…Jahren eingehen, lässt keinen österreichischen Besteuerungsanspruch erwachsen. Denn es liegen hierdurch für das schweizerische Unternehmen keine Einkünfte aus inländischem unbeweglichem Vermögen vor; Einkünfte aus der Erbringung von gewerblichen Dienstleistungen wandeln sich nicht dadurch in solche aus unbeweglichem Vermögen, dass für die Berechnung der Höhe der…
…Artikels 6 (laufende Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen) und des Artikels 13 Abs. 1 DBA-Spanien (Veräußerungsgewinne) jener des Artikels 7 vor, sodass im vorliegenden Fall Spanien das ausschließliche Besteuerungsrecht an den aus dem spanischen Immobilienbesitz erzielten (positiven und negativen, gegenwärtigen und zukünftigen) Einkünften zufällt. Die…
…infolge ihrer bloß vermögensverwaltenden Funktion keine Einkünfte aus Gewerbetrieb, die diesfalls nach Artikel 4 ihren deutschen Betriebstätten zuzuordnen wären, sondern solche aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung, sodass ihre Einkünfte unter Artikel 10a (Dividenden), 11 (Zinsen) bzw. Art. 3 (Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen ) des…
…von Artikel 13 Abs. 3 (Veräußerung von Betriebstättenvermögen) in Anspruch zu nehmen. Auf Artikel 6 (Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen) dürfte indessen der deutsche Besteuerungsanspruch nicht gegründet werden. Denn liegt auch nach deutschem Recht eine Veräußerung von Privatvermögen (außerhalb der Spekulationsfrist) vor, dann müssten die Rentenzahlungen…
…mit Einkünften aus unbeweglichem Vermögen steht, unter die Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen zu subsumieren ist. Diese auf der Abkommensebene geltende Beurteilung hat allerdings keine Rückwirkungen auf die Anwendung des inländischen Rechtes; es kann hiedurch daher keine Umqualifizierung der Einkünfte aus Kapitalvermögen in solche aus Vermietung…
…des DBA-Malta hält diesen inländischen Besteuerungsanspruch auch auf völkerrechtlicher Ebene aufrecht. Denn nicht nur "Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen" sondern auch Einkünfte "jeder anderen Art der Nutzung unbeweglichen Vermögens" sind dem Lagestaat der Immobilie zur Besteuerung überlassen. Da die Verlosungsaktion unabdingbar der inländischen Immobilie bedarf…
…also ebenfalls Zahlungen für die Überlassung des als beweglich einzustufenden Bestandrechtes, von dem im gegebenen Zusammenhang (vor der Veranlagung 2006) maßgebenden Begriff der "Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen" umfasst sind (VwGH 16.03.1971, 1357/70). Auf der Ebene des zwischenstaatlichen Steuerrechts hat sich mit der…
…13 Abs. 1 DBA Tschechien dürfen Gewinne, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der Veräußerung von im anderen Vertragsstaat gelegenen unbeweglichen Vermögen im Sinne des Art. 6 DBA Tschechien (Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen) bezieht, im anderen Vertragsstaat besteuert werden. Veräußert daher eine in…
Durch Art. 13 Abs. 2 DBA-Deutschland wird das Besteuerungsrecht an den Gewinnen aus einer Veräußerung von "Aktien und sonstigen Anteilen an einer Gesellschaft, deren Aktivvermögen überwiegend aus unbeweglichem Vermögen" in Österreich besteht, Österreich zugeteilt. Der Begriff der "sonstigen Anteile" wird im DBA nicht näher…
…die aus dem ungarischen Ackerbau erzielte Wertschöpfung nur teilweise aus der Nutzung des ungarischen unbeweglichem Vermögen stammt, sodass diesfalls eine entsprechende internationale Gewinnaufteilung vorzunehmen ist. Aus dem Umstand, dass in Artikel 6 (Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen) eine dem Artikel 7 Abs. 2 (Einkünfte aus Gewerbebetrieb…
…einer bloßen Betriebstätte in Österreich nicht die Ansässigkeitsvoraussetzungen des Artikels 4 des Abkommens. Damit ist die Frage, ob auf die Leasingerträge Artikel 6 (Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen) oder 7 (Unternehmensgewinne) anzuwenden ist, gegenstandslos. Wäre das Abkommen anwendbar, dann wäre diese Frage vermutlich nicht einseitig lösbar…
…auf Grund eines DBA für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen die Befreiungsmethode gilt. Dies ist gemäß Artikel 6 in Verbindung mit Artikel 23 DBA-Deutschland der Fall, wenn die in Österreich ansässigen Investoren im Wege des steuerliche transparenten österreichischen Immobilieninvestmentfonds Ertrag aus deutschem unbeweglichem Vermögen erzielen. …
…in- oder ausländischen Immobilienfonds von der Steuerpflicht dann ausgenommen sind, wenn die Immobilien in einem Land gelegen sind, mit dem auf Grund eines DBA für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen die Befreiungsmethode gilt. Bei deutschen Immobilienfonds, die ausschließlich in deutschen Immobilien veranlagen, kommt es daher nur…
…zählen im Fall der Vermietung einer Liegenschaft mit einer Betriebsanlage die Gesamtentgelte zu Einkünften aus österreichischem unbeweglichem Vermögen. Wenn Dänemark den Fall anders beurteilt und die Einkünfte als gewerbliche Einkünfte aus einer österreichischen Betriebstätte ansieht und sie folglich nach Artikel 5 (Betriebstättenregel) insgesamt von der…
…der vermögensverwaltenden bulgarischen Gesellschaft an die österreichische KG - und damit steuerlich an deren Gesellschafter - ausgeschüttet, fallen diese Ausschüttungen unter Artikel 8 DBA-Bulgarien (Dividendenartikel) und sind in Österreich steuerlich zu erfassen. Der bloße Umstand, dass die bulgarische KapGes (ihr zugerechnete) Einkünfte aus bulgarischem unbeweglichem Vermögen…
…zu den Einkünften des deutschen Begünstigten unterbleibt, tritt auch hier keine internationale Doppelbesteuerung ein; die Steuerfreistellung in Deutschland gründet sich auf Artikel 3 DBA-Deutschland; denn Deutschland hat sich in dieser Abkommensbestimmung im Zusammenwirken mit Artikel 15 generell verpflichtet, Einkünfte aus österreichischem unbeweglichem Vermögen von…
…Da es sich aber um Einkünfte aus ungarischem unbeweglichem Vermögen handelt, greift Artikel 22 DBA-Ungarn i