…dann ist zunächst nach innerstaatlichem Recht das progressionswirksame Welteinkommen zu ermitteln (EStR 2000 Rz 7598). Beträgt dieses unter Sonderausgabenberücksichtigung 124.740 Euro, ist in einem zweiten Schritt die auf dieses Einkommen entfallende Tarifeinkommensteuer zu berechnen (EStR 2000 Rz 7599) und nach EStR 2000 Rz 7600…
…könnte. Das VwGH-Erkenntnis vom 15.4.1997, 93/14/0135, ließ allerdings erkennen, dass sich der Gerichtshof bei der Beurteilung, ob Auslandseinkünfte mit österreichischer Steuer belastet sind, von einer schematisch-formelhaften Sichtweise leiten lässt. Denn durch Anwendung der Formel "Einkommensteuer x Auslandseinkünfte/Einkommen" gelangte…
…der dem Konsulenten in einem Großraumbüro des österreichischen Großunternehmens zur Verfügung gestellte Arbeitsplatz (Schreibtisch mit Zugang zur EDV-Anlage) als Betriebstätte der ungarischen GmbH zu werten ist, nur von sekundärer Bedeutung. 02. Juli 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Wird von einer amerikanischen Gesellschaft aus außersteuerlichen Gründen (zB zur erleichterten Erlangung von Exportlizenzen) bloß formal eine inländische Zweigniederlassung registriert und verfügt diese Niederlassung weder über eigene Geschäftsräume noch über eigenes Personal, so liegt bereits nach inländischem Recht keine Betriebstätte vor, da keine örtlichen…
…vom 3. März 2000 (AÖF Nr. 103/2000) liegt die Überlegung zu Grunde, dass einem formal als Arbeitskräfteüberlassungsvertrag bezeichneten Vertrag keine steuerliche Anerkennung zuteil wird, wenn der Arbeitskräfteüberlasser jemanden nur für die Dauer des Einsatzes bei einem deutschen Unternehmen als Dienstnehmer in Österreich einstellt. Denn…
…Kommanditbeteiligung erlitten, die mit seinem positiven Welteinkommen in diesen Jahren in Deutschland zwar nicht formell ausgeglichen wurden, die aber im Wege des negativen Progressionsvorbehaltes den gleichen Effekt bewirkt haben, dann würde eine Verlustverwertung auch in Österreich zu einer ungerechtfertigten Verlustdoppelverwertung führen (EAS 1770). Soweit diese…
…von deutschen Arbeitsämtern beziehen, sind nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen (die allerdings mit der deutschen Seite nicht formell abgestimmt worden ist) als Bezüge im Sinn des Artikels 10 Abs. 2 Z 1 des DBA-Deutschland (Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung) anzusehen. Sie sind daher…
…sowohl gegenüber den österreichischen wie auch gegenüber den amerikanischen Steuerbehörden offengelegt, dann ist die formal an die spanische Gesellschaft fließende Gewinnausschüttung der österreichischen GmbH steuerlich als der US-Gesellschaft zugeflossen zu werten. Bei Gewinnausschüttungen, die eine US-Kapitalgesellschaft aus ihrer Beteiligung an der österreichischen Tochtergesellschaft…
…ist allerdings, dass die Gewinnausschüttung der deutschen Kapitalgesellschaft steuerlich zuzurechnen ist. Dies kann bei reinen Holdinggesellschaften, deren Funktion sich wegen fehlendem eigenen Personal bloß formal auf die buchmäßige Erfassung der - nach deutschem Steuerrecht nicht besteuerten - Gewinnausschüttung beschränkt, zu Problemen Anlass geben. Dann nämlich, wenn die…
…und Auswertungsgespräche zu führen und nach methodisch-didaktischen Formen des seminaristischen und übenden Lernens Plenums- und Kleingruppenarbeit zu leiten, dann spricht ein solches Tätigkeitsbild nicht für die Erbringung einer reinen Vortragstätigkeit im Sinn des Art. 8 Abs. 2 DBA-Deutschland 1954." In der Folge zeigte…
