In Fällen doppelstöckiger Personengesellschaften bewirkt die Anwendung des Transparenzprinzips, dass Zinsen der Untergesellschaft für ein Darlehen, das der Gesellschafter der Obergesellschaft gewährt, nach den allgemeinen Grundsätzen als Sondervergütungen des darlehensgebenden Gesellschafters aus den Betriebstätten der Untergesellschaft zu werten sind. Es kann daher der deutschen Betriebsprüfung…
Hat eine slowenische Kapitalgesellschaft in Österreich eine operativ tätige Tochtergesellschaft errichtet, die ihrerseits alle Anteile einer in Zypern operativ tätigen Kapitalgesellschaft hält, dann sind die aus Zypern nach Österreich fließenden Gewinnausschüttungen auf der Grundlage von § 10 Abs. 2 KStG 1988 von der Körperschaftsbesteuerung freizustellen; wird…
Hat eine börsennotierte italienische Kapitalgesellschaft in den Niederlanden eine 100%ige Tochtergesellschaft gegründet, die ihrerseits in Österreich eine Tochtergesellschaft errichtet, um durch diese in Irland für Zwecke internationaler Finanztransaktionen eine weitere Gesellschaft gründen zu lassen, dann sind die aus Irland in die österreichische Gesellschaft…
Werden den in Frankreich lebenden Enkelkindern von ihren in Österreich ansässigen Großeltern Geldbeträge in der Größenordnung von S 400.000,- im Schenkungsweg übereignet, dann ist dieser Vorgang gemäß Artikel 8 des österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung in Frankreich von der…
Hat eine deutsche GmbH & Co KG in Österreich eine Tochter-GmbH mit einer Beteiligung von rund 63% gegründet, die ihrerseits wieder zu mehr als 90% an einer französischen GmbH beteiligt ist, und ist der "Quasi-Allein-Gesellschafter" der deutschen KG der alleinige eingetragene Geschäftsführer der…
Gründet die maltesische Tochtergesellschaft einer österreichischen Kapitalgesellschaft in Dubai eine operativ tätige Kapitalgesellschaft (Enkelgesellschaft der österreichischen Kapitalgesellschaft), dann gestattet die Konsolidierungsvorschrift des § 2 Abs. 4 VO BGBl. Nr. 57/1995 nicht, die Aktiveinkünfte der Dubai-Gesellschaft zur Beseitigung des Überwiegens der schädlichen Passiveinkünfte der Malta…
Wird ein Mitarbeiter einer österreichischen Kapitalgesellschaft (GM-GmbH) teilweise (mit 1/5 seiner Arbeitszeit) einer österreichischen Enkelgesellschaft (T-GmbH) gegen fremdübliches Entgelt vermietet (Arbeitskräftegestellung) und von dieser ausschließlich auf einer schweizerischen Betriebstätte eingesetzt, dann steht das Besteuerungsrecht an den darauf entfallenden Gehältern gemäß Artikel 15…
Für die Beurteilung der Frage, ob im Fall einer Auflösung eines vom Großvater errichteten US-Discretionary Trusts (durch den US-Kapitalvermögen 21 Jahre nach dem Tod der Kinder auf die Enkelkinder übergehen soll) österreichische Erbschafts- oder Schenkungssteuer ausgelöst wird, wäre eine aufwendige Untersuchung der tatsächlichen…
…Gesellschaft (Muttergesellschaft) eines DBA-Partnerstaates in Österreich eine Zwischengesellschaft (Tochtergesellschaft) errichtet, deren Aufgabe lediglich im Halten einer Beteiligung an einer in einem anderen DBA-Partnerstaat gegründeten weiteren Gesellschaft (Enkelgesellschaft) besteht, so lässt eine derartige Konstruktion für sich alleine betrachtet noch keinen Verdacht auf eine rechtsmissbräuchliche…
…wird, weil diesfalls die Steuerfreiheit auch bei unmittelbarem Halten und Veräußern durch die österreichische Muttergesellschaft gegeben wäre. Ob diese Unschädlichkeit auch dann bejaht werden kann, wenn sich zwischen die ausländische Tochtergesellschaft eine weitere österreichische Enkel-Holdinggesellschaft schiebt, kann nicht in verallgemeinernder Form bestätigt werden. Denn…
…der Erbschaftsbesteuerung freizustellen, wenn sie nicht inländisches Grundvermögen oder inländisches Betriebstättenvermögen zum Gegenstand haben. Erhalten daher die in Österreich lebenden Enkelkinder von ihrem zum Todeszeitpunkt in Liechtenstein ansässig gewesenen Großvater unter der Auflage einer in einem Trust Deed festgelegten Lebensweise jährliche Zuwendungen, die von einem…
…beiden Fällen ist die eine an der anderen Gesellschaft "beteiligt". Lizenzgebühren, die von einer österreichischen Enkelgesellschaft an die belgische Großmutter-Gesellschaft gezahlt werde, unterliegen daher dem auf 10% eingeschränkten Quellensteuerabzug. Das Beteiligungserfordernis fehlt indessen, wenn die Lizenzgebühren von der österreichischen Gesellschaft an ihre belgische Schwestergesellschaft…
…7). Wird daher der österreichischen Enkelgesellschaft eines britischen Konzerns neben den bereits in ihren Diensten stehenden Geschäftsführern seitens einer deutschen Konzerngesellschaft im Rahmen eines Personalgestellungsvertrages ein Dienstnehmer der deutschen Gesellschaft als weiterer Geschäftsführer zur Verfügung gestellt und kann auf der Grundlage der österreichischen Lohnsteuerrichtlinien dieser…
…gebildet wird, wird eine Gebietskörperschaft aus den Bürgern des betreffenden Staates gebildet. Unter diesen Umständen ist daher nicht mehr der Frage nachzugehen, ob das Forfaitierungsgeschäft die Auslands(enkel)gesellschaften zu den mit der "Unbedenklichkeitseigenschaft" ausgestatteten Kreditinstituten qualifiziert. 6. Oktober 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…Er hat allerdings in Abrede gestellt, dass der wirtschaftliche Erfolg von im Ausland tätigen Konzernmitarbeitern "unmittelbar" der inländischen Volkswirtschaft zugute kommt, wenn diese Mitarbeiter bei einer ausländischen Enkelgesellschaft der österreichischen Kapitalgesellschaft als Dienstnehmer tätig sind. Es ist einzuräumen, dass bei diesen Gegebenheiten im Wege der…
…Nr. 57/1995 dar; und zwar auch dann nicht, wenn die österreichischen Muttergesellschaften bei unmittelbarer Beteiligung an den operativen russischen Enkelgesellschaften nicht das für das internationale Schachtelprivileg erforderliche Beteiligungsausmaß erreicht hätten. 13. November 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…wenn es so sein sollte, dass die Steueroasengesellschaft auf den niederländischen Antillen (die formell als Lizenzgeberin gegenüber der niederländischen Durchlaufgesellschaft auftritt) eine 100%ige Tochter- bzw. Enkelgesellschaft einer anderen niederländischen Konzerngesellschaft ist, und wenn - in wirtschaftlicher Betrachtungsweise - hervorkommt, dass die immateriellen Werte von dieser anderen…