Gemäß § 18 Abs. 1 EStG sind Versicherungsprämien, die an im Ausland ansässige Versicherungsgesellschaften gezahlt werden, nur dann als Sonderausgabe abzugsfähig, wenn diesen Versicherungsgesellschaften die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Inland erteilt worden ist. Wesentlich sind sonach zwei Tatbestandselemente: einerseits, dass das ausländische Versicherungsunternehmen in Österreich…
…Grundsätzen des Artikels 3 Abs. 2 DBA-Malta nach nationalem Recht zu beurteilen. Einkünfte eines Gesellschaftergeschäftsführers fallen somit - soferne keine anderslautende Verständigungsvereinbarung getroffen worden ist - unter die Zuteilungsregel für selbständige Arbeit (EAS 1116 und EAS 1431 und VwGH vom 25. November 1992, 91/13/0144)…
…kann in der steuerlichen Erfassung dieser Bezüge in Österreich kein Abkommensverstoß erblickt werden. Denn Artikel 8 DBA-Deutschland teilt nach den mit Deutschland vereinbarten Auslegungsgrundsätzen jenem Staat das Besteuerungsrecht an den Gesellschafter-Geschäftsführerbezügen zu, in dem sich der Sitz der Gesellschaft befindet. Nach jenen Grundsätzen…
…eine Viertel der Jahresbezüge von der inländischen Besteuerung freizustellen. Dies ungeachtet des Umstandes, dass die Einkünfte eines Gesellschaftergeschäftsführers auf österreichischer Seite als Einkünfte aus selbständiger Arbeit qualifiziert werden und unter Artikel 14 des Abkommens fallen. Die Auffassung, dass angesichts der grenzüberschreitend unterschiedlichen Qualifikation der Geschäftsführerbezüge…
…die ihrerseits wieder zu mehr als 90% an einer französischen GmbH beteiligt ist, und ist der "Quasi-Allein-Gesellschafter" der deutschen KG der alleinige eingetragene Geschäftsführer der österreichischen GmbH, dann unterliegen die für die Geschäftsführungstätigkeit bei der österreichischen GmbH von ihr getragenen Honorarüberweisungen der österreichischen…
…im Erlass AÖF Nr. 32/1987 hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der Gesellschafter-Geschäftsführern getroffenen Aussagen gelten in gleicher Weise auch für andere Gesellschafter-Dienstnehmer. In Österreich ansässige Gesellschafter einer deutschen GmbH, die mit dieser deutschen Gesellschaft einen Dienstvertrag als Grenzgänger abgeschlossen haben, unterliegen daher gem…
…die Verständigung aus dem Jahr 1986". Bei der Verständigung im Jahr 1986 ging es um die Frage, ob die innerstaatliche Umqualifizierung der Gesellschaftergeschäftsführerbezüge aus nichtselbständigen Einkünften in selbständige Einkünfte eine korrespondierende Folgewirkung bei der DBA-Anwendung hat; dh. daß nicht mehr die Zuteilungsregel für unselbständige…
…Arbeit (Artikel 15 DBA-Schweiz, siehe AÖF Nr. 153/1992). Daraus folgt, dass bei einem in Österreich ansässigen Gesellschaftergeschäftsführer das Besteuerungsrecht an den Geschäftsführerbezügen nur insoweit der Schweiz zusteht, als die berufliche Tätigkeit auf schweizerischem Staatsgebiet ausgeübt wird. Jene Vergütungen, die auf die 200tägigen Geschäftsreisen…
Ist eine in Österreich ansässige natürliche Person auf Grund eines mit einer ungarischen GesmbH abgeschlossenen Dienstvertrages mit der Geschäftsführung der ungarischen Gesellschaft betraut und ist dieser Geschäftsführer zu 95% an einer österreichischen GesmbH beteiligt, die ihrerseits 80% der Anteile an einer ungarischen GesmbH hält, so…
…gelten auch dann, wenn das Darlehen von dem österreichischen Gesellschafter als Darlehensgläubiger der schweizerischen GmbH-Niederlassung gewährt worden ist (und kein Fall einer verdeckten Einlage vorliegt). Allerdings unterliegen die Zinsenzahlungen in den Händen des in Österreich ansässigen GmbH-Gesellschafters im Inland der Einkommensbesteuerung; der Betriebstättenvorbehalt…
…gegenüber allen Staaten, die keine gegenteilige Ansicht vertreten, die innerstaatliche Umqualifizierung der Gesellschaftergeschäftsführerbezüge in solche aus selbständiger Arbeit auch bei den vor 1982 abgeschlossenen Abkommen nicht mehr die Anwendung der Zuteilungsregel für unselbständige Arbeit, sondern jener für selbständige Arbeit zur Folge hatte. Lediglich im Verhältnis…
Ist ein in Österreich ansässiger österreichischer Staatsbürger Dienstnehmer-Geschäftsführer einer polnischen Kapitalgesellschaft (an der er nicht beteiligt ist), dann fallen die Geschäftsführerbezüge unter Artikel 15 DBA-Polen. Sie unterliegen aber nur insoweit der polnischen Besteuerung und sind in Österreich korrespondierend von der Besteuerung freizustellen, als…
Wurde in Österreich eine GmbH errichtet und wird für diese Gesellschaft wegen ausschließlich im Baltikum und in Russland ausgeübter gewerblicher Betätigung im Inland eine gewerberechtliche Ruhensmeldung abgegeben, dann ist diese Gesellschaft dennoch kraft inländischem Sitz in Österreich unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Die Bezüge der zu 80% beteiligten…
…nicht mehr aufrechterhalten. Aus dem DBA-Israel kann sich ein Anspruch auf Steuerfreistellung in Österreich ergeben, wenn dem Geschäftsführer zur Ausübung seiner Funktionen keine "feste Einrichtung" in Österreich zur Verfügung stehen sollte. Denn Gesellschafter-Geschäftsführer, die nach österreichischem Recht Einkünfte aus selbständiger Arbeit beziehen, werden…
…Ungarn, Slowakei) eine Betriebstätte unterhält. Die 183-Tage-Klausel des Artikels 15 DBA-Deutschland ist im gegebenen Zusammenhang ebenso unanwendbar wie Artikel 16 Abs. 2 in Bezug auf die Geschäftsführerfunktion eines der Gesellschafter für die österreichische KG. 10. Juni 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…ansässige Geschäftsführer nicht aber der andere (in Griechenland ansässige) Geschäftsführer eine ausreichende Verfügung über dieses Zimmer hat. Die die Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage mindernden Geschäftsführerbezüge der beiden Gesellschaftergeschäftsführer werden daher unter diesen Gegebenheiten korrespondierend dazu der inländischen Einkommensbesteuerung unterliegen. Allerdings handelt es sich hierbei um Fragen der Sachverhaltsbeurteilung…
…sondern auch dann, wenn die Bezüge von einem österreichischen Arbeitgeber stammen. Hält allerdings der Geschäftsführer 26% der Anteile der GmbH, ist er sonach Gesellschaftergeschäftsführer, dann erzielt er nach inländischem Recht keine Einkünfte aus unselbständiger Arbeit, sondern solche aus sonstiger selbständiger Arbeit und es findet daher…
Bezieht ein in Österreich ansässiger Hauptgesellschafter einer ausländischen GmbH Geschäftsführerbezüge in einer derartigen Höhe, dass das zuständige österreichische Finanzamt einen Teil (zB 50%) als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert, wogegen die Geschäftsführerbezüge von der Steuerbehörde des ausländischen DBA-Partnerstaates zu 100% als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beurteilt…
Überträgt ein österreichischer Unternehmer seinem in Österreich ansässigen Sohn mehrheitlich die Anteile an einer polnischen GmbH und übernimmt der Sohn außerdem die Geschäftsführung der polnischen GmbH, dann richtet sich - aus Sicht des österreichischen Steuerrechts betrachtet - die Zuteilung der Besteuerungsrechte an den Geschäftsführerbezügen nach…
…für Finanzen ist durch die nach Unterzeichnung des österreichisch-liechtensteinischen Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich eingetretene Änderung des inländischen Steuerrechts, derzufolge Gesellschafterdienstnehmer nicht mehr als unselbständig erwerbstätig sondern als selbständig erwerbstätig zu besteuern sind, keine Veränderung in der abkommensgemäß für diese Personengruppe vorgesehenen Aufteilung der Besteuerungsrechte eingetreten…