugeteilt. Für die Abgrenzung zwischen künstlerischer und gewerblicher Tätigkeit gilt die am 16. Juni 2000 mit Deutschland abgesprochene Vorgangsweise, wonach bei Musikern der Sparte "Unterhaltungsmusik" solange Gewerblichkeit anzunehmen ist, als die Musiker nicht zu "Medienpersönlichkeiten" aufgestiegen sind. Dies ist dann der Fall…
…dass Deutschland nach seinem inländischen Recht im Fall einer derartigen Konstruktion wegen der kraft Rechtsform bestehenden Gewerblichkeit der Einkünfteerzielung der GMBH von einer gewerblich tätigen Mitunternehmerschaft ausgeht und dass folglich in den Räumlichkeiten der deutschen GMBH deutsche Betriebstätten der Mitunternehmerschaft und damit der österreichischen Beteiligten…
…Artikels 3 Abs. 2 DBA-Deutschland hergestellt. Einem Betrieb, der mit der Spielfreude von Menschen Gewinne erzielt, kann die Gewerblichkeit der Betätigung nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil ein solcher Betrieb als Spiel-Casino von einer Körperschaft öffentlichen Rechts betrieben wird. Österreichische Dienstnehmer, die als…
…sodass eine Zuordnung unter Artikel 4 DBA (Betriebstättenvermögen) ausscheidet. Wenn hingegen auf deutscher Seite wegen der Gewerblichkeit der Komplementär-GmbH von einer gewerblich geprägten Personengesellschaft und damit von deutschem Betriebstättenvermögen (dem die genannte GmbH-Beteiligung zuzuordnen ist) ausgegangen wird und wenn folglich auf deutscher Seite…
…Betriebstätte (bzw. ständigen Einrichtung) sowohl bei Gewerblichkeit der Einkünfte als auch bei Freiberuflichkeit der Einkünfte der Fall. Die vorstehend beschriebenen differenzierenden Rechtswirkungen des innerstaatlichen Steuerrechtes bleiben in diesem Fall im Verhältnis zu Deutschland infolge des Verlustes des Besteuerungsrechtes durch das DBA-Deutschland rechtlich unerheblich; sie…
…habe sich um eine auf österreichischem Staatsgebiet ausgeübte unselbständige Arbeit gehandelt, wobei auf österreichischer Seite aufgrund desselben Doppelbesteuerungsabkommens ebenfalls Steuerfreistellung gewährt wird, weil Gewerblichkeit der Betätigung angenommen wird, dann wäre eine solche Vorgangsweise jedenfalls nicht abkommenskonform. Durch (allenfalls auch nachträgliche) Besteuerungsnachweise im Ausland könnte das…
…habe sich um eine auf österreichischem Staatsgebiet ausgeübte unselbständige Arbeit gehandelt, wobei auf österreichischer Seite aufgrund desselben Doppelbesteuerungsabkommens ebenfalls Steuerfreistellung gewährt wird, weil Gewerblichkeit der Betätigung angenommen wird, dann wäre eine solche Vorgangsweise jedenfalls nicht abkommenskonform. Durch (allenfalls auch nachträgliche) Besteuerungsnachweise im Ausland könnte das…