…Z. 8 EStG. iVm § 21 Abs. 1 KStG der inländischen beschränkten Steuerpflicht. Wird jedoch durch eine britische Ansässigkeitsbescheinigung nachgewiesen, dass die britische Holdinggesellschaft als in Großbritannien ansässig zu werten ist, und liegt kein Fall von "treaty-shopping" vor, dann besteht gemäß Art. 13 Abs. 4…
…Recht zulässige Verlustverrechnung stattgefunden hat. Auch wenn in der VO diese Sonderregelung nur für die Einzelgesellschaft aufgestellt worden ist, erscheint es sachgerecht, ihre Anwendung auch im Fall einer ausländischen Gruppenbesteuerung insoweit zuzulassen, als hierdurch der Eintritt einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung vermieden wird. Bundesministerium für Finanzen, 31…
…dem hiebei in ihren Händen realisierten Liquidationsgewinn gemäß § 31 EStG i.V. mit § 98 Z. 8 EStG der beschränkten inländischen Steuerpflicht. Ein Kapitalertragsteuerabzug von den an sie überwiesenen Liquidationsraten ist nicht vorgesehen; die steuerliche Erfassung hat im Veranlagungsweg zu erfolgen. 05. Juli 1999 Für den…
…einem seinerzeit im DBA-Schweiz vorgesehenen bedingten Besteuerungsverlust zu befassen hatten, sind durch die Änderung im Budgetbegleitgesetz 2007 überholt, weil seit dieser Gesetzesänderung nicht mehr "Maßnahmen des Steuerpflichtigen", sondern vom Verhalten des Steuerpflichtigen unabhängige "Umstände" für den Verlust des Besteuerungsrechtes maßgebend sind; für die in…
…EStG 1988), sodass es sich im gegebenen Zusammenhang erübrigt, auf allfällige Auswirkungen der Verordnung BGBl. I Nr. 56/1995 nur deshalb einzugehen, weil die deutsche Muttergesellschaft als rechtliche und wirtschaftliche Nutzungsberechtigte der Beteiligung und ihrer Erträge eine Holdinggesellschaft ist. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2012
…werden (§ 16 Abs. 4 Z. 2 UmgrStG). Künftige Gewinnausschüttungen der österreichischen GmbH an den britischen Gesellschafter unterliegen in Österreich einer mit 15% begrenzten Quellenbesteuerung, die auf die britische Steuer anzurechnen ist. 28. Juni 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…in Argentinien ansässigen Person in eine ihr gehörende österreichische Holdinggesellschaft eingebracht, so kann diese Einbringung gemäß § 12 Abs. 2 Z 3 UmgrStG in Verbindung mit § 17 Abs. 2 UmgrStG mit den gemeinen Werten zum Einbringungsstichtag angesetzt werden. Die Voraussetzung von § 17 Abs. 2 UmgrStG ist…
…dann liegen zur Zeit im allgemeinen keine Gründe vor, im Rahmen des EAS-Verfahrens diesem Untersuchungsergebnis zu widersprechen; zumal sich dieses Untersuchungsergebnis mit jenem deckt, das EAS 1892 zu Grunde gelegen ist. 07. Jänner 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…in Österreich besteuert werden. Diese Regelung stellt eine vom OECD-Musterabkommen abweichende Besonderheit des österreichisch-deutschen Vertragsverhältnisses dar, die ihrerseits wieder auf eine (heute überholte) Rechtsprechung des BFH zurückgeht, sodass aus österreichischer Sicht der Anwendungsbereich dieser Regelung nicht extensiv interpretierbar ist. Wird daher jemand als…
…EStG eine inländische beschränkte Steuerpflicht gegeben sein. In einem mit der Schweiz geführten Verständigungsverfahren war Einigung erzielt worden, dass sich die Aufteilung der Besteuerungsrechte bei Dienstnehmern von Kapitalgesellschaften ungeachtet einer allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der Gesellschaft stets nach Artikel 15 des Abkommens (Zuteilungsregel für…