…für die Überlassung von Patenten, Marken, Mustern oder Modellen, Plänen, geheimen Formeln oder Verfahren sowie für diverse Mietgebühren. Werden die gegenständlichen Entgelte für die Überlassung des Rechtes gezahlt, Fotos des spanischen Sportlers, die ihn mit dem Logo einer österreichischen Firma zeigen, für Werbezwecke in Österreich…
…einer innerstaatlichen Missbrauchsabwehrgesetzgebung durch Doppelbesteuerungsabkommen nicht unterbunden. Die Richtigkeit dieses DBA-Auslegungsgrundsatzes wird in Z 22 und 23 des OECD-Kommentars zu Artikel 1 des OECD-Musterabkommens verdeutlicht: "Geprüft wurden noch andere Formen des Abkommensmissbrauchs (zB der Gebrauch von Basisgesellschaften) und mögliche Gegenmaßnahmen wie Regelungen…
…der tschechischen Betriebstätte zurechenbaren Gewinn einer Besteuerung zu unterziehen. Ein Transfer dieser Gewinne nach Österreich oder andere Formen von Gewinnentnahmen dürfen nach dem Abkommen daher keiner zusätzlichen Steuer in Tschechien unterworfen werden. 4. Jänner 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:…
…dass hiedurch eine Betriebstätte für die deutsche Handelsgesellschaft in Österreich entsteht; und zwar auch dann, wenn der Vertreter formell als unabhängiger Handelsvertreter bezeichnet wird. Denn das deutsche Unternehmen wird hiedurch in die Lage versetzt, den österreichischen Markt mit einer im Wesentlichen gleichen Intensität wie bei…
…als Ergebnis einer solchen Prüfung das kanadische Unternehmen nicht nur formal, sondern auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Arbeitgeber des Piloten während seines Dienstes für die österreichische Fluglinie anzusehen, unterliegen die (vom kanadischen Arbeitgeber gezahlten) Dienstbezüge nach Auffassung des BM für Finanzen gemäß Artikel 15 Abs…
…Denn Kosten, die bei einer Wertschöpfung anfallen, die eine deutsche Gesellschaft für eine ausländische Konzerngesellschaft erbringt, gehören auch dann nicht zu den aufschlagspflichtigen Kosten der österreichischen Gesellschaft, wenn sie hier formal "durchlaufen". Die Kosten, die bei der österreichischen Tochtergesellschaft für die Durchlaufadministration anfallen, sind indessen…
…aber dann erforderlich sein, wenn die österreichische Gesellschaft weder über eigenes Personal noch über eigene Geschäftsräume und Geschäftseinrichtungen verfügt, wenn sonach die formal gewählte Gestaltung mit der wirtschaftlichen Realität nicht mehr übereinstimmt. 29. Mai 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…nur dann unterlassen darf, wenn er über eindeutige Nachweise für das Vorliegen abkommensgemäßer Freistellungsverpflichtungen verfügt. Der Umstand, dass eine Engagementvereinbarung bezüglich einer US-Tanzgruppe formell mit einer US-Agentur abgeschlossen wurde, die Auftrittsgage aber direkt dem Leiter der Tanzgruppe bar ausbezahlt wird, ist jedenfalls kein…
… 10 Abs. 1 KStG setzt grundsätzlich eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung voraus, wobei allerdings nach herrschender Auffassung auch bloßes wirtschaftliches Eigentum als ausreichend angesehen werden kann. Daher würde auch im Fall einer (offengelegten) Treuhandschaft die Steuerbefreiung dem Treugeber und nicht dem bloß formal gesellschaftsrechtlich beteiligten Treunehmer zu…
…2000 verknüpft Art. 15 Abs. 2 Satz 3 des DBA-Deutschland-1954 die Befreiung von Gewinnausschüttungen deutscher Tochtergesellschaften an ihre österreichische Muttergesellschaft nicht mit den Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 KStG. Formell steht daher die Steuerbefreiung der österreichischen Muttergesellschaft auch dann zu, wenn diese die…