…unter Vorbehalt einer Mängelbehebung und wurden die Mängel sodann zum größten Teil von Österreich aus behoben, wobei allerdings auch noch vom 09.10. bis 31.10.2000 Arbeitskräfte vor Ort tätig waren, so ist entscheidend, ob die Betriebsbereitschaft der Anlage von der Mängelbehebung abhing oder…
…in dessen Verlauf Mängel auftreten, die das anlageerrichtende Unternehmen im Rahmen der sie treffenden Gewährleistungspflicht zu beheben hatte. Eine solche nachfolgende Mängelbehebung führt - auch nach den im inländischen Recht geltenden Grundsätzen - nicht dazu, dass sich hiedurch die Bauausführungsfrist verlängert. In EAS 1025 hatte man hingegen…
…Z 5 Rz 29). Die Testphase ist hingegen in die Frist einzurechnen, wenn sie dazu genutzt wird, die in unfertigem Zustand befindliche Anlage in jenen Zustand zu versetzen, der als Erfüllung des Auftrages zur Anlagenerrichtung zu werten ist (EAS 1259), oder eine für die volle…
…beauftragt, beim Aufbau der österreichischen Tochtergesellschaft zu helfen, wobei die Österreich-Aufenthalte teilweise unter, teilweise über 183 Tagen liegen und die österreichische Tochtergesellschaft einen PKW zur Verfügung stellt, dann bedarf die Sache vorweg einer eindeutigen Klärung, auf welcher vertraglichen Rechtsgrundlage diese Entsendung nach Österreich erfolgt…
Gemäß Artikel 9 Abs. 2 der Durchführungsvereinbarung zum DBA-Ö/Schweiz sind Anträge auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres bei dem zuständigen österreichischen Finanzamt einzureichen. Werden Rückerstattungsanträge einer österreichischen Organisation, die am 29. Dezember 1998…
…von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Dies gilt auch für Bezugsteile, die im "abgekürzten Zahlungsweg" für den amerikanischen Arbeitgeber in Österreich zur Auszahlung gelangen (Diäten, allfällige Sachbezüge). Die vorstehende Beurteilung setzt allerdings voraus, dass die Entsendung der Erfüllung einer Dienstleistung dient, die die US-Gesellschaft ihrer…
Erhält ein österreichisches Unternehmen den Auftrag zur Lieferung und Montage von Bergbaugeräten in zwei örtlich vollständig getrennten Minen Australiens (Montagedauer jeweils 6 Monate) dann wird durch derartige Montage-Bauausführungen in Australien keine Betriebstätte im Sinn von Art. 5 Abs. 3 DBA-Australien begründet, da eine…
…Bezüge der österreichischen Besteuerung unterliegen. Die 183-Tage-Klausel käme auch bei "Variante b" zur Anwendung, falls die für die Assistenzleistung zur Verfügung gestellten Räume der Tochtergesellschaft nicht als Betriebstätte der Muttergesellschaft zu werten sind (dies wäre dann der Fall, wenn diesen Räumen eine bloße…
Wird ein Arbeitnehmer eines österreichischen Unternehmens Anfang 1991 für die Dauer von 4 Jahren im Rahmen eines Sanierungsprogrammes zu einer brasilianischen Tochtergesellschaft entsandt, unterliegen die hiefür gezahlten Bezüge gemäß Artikel 15 DBA-Brasilien der ausschließlichen brasilianischen Besteuerung und sind - selbst bei Aufrechterhaltung des österreichischen…
…Einrichtung zur Ausübung ihrer Wartungstätigkeit zur Verfügung, wird durch die bloße Arbeitnehmerentsendung keine Betriebstätte für die österreichische Gesellschaft in Deutschland begründet. Der Umstand, dass hierbei im Rahmen der konzerninternen Dienstleistungsverrechnung das dominierende Kalkulationselement "Lohnaufwand" in den Verrechnungspreis eingeht, hat - für sich allein betrachtet - nicht zur…
…Gesellschaft eintritt; dies würde vermutlich zur Annahme eines (zweiten) steuerlichen Dienstvertrages zwischen dem Briten und der österreichischen Gesellschaft führen (in diesem Fall wären alle unter a bis c genannten Zahlungen einheitlich als Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit des britischen Mitarbeiters in dessen österreichische Lohnsteuerbemessungsgrundlage einzubeziehen; die…
…ist, der die Arbeitnehmer dem Dritten überlassen hat und sie entlohnt (Überlasser), und nicht jener (Beschäftiger), der diese Arbeitskräfte in seinem Betrieb zur Arbeitsleistung einsetzt (VwGH 20.12.1972, 2340/71), ist als Arbeitgeber der vom Beschäftiger nach Deutschland entsandten Arbeitskräfte nicht der Beschäftiger, sondern…
…3 Abs. 2 DBA gedeckten Qualifikationskonfliktes vorhanden sind. Ein derartiger Beleg könnte in einer Bestätigung eines im Quellenstaat zur steuerlichen Beratung zugelassenen Wirtschaftstreuhänders oder Anwaltes bestehen, wenn in dieser Bestätigung die betreffende Rechtsgrundlage in deutscher, englischer oder französischer Sprache und im Fall einer anderen Landessprache…
…die mit der dreijährigen Überwachung eines österreichischen Bauvorhabens betraut ist, und werden dem von den beiden GmbHs an die Arbeitsgemeinschaft abgestellten Personal Räumlichkeiten in Österreich zur Verfügung gestellt, dann erzielt die deutsche Ziviltechniker-GmbH ihre Einkünfte aus einer österreichischen Betriebstätte. Da die Präsenz in Österreich…
…als auch an den Konsulentenhonoraren gemäß Artikel 11 DBA-UdSSR auf Russland übergehen. Denn nach der genannten Abkommensbestimmung gilt die 183-Tage-Frist gleichermaßen für eine unselbständig und für eine selbständig (als Unternehmensberater) ausgeübte Betätigung; diese Aufenthaltsfrist wird bei Zusammenrechnung aller Aufenthaltszeiten offenkundig überschritten. 7…
…vorgenommene Verlängerung der Rückerstattungsfrist des § 240 BAO von drei auf fünf Jahre hat Österreich innerstaatlich eine Rechtsgrundlage geschaffen, die Abkommensverpflichtung zur Steuerentlastung innerhalb dieses erweiterten Zeitraumes zu erfüllen. Das BM für Finanzen hält daher nach wie vor an seiner mit Erlass vom 27. Mai 1980…
…80 wird auf österreichischer Seite in diesem Zusammenhang keine Notwendigkeit gesehen, die Kostenweiterbelastung an die österreichische Tochtergesellschaft um einen Gewinnaufschlag zu erhöhen. Allerdings kann sich bei Überschreitung der 183-Tage-Frist des Artikels 14 Abs. 2 DBA-Tschechien eine inländische Steuerpflicht der anteiligen Geschäftsführerbezüge ergeben…
…Österreich auf, kann davon ausgegangen werden, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen weiterhin in Österreich gelegen ist (vgl. EStR 2000 Rz 7596). Wird der Arbeitnehmer von seinem ukrainischen Arbeitgeber zur Arbeitsleistung in Drittstaaten entsandt, so wird das Besteuerungsrecht an diesen Drittstaatseinkünften gemäß Art. 15 Abs. 1…
…Veräußerungsgewinne zu besteuern, sodass diese unbesteuert blieben. Angesichts der Abkommensrechtslage erscheint es aber gerechtfertigt, dass dann, wenn eine tatsächliche Veräußerung der Beteiligung innerhalb der fünfjährigen Frist nicht auszuschließen ist, wenn sonach ungewiss ist, ob die Wegzugssteuerschuld im Jahr des Wegzuges entstanden ist, im Wegzugsjahr eine…
Läßt ein österreichisches Unternehmen in Indien Produkte lohnfertigen und entsendet es österreichische Mitarbeiter zur Qualitätskontrolle nach Indien wobei wegen Überschreitens der 183-Tage-Frist das Besteuerungsrecht für die hiefür gezahlten Arbeitslöhne Indien zusteht, dann kann aus dem DBA-Indien für die Frage, ob neben der…