…ihr der damit verbundene Gewinn bei Optionsausübung im Jahr 2008 als ergänzender Arbeitslohn (Vorteil aus dem Dienstverhältnis) zu; dieser Vorteil stellt Arbeitslohn dar, der in linearer Form Entgelt für die ab Optionseinräumung geleistete Arbeit bildet (Hinweis auf EAS 2041). Wurde die (Vertreter-)tätigkeit der Arbeitnehmerin…
…der Option um 170 verkauft, dann steht das Besteuerungsrecht an dem hierdurch erzielten Veräußerungsgewinn (30) ebenfalls Rumänien zu. Wird allerdings nach rumänischem Recht sowohl der erzielte Veräußerungsgewinn (30) als auch der Differenzbetrag zwischen Strike-Price und Börsenpreis zum Zeitpunkt der Optionsausübung (40) als "Income from…
…15%) anzurechnen. Die DBA-konforme Herabsetzung der US-Dividendensteuer von 30% auf 15% ist auf US-Seite in die Wege zu leiten. Wird der der US-Gesellschaft im Zusammenhang mit der Optionsausübung erwachsende Aufwand an die österreichische Tochtergesellschaft im Verrechnungspreisweg weiterbelastet, so stellt dies in…
…könnte dies allerdings Anlass sein, dass seitens des österreichischen Finanzamtes eine grenzüberschreitende Abklärung der Besteuerungsrechte in die Wege geleitet wird. Hat der Arbeitnehmer nach Optionsausübung in der zweiten Jahreshälfte 1999 seinen Wohnsitz aus Deutschland nach Österreich verlegt und nach Wohnsitzverlegung, also nach dem Eintritt in…
…nach seiner Übersiedlung nach Österreich eine noch während der Aktivzeit von seinem deutschen Arbeitgeber eingeräumte Aktien-Option tatsächlich aus, steht das Besteuerungsrecht daran Deutschland zu, wenn der mit der Optionsausübung lukrierte Vermögenszuwachs als nachträgliche Einkunft aus der seinerzeit in Deutschland ausgeübten beruflichen Tätigkeit anzusehen ist…
…Einräumung der Optionsrechte bewogen haben. Ob dieser Regelfall vorliegt, muss aus dem buchhalterischen Rechnungswerk des Arbeitgebers ersichtlich sein, denn er muss den Aufwand für diese nachträglichen Einkünfte tragen. Kann daher nach dem Zuzug nach Österreich der Nachweis erbracht werden, dass der mit der Optionsausübung für…
…Konzerngesellschaft), dann hängt die Frage, ob die mit dieser Optionsausübung nachträglich zufließenden Einkünfte aus der seinerzeit in den USA ausgeübten unselbständigen Arbeit in Österreich steuerpflichtig sind, davon ab, ob die Geltendmachung dieser Steuerpflicht gegen das (idR) bis einschließlich 1998 anzuwendende DBA-USA (1956) verstößt. Wie…
Die steuerliche Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen multinationaler Unternehmen wird gegenwärtig im Rahmen von OECD Arbeiten untersucht. Bis zum Vorliegen der Untersuchungsergebnisse wird auf österreichischer Seite die bisherige Auffassung weiterhin aufrechterhalten, deren Eckwerte in Folgendem liegen: 1. Wird einem Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses ein nicht handelbares…
Die Behandlung der "Stock Options" ergibt sich aus dem BMF-Erlass AÖFV. Nr. 125/1997. Haben daher zwei leitende Angestellte (Manager) einer inländischen Tochtergesellschaft von deren ausländischer Muttergesellschaft in den Jahren 1979 bis 1995 Stock Options zugeteilt erhalten, dann ist nach Maßgabe der betreffenden Erlassregelung…
Hat ein Mitarbeiter eines multinationalen Konzerns Optionen auf Aktien der US-Konzernmuttergesellschaft eingeräumt erhalten, wobei dem Kausalitätsprinzip folgend hierdurch die Arbeitsleistungen von 1995 bis Anfang 1998 in den USA, sodann folgend für eine belgische Konzerngesellschaft und teilweise wieder für die US-Gesellschaft abgegolten wurden, und…
…die diese Unternehmensmitarbeiter nach einer dreijährigen Wartezeit innerhalb eines 10-jahreszeitraumes berechtigen, Aktien der US-Muttergesellschaft zum Börsenkurswert am Optionsscheinausgabetag zu erwerben, so zählt ein hiedurch den Belegschaftsmitgliedern zugewendeter Vermögensvorteil zu deren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Dieser Vermögensvorteil wird nach Auffassung des BM für Finanzen…
…Steuer nur auf jene österreichische Steuer angerechnet werden, die dieselbe Einkunft erfasst. Der anlässlich der Optionsausübung zufließende Gewinn unterliegt aber in Österreich - nach Ablauf der Spekulationsfrist von 1 Jahr - keiner Besteuerung mehr. 9. April 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Einräumung der Optionsrechte bewogen haben. Ob dieser Regelfall vorliegt, muss aus dem buchhalterischen Rechnungswerk des Arbeitgebers ersichtlich sein, denn er muss den Aufwand für diese nachträglichen Einkünfte tragen. Kann daher nach dem Zuzug nach Österreich der Nachweis erbracht werden, dass der mit der Optionsausübung für…
…der unbeschränkten Steuerpflicht im Ausland verdient wurden (in diesem Sinn EAS 1196). Im EAS-Verfahren muss daher die inländische Steuerpflicht der geplanten Optionsausübung gegenüber einer US-Konzerngesellschaft bis Ende 1998 noch bejaht werden. 30. September 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…Abs. 3 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 31. Mai 1996 für die Weiteranwendung des Doppelbesteuerungsabkommens vom 25. Oktober 1956 in seiner Gesamtheit." Gegen eine Erklärungsabgabe in englischer Sprache bestehen keine Bedenken. 25. Mai 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Staates eine andere internationale Einkünfteaufteilung vorgenommen wurde, die sich gegenüber der österreichischen Aufteilung im Nachhinein als richtig erweisen könnte). Werden daher nach den Berechnungen des österreichischen Unternehmens von einem Mitarbeiter anlässlich der Optionsausübung Einkünfte von 100.000 Euro lukriert, die zu 60% die Arbeitsleistung in…
…werden und kann nicht im EAS-Verfahren auf ministerieller Ebene untersucht werden. Sollten hierbei besondere Zweifelsfragen auftreten, könnte bei entsprechend präzisierter Darstellung hiezu auch weiterhin im EAS-Verfahren Stellung genommen werden. 9. Dezember 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der Optionsausübung lukrierten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Serbien einer die 15%-Grenze übersteigenden Besteuerung unterzogen worden sind. Wurde eine zur Steuerfreistellung in Österreich berechtigende serbische Besteuerung vorgenommen, dann wird die in EAS 2243 aufgezeigte Aliquotierung vorgenommen werden können, die sich an der Dauer der…
…solchen Fall liegen nachträgliche Einkünfte aus der für die Tochtergesellschaft seinerzeit erbrachten Arbeitsleistungen vor. Dies wird u.a. dadurch sichtbar, daß die US-Muttergesellschaft in Übereinstimmung mit Artikel 9 des DBA-Ö/USA den bei ihr durch die spätere Optionsausübung anfallenden Aufwand von ihrer österreichischen…
Ein Aktienoptionsrecht wird vom Arbeitgeber regelmäßig nicht gewährt, um dadurch in der Vergangenheit erbrachte Leistungen abzugelten, sondern um eine Erfolgsmotivation für die Zukunft zu verschaffen (EAS 2041 und BFH 24.01.2001, BStBl II 2001, 509 sowie im Ergebnis auch Z 12.13 zweiter Satz…