…wenn der Geschäftsführer in England nur auf "Remittance-Basis" besteuert würde, dh. nur mit den nach Großbritannien überwiesenen Beträgen dort steuerlich erfasst würde; siehe Art. 3 Abs. 2 DBA-Großbritannien). Die vom deutschen BFH im Jahr 1971 entwickelte Auffassung, die Arbeit eines Geschäftsführers werde am…
…ist zu beachten, dass die Beteiligungserträge den österreichischen KG-Gesellschaftern als Betriebseinnahmen der in Deutschland gelegenen KG-Betriebstätten zufließen. Artikel 4 des Abkommens verpflichtet Österreich, diese den deutschen Betriebstätten zuzurechnenden Beteiligungseinkünfte von der inländischen Besteuerung freizustellen. Da die österreichische GesmbH nach inländischem Recht für einen…
…beschrieben ist) ist dieser Vorgang indessen von der österreichischen Besteuerung freizustellen; dies gilt auch hinsichtlich jener Gesellschafter, die nicht unter Art. 7 DBA-Deutschland fallen (denn in diesen letztgenannten Fällen führt Art. 13 Abs. 1 DBA-Deutschland zu dem gleichen Ergebnis). 29. Jänner 1996 Für…
…Gesellschafters in wirtschaftlicher Betrachtungsweise weiter bestanden hat, dann wird eine Zuordnung des Vermögensüberganges zu Artikel 3 bzw. 4 des Abkommens (Übergang von unbeweglichem bzw. beweglichem Betriebstättenvermögen) sachgerecht sein; dies mit der Folge, dass das Besteuerungsrecht an diesem Vermögensübergang Deutschland zusteht. 28. Dezember 2004 Für den…
…der Verlustvortragsmöglichkeit für Steuerausländer (beschränkt Steuerpflichtige) durch das AbgÄG 1989 beruht auf dem Prinzip, dass primär der Heimatstaat eines Abgabepflichtigen dazu berufen ist, Auslandsverluste zu verwerten. Nur wenn dies wegen mangelnder positiver Einkünfte dem Heimatstaat nicht möglich ist, tritt subsidiär in Österreich die Verlustvortragsfähigkeit ein…
…GmbH einer deutschen Kapitalgesellschaft scheidet wohl im Allgemeinen aus; sie könnte aber dadurch zustande kommen, dass diese Verluste zum Anlass für eine steuerwirksame Beteiligungsabwertung in Deutschland genommen worden sind, wobei auch im Zuge der Anteilsveräußerung an die nunmehrige Alleingesellschafterin in Deutschland keine Nachversteuerung eingetreten ist…
…die in einem Vertragstaat bestehen und die sich nur auf die Zahlung von Zinsen - mit oder ohne weitere Voraussetzungen - an nicht ansässige Gesellschaften oder zwischen verbundenen Gesellschaften beziehen, dürfen nicht bewirken, dass solche Zinsen, wenn sie an eine im anderen Vertragstaat ansässige Gesellschaft gezahlt werden…
…übersteigt. Ist eine österreichische KG (Gesellschafter sind zwei inländische GmbHs zu 65% und 15% und eine natürliche Person zu 20%) an einer britischen Limited Liability Company (Ltd.) beteiligt, dann erscheint die beispielhaft vorgelegte Berechnung des Rückerstattungsanspruches der natürlichen Person aus Sicht des BM für Finanzen…
…Jahr des Ansässigkeitswechsels) betreffenden Steuererklärung stellen. Folglich bezieht sich der Nichtfestsetzungsantrag in betraglicher Hinsicht auf jenen Wertzuwachs der Anteile, der bis zum Wegzugszeitpunkt (= Zeitpunkt des Ansässigkeitswechsels) entstanden ist (§ 27a Abs. 3 Z 2 lit. b EStG 1988 idF AbgÄG 2015). Bundesministerium für Finanzen, 11…
…Weitere Vergleichbarkeitsvoraussetzung wird allerdings auch sein, dass die Existenz der Bermuda-Gesellschaft nicht vertraglich zeitlich begrenzt wird (wie dies zur Erlangung einer Besteuerung als Personengesellschaft in den USA rechtlich möglich ist). 21. Juli 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: