Auf Grund von Reziprozitätsverhältnissen mit den GUS-Staaten, mit Kroatien, der Türkei, der Tschechoslowakei und mit Rumänien können österreichische Unternehmen, die humanitäre Hilfsgütersendungen in diese Staaten tätigen gemäß § 48 BAO durch Antragstellung im Bundesministerium für Finanzen eine Umsatzsteuerentlastung erwirken. Die Anträge stellen gebührenpflichtige Eingaben dar…
…gemäß § 7 UStG in Anspruch genommen werden können. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Albanien noch keine Gegenseitigkeitserklärung abgegeben hat und daher nicht zum Kreis der von der Verordnung erfassten ausländischen Staaten zählt. 23. März 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…ausländischen Besteuerung" erforderlich ist. Wenn eine in Bregenz ansässige Privatperson einen VW-Bus im Kleinwalsertal unter Anlastung einer 16%igen österreichischen Umsatzsteuer und einer 20%igen österreichischen Einfuhrumsatzsteuer erwirbt, so kann daher diese Form der Doppelbesteuerung nicht auf der Grundlage von § 48 BAO beseitigt werden…
…dass hier das eigenartige Ergebnis eintritt, dass das österreichische Unternehmen insgesamt einen Gewinn von S 1,800.000 erzielt, dafür aber in keinem der beiden Staaten Steuer entrichten muss: | Jahr 1 | Österreich | 2.000.000,00 | | Deutschland | - 2…
…4 Z 2 des "Orchestererlasses" (AÖF Nr. 112/1995 idF 54/2000) überholt. Nach dieser Erlassbestimmung musste keine Abzugsbesteuerung von Gagen vorgenommen werden, die an deutsche Orchester gezahlt wurden. Auf Grund des neuen Abkommens kann eine Steuerentlastung im Gastspielstaat des Orchesters nur mehr unter den…
Internationale Hilfsgüterlieferungen, die von österreichischen öffentlichen Stellen oder karitativen Einrichtungen organisiert werden, können durch ministerielle Ausnahmegenehmigung erforderlichenfalls gemäß § 48 BAO von der inländischen Umsatzsteuer entlastet werden, wenn sie für Staaten bestimmt sind, mit denen ein diesbezügliches Reziprozitätsverhältnis hergestellt worden ist. Dies ist derzeit der…
Die UNIDO ist gemäß Abschnitt 16 lit. b des Amtssitzabkommens, BGBl. Nr. 245/1967, berechtigt, für Lieferungen und sonstige Leistungen österreichischer Unternehmer eine Umsatzsteuerentlastung in Anspruch zu nehmen. Gleiches gilt gemäß Abschnitt 45 des UNIDO-Amtssitzabkommens für die UNRWA und gemäß Abschnitt 22 lit…
…inländischen Unterhaltungsdarbietung. Für eine am 31.1.2000 stattfindende Veranstaltung kann demzufolge eine in der Zeit vom 31.1.1999 bis 31.1.2001 ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung verwendet werden (soferne kein erkennbarer Grund für eine von der Bescheinigung abweichende Ansässigkeit im Zeitpunkt der Veranstaltung vorliegt, wie…
…Staat beteiligt, kann mit den hierbei erzielten Gewinnen gemäß § 48 BAO von der inländischen Besteuerung freigestellt werden, wenn dies zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung der Gewinne erforderlich ist. Wird das österreichische Bauunternehmen bloß als Subunternehmer eines Generalunternehmers tätig und wird nur der Generalunternehmer, nicht aber…
…einem solchen Fall würde den Dokumentationsanforderungen auf diese Weise noch "ausreichend" (im Sinn von § 5 Abs. 1 Z 1 der VO) entsprochen. Eine österreichische Medien-GmbH, die von diversen ausländischen Vertragspartnern lizenzpflichtige Rechte "einkauft" und diese nach Maßgabe der von ihr getätigten Produktverkäufe quartalsweise abrechnet…
Nach der österreichischen Verwaltungspraxis werden internationale Doppelbesteuerungen auf der Grundlage von § 48 BAO im Regelfall in der Weise behoben, wie dies bei Bestand eines Doppelbesteuerungsabkommens geschehen würde. Diese Ermessensübung hat höchstgerichtliche Bestätigung gefunden (zB VwGH 27.01.1999, 98/16/0228). Verlegt daher ein deutscher…
…März/18. April 1988, GZ H 1779/1/1-IV/4/88) über Antrag vom BMF gemäß § 48 BAO von dieser Umsatzsteuerpflicht befreit werden. Diese Befreiung zieht allerdings nach Maßgabe des § 12 Abs. 3 UStG den Ausschluss vom Vorsteuerabzug nach sich (unechte Befreiung). Mit Schweden…
…Nr. 105/1949, sind die "auf Grund dieses Abkommens genehmigten Operationen und Transaktionen" der Bank frei von jeder Besteuerung. Unter diesem Ausdruck wird nicht nur das Eingangsgeschäft der Bank (Erträgnisse) sondern auch deren Ausgangsgeschäft (Aufwendungen) verstanden, solange diese unter den amtlichen Aufgabenkreis der Bank und…
…Jedes einzelne Mitglied des Orchesters erhält für die Mitwirkung an der/den obgenannten Veranstaltung/en Vergütungen, die neben den steuerlich abzugsfähigen Kostenersätzen den Betrag von S 6.000 pro Veranstaltungstag bzw. S 12.000,- für mehrere Veranstaltungstage nicht übersteigen (eine Liste über die jedem Orchestermitglied…
…eine österreichische Stadtgemeinde, dann kann zwecks Erwirkung einer Steuerfreistellung in Deutschland auf folgendes hingewiesen werden: Unter EAS 665 hat das Bundesministerium für Finanzen folgende Auffassung vertreten: "Werden von Personen mit Wohnsitz in Österreich Geldspenden an in Deutschland errichtete Vereinigungen gemeinnütziger Art geleistet, so unterliegen diese…
Überträgt ein in Österreich ansässiger Bewirtschafter eines inländischen Gutsbetriebes in Deutschland gelegene Liegenschaften im Schenkungsweg auf seine in Deutschland ansässige Tochter, so kann gemäß § 48 BAO eine hiedurch eintretende internationale Doppelbesteuerung durch Steuerfreistellung auf österreichischer Seite vermieden werden. 24. März 1994 Für den Bundesminister…
… es ist in der gegenwärtigen Lage darüber hinaus nicht erkennbar, dass Zweitwohnsitzbegründungen von Ausländern in Österreich einer besonderen Förderung bedürfen. Allerdings ist einzuräumen, dass die Verknüpfung der unbeschränkten Steuerpflicht (und damit die steuerliche Erfassung eines rein innerdeutschen Schenkungsvorganges) mit dem Unterhalten eines österreichischen Zweitwohnsitzes nur…
…die in Österreich Hilfseinrichtungen unterhält, die gemäß Artikel 5 DBA nicht als Betriebstätte zu werten sind, ist daher von der Kommunalsteuer in gleicher Weise befreit wie dies für die Lohnsummensteuer gegolten hat. 11. Februar 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
Unterhält eine britische Kapitalgesellschaft in Österreich eine Tochtergesellschaft, deren Aufgabe in der Erbringung von Einkaufsaktivitäten für die britische und für osteuropäische Konzerngesellschaften besteht, so ist der dieser Einkaufsgesellschaft zuzurechnende Gewinnanteil auf der Grundlage des "Fremdverhaltensgrundsatzes" zu ermitteln. Eine Besteuerungsfreistellung wie sie für "Einkaufsbetriebstätten" in den…
…Verlustentstehungsjahr solcherart die Auslandsverlustverwertung in Österreich, besteht im Gewinnfolgejahr auf Grund des DBA-Deutschland ein Anrecht, dass der gesamte deutsche Betriebstättengewinn von der österreichischen Besteuerung auch dann freigestellt wird, wenn der Vorjahresverlust nach deutschem Recht auf diese Betriebstättengewinne vorgetragen wird. Denn die ungekürzte Gewinnfreistellung im…