…des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften gilt der Ansässigkeitsstaat vor Dienstantritt bei der EU in Brüssel weiterhin als Wohnsitzstaat; und zwar sowohl für die Erhebung der Einkommens- und Erbschaftssteuern als auch bei Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen. Sinn und Zweck dieser Regelung ist…
…die Tochtergesellschaftserrichtung sind und demzufolge steuerlich der schließlich tatsächlich gegründeten Tochtergesellschaft zuzurechnen sind. Welche der beiden Varianten tatsächlich verwirklicht wurde kann nicht im ministeriellen EAS-Verfahren, sondern nur vor Ort durch das zuständige Finanzamt geklärt werden. Jedenfalls wird im Bereich der Einkommens- und Umsatzbesteuerung eine…
…eine Verlegung des Lebensmittelpunktes, können aber eine Gesamtwürdigung des Sachverhaltsbildes (Gründe für die britische Wohnsitznahme, Lebensumstände, Freundes- und Bekanntenkreis, berufliche Aktivitäten, Einkommens- und Vermögenslage usw.) nicht ersetzen. Es wird daher jedenfalls anzuraten sein, gegebenenfalls unter Herstellung des Einvernehmens mit dem österreichischen Wohnsitzfinanzamt, auf ausreichende Dokumentation…
Das zwischen Österreich und Griechenland anzuwendende Doppelbesteuerungsabkommen gilt für die Einkommens- und Vermögensbesteuerung. Nach diesem Abkommen wäre Griechenland nicht berechtigt, Lieferforderungen österreichischer Lieferanten einer Vermögensbesteuerung zu unterziehen. Sollten daher tatsächlich die griechischen Importeure nach griechischem Recht verpflichtet sein, eine Abgabe in Höhe von 3…
…in einer österreichischen Betriebstätte erzielt. Wie im innerstaatlichen Recht ist diese Besteuerungsvoraussetzung erfüllt, weil die Betriebstätten der Personengesellschaft (mangels einkommens- und vermögensteuerlicher Rechtssubjektivität der Personengesellschaft) nur den dahinter stehenden Gesellschaftern zugerechnet werden können. Amerikanische Unternehmen, die sich an österreichischen Personengesellschaften beteiligen, müssen damit die nachteiligen…
…behalten, die ihm seit Abschluss des Abkommens zugekommen ist. Artikel 4 und die darin umschriebene Wohnsitzdefinition des auf dem Gebiete der Einkommens- und Vermögensbesteuerung am 5. November 1969 abgeschlossenen neuen Abkommens hat daher keine unmittelbare Bedeutung für den weiter bestehenden Restteil des Abkommens vom 7…
…Abkommensrevision in das österreichisch-niederländische Doppelbesteuerungsabkommen aufgenommen werden. Absatz 11 des OECD-Kommentars zum OECD-Musterabkommen für die Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens und Vermögens (Stand September 1992) enthält bereits einen international akkordierten Vorschlag für eine derartige Bestimmung. 5. Juli 1995 Für den Bundesminister: Dr…
Beteiligt sich ein österreichischer Investor an einer deutschen Immobilieninvestment-KG, der bloß vermögensverwaltender Charakter zukommt und deren Erträgnisse aus der Verwertung niederländischer Immobilien stammen, dann muss Deutschland auf Grund des DBA-Ö/D die anteiligen Einkünfte des österreichischen Investors von der Besteuerung freistellen; auf Grund…
…Schritt die auf dieses Einkommen entfallende Tarifeinkommensteuer zu berechnen (EStR 2000 Rz 7599) und nach EStR 2000 Rz 7600 der Durchschnittsteuersatz festzustellen. Ergibt sich dieser mit 33,28%, dann stellt dies die österreichische Steuerbelastung des unter DBA-Berücksichtigung in Österreich steuerpflichtigen Einkommens von 49.740…
…jene Werbeverträge, die der für die Vermarktung des Sportlers üblicherweise zuständige Sportverein zugunsten des bei ihm tätigen Sportlers abschließt, sondern auch für wettkampfunabhängige Werbeverträge, die der Sportler selbständig eingeht (Aufnahme und Ausstrahlung eines TV-Spots, Abbildung auf Plakaten, Anwesenheit bei Filialeröffnungen usw.). 03. Juni 2002…
…erfolgen, d.h. nur dann, wenn der zur Auslandsverlustverwertung primär berufene Ansässigkeitsstaat des Unternehmens hiezu mangels ausreichenden Einkommens des seiner unbeschränkten Steuerpflicht unterliegenden Abgabepflichtigen nicht in der Lage ist. Das DBA-Deutschland enthält kein "Betriebstättendiskriminierungsverbot", sodass durch dieses Abkommen der Anwendung von § 102 EStG nicht…
…Deutschland ein Anspruch auf Steuerfreistellung erwachsen; denn die als "Anteilsscheine" bezeichneten Wertpapiere verbriefen im Sinn dieser Rechtsvorschriften keine Beteiligung in Form von Gesellschaftsrechten an der deutschen Kapitalanlagegesellschaft. Die Gewinnverteilungen unterliegen daher bei den österreichischen Investoren der Einkommens- bzw. Körperschaftsbesteuerung, wobei ein nachgewiesener deutscher Kapitalertragsteuerabzug mit…
…Progressionsvorbehalts in der Schweiz nicht zur Anwendung eines Steuersatzes von Null (oder zu einer ähnlich unzureichenden Besteuerung) und damit zu einer Steuerfreistellung (oder vernachlässigbaren Minimalbesteuerung) des übrigen Einkommens geführt hat oder die Schweiz einen Verlustausgleich oder Verlustvortrag (ohne Nachversteuerung bei künftigen Betriebstättengewinnen) zulässt oder sonst…
Bezieht ein in Ungarn ansässiger Arbeitnehmer einen Teil seines Jahreseinkommens aus einer Beschäftigung bei einer österreichischen Firma und ist dieser Teil des Einkommens gemäß Artikel 15 des DBA-Ungarn von der ungarischen Besteuerung freizustellen, so behält Ungarn das Recht diese in Österreich zu besteuernden Einkunftsteile…
…Verlustvortrages - das Einkommen des Jahres 2005 erhöht haben. In diesem Ausmaß liegt daher eine "wirtschaftliche Doppelbesteuerung" der belgischen Zinsen vor. Da eine solche wirtschaftliche Doppelbesteuerung nicht eingetreten wäre, wenn die Darlehensvergabe an eine österreichische Tochtergesellschaft erfolgt wäre, wird nicht nur aus wirtschaftlichen und standortpolitischen Gründen…
…Luftfahrtunternehmen). Werden in der Folge Verluste der Jahre 1991 bis 1993 in der inländischen KG wegen negativen deutschen Einkommens des deutschen Kommanditisten gemäß § 102 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 in Österreich zum Verlustvortrag zugelassen und verwertet Deutschland diesen Verlust im deutschen Gewinnjahr 1994 ebenfalls…
…tatsächliche Geschäftsleitung der US-Gesellschaft in Österreich befindet und sonach unbeschränkte Steuerpflicht gegeben ist, so dass aus diesem Grund bereits die Verlustvortragsmöglichkeit vorliegt. Sollte dies nicht der Fall sein und demzufolge bloß beschränkte Steuerpflicht bestehen, so wird mangels ausländischen Einkommens aber ebenfalls die Verlustvortragsmöglichkeit gemäß …
…österreichischen Betriebstätte und erleidet diese Betriebstätte Verluste, so wird mangels ausländischen Einkommens die Verlustvortragsmöglichkeit gemäß § 102 Abs. 2 Z 2 EStG. im Allgemeinen gewahrt sein (EAS 623). Eine andere Beurteilung wird aber dann erforderlich sein, wenn diese US-Kapitalgesellschaft einem amerikanischen Organkreis angehört und die…
…den gegenständlichen Fall, dass das ausländische Einkommen nach den für die Einkommensermittlung für unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen maßgeblichen Vorschriften des EStG 1988 zu ermitteln und aus dem so ermittelten Einkommen und der darauf entfallenden ausländischen Steuer die ausländische Durchschnittsteuerbelastung zu berechnen ist. Dabei ist eine…
…an einer britischen Kapitalgesellschaft mit passivem Unternehmensschwerpunkt und werden dieser britischen Kapitalgesellschaft in Großbritannien fremdübliche Zinseneinkünfte zugerechnet, die dem 26-prozentigen britischen Körperschaftsteuersatz unterworfen werden, wird dadurch kein "Methodenwechsel" nach § 10 Abs. 4 KStG 1988 ausgelöst, weil das Einkommen der britischen Tochtergesellschaft infolge des 15…