…in Bern die Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens zu beantragen; im Rahmen dieses Verfahrens könnte dann in grenzüberschreitender Abstimmung zwischen den beiden Verwaltungen eine Funktionsanalyse und eine darauf aufbauende Gewinnaufteilung vorgenommen werden. 26. August 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Folge, über das der nach Österreich ziehende Versicherte erst bei Erreichen des Rentenalters verfügen kann (sei es durch Wahl einer Rente oder einer Barauszahlung), dann stellt die Entscheidung der Thesaurierung keine steuerlich relevante "Verfügung" über die Pensionsansprüche und damit noch keinen Zufluss der Pensionsansprüche dar…
…vor Entscheidung der Frage, wie die Gewinnaufteilung zwischen den genannten vier Gesellschaften vorzunehmen ist, ein klares Bild über die Funktionsteilung erstellt werden. Sollte es so sein, dass die britische Gesellschaft keinerlei echte Funktionen erfüllt und in der beteiligten österreichischen Gesellschaft die eigentliche Geschäftsleitung der britischen…
…gemäß § 21 BAO in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der tatsächliche wirtschaftliche Ablauf der Transaktionen der Besteuerung zugrunde gelegt werden und darf nicht das bloß formal aufgebaute Vertragskonstrukt über die Steuerpflicht entscheiden. Wird allerdings eine in der Schweiz ansässige Kapitalgesellschaft solcherart zu einer Steuerpflicht in Österreich herangezogen, dann…
…diesem Sinn wurde daher auch in einer 1998 veröffentlichten Entscheidung der FLD Wien (Z 90/208/02) eine inländische Gesellschaft, die im eigenen Namen aber für Rechnung einer liechtensteinischen Anstalt Filmrechte vermarktet hat, zutreffend als ständiger Vertreter der liechtensteinischen Anstalt gewertet. Das BM für Finanzen…
…einer Abstimmung mit der deutschen Finanzverwaltung. Weiters wäre auch die endgültige Entscheidung der Mitgliedstaaten in Bezug auf allfällige Bemerkungen (observations) zum neuen OECD-MA abzuwarten. In diesem Zusammenhang ist jedoch bereits jetzt anzumerken, dass auch die neue Kommentarversion wesentliche Einschränkungen in der Begründung von Betriebsstätten…
…des schweizerischen Unternehmens keiner inländischen Besteuerung unterliegen. Sollte die österreichische Gesellschaft bei Bau oder Betreuung des Lagers für ihre schweizerische Schwestergesellschaft Leistungen erbringen, müssten auch diese durch Ansatz fremdüblicher Verrechnungspreise abgegolten werden. 26. Juni 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der von der Rechtsordnung nicht angetasteten Gestaltungsfreiheit darüber zu entscheiden, welche Funktionen in der österreichischen Tochtergesellschaft wahrgenommen werden. Es ist daher durchaus denkbar, dass die österreichische Tochtergesellschaft bloß als Kommissionär mit dem physischen An- und Verkauf von Metallen mit Geschäftspartnern beauftragt wird, die von der…
…Form der Doppelbesteuerung nicht auf der Grundlage von § 48 BAO beseitigt werden. Es ist aber zu bedenken, dass die Problematik einer umsatzsteuerlichen Doppelbelastung im Verhältnis zum Kleinwalsertal mit dem bevorstehenden EU-Beitritt entfällt. 11. November 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 48 BAO rechtfertigen. Ob in dieser Sache ein Verständigungsverfahren zwischen Österreich und Deutschland beantragt werden soll, muss der Entscheidung des Steuerpflichtigen überlassen bleiben. Der Antrag auf Einleitung eines solchen Verfahrens könnte jedenfalls nicht in Österreich, sondern müsste gemäß Art. 25 Abs…
…dem Art. 9 OECD-MA vorschwebende Abhängigkeitsverhältnis nicht mit jenem des Artikels 5 Abs. 5 OECD-MA deckungsgleich. Der Entscheidung des deutschen Bundesfinanzhofes (BFH 14.9.94, BStBl. II 1995, S.238), in der dieser in kaum begründeter Weise davon ausgeht, dass eine Tochtergesellschaft, die…
…ihre Entscheidung auf der Grundlage der ihr zustehenden freien Beweiswürdigung treffen kann. Sollte eine inländische Betriebstätte des US-Verlagshauses gegeben sein, dann wird sich für die Gewinnzurechnung die Kostenaufschlagsmethode anbieten. Werden hierbei alle Kostenelemente des Kontaktbüros zusammengefasst, dann kann durchaus nach dem Prinzip der TNMM…
…sondern muss der Entscheidung durch das oder die zuständigen Finanzämter vorbehalten bleiben. Sollte eine Vorwegabklärung mit der eidgenössischen Steuerverwaltung angestrebt werden, könnte dies durchaus im Rahmen eines Verständigungsverfahrens gemäß Artikel 25 DBA-Schweiz geschehen, das allerdings im Ansässigkeitsstaat des betroffenen Unternehmens (in der Schweiz) beantragt…
…genutzte Liegenschaften nicht betriebstättenbegründend wirken. Allerdings dürfte eine mit den Grundfreiheiten des EG-Vertrages unvereinbare Diskriminierung vorliegen; denn der EuGH hat über Ersuchen des deutschen BFH im deutsch-italienischen Verhältnis bereits eine diesbezügliche Entscheidung getroffen: der Umstand, dass Vermietungseinkünfte bei deutschen gemeinnützigen Einrichtungen steuerfrei sind…
…eines in Deutschland einzubringenden Antrages auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens eine grenzüberschreitende Fallabklärung herbeizuführen. Die Einleitung eines solchen Verfahrens hindert im Übrigen nicht den Abschluss des österreichischen Betriebsprüfungsverfahrens betreffend das Jahr 1997. 12. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Errichtet eine schweizerische Kapitalgesellschaft in Österreich eine Tochtergesellschaft, deren Aufgabe in der Auftragsfertigung für die schweizerische Gesellschaft besteht, dann wird hiedurch für die schweizerische Gesellschaft keine Betriebstätte in Österreich begründet. Das Gleiche gilt, wenn eine inländische Konzerngesellschaft den Warenvertrieb für die schweizerische Gesellschaft auf Kommissionsbasis…
…über Bestehen oder Nichtbestehen einer Auslandsbetriebstätte im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens nicht abschließend entschieden werden kann, da dies Sachverhaltsbeurteilungen voraussetzt, die auf der Ebene des örtlich zuständigen Finanzamtes getroffen werden müssen. 28. Februar 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der als Wiederverkäufer ausländischer Markenprodukte auftritt, nicht neben dem Wareneinkaufspreis noch zusätzliche Zahlungen dafür leisten, dass auf der gekauften Handelsware die Markenbezeichnung des ausländischen Herstellers aufscheint. In gleicher Weise wird aber auch eine deutsche Tochtergesellschaft einer österreichischen Produktionsgesellschaft von letzterer nicht mit einer Markenlizenzgebühr belastet…
…die vorgeschlagene Methodik, nicht hingegen einen ziffernmäßigen Preisansatz je kg Pollen betreffen sollte, da andernfalls zu umfangreiche und vor allem zeitraubende finanzamtliche Erhebungen nötig werden könnten, die sodann keine rasche Abklärung zulassen. 22. Feber 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…muss, die ausschließlich abgabenrechtliche Belange regeln. Auch ein Widerspruch mit einem Amtssitzabkommen einer internationalen Organisation, das nur in einem kleinen Regelungsbereich abgabenrechtlich relevante Bestimmungen enthält, könnte auf der Grundlage von § 299 Abs. 4 BAO behoben werden. Aus diesem Grund wird daher auch die Anwendbarkeit von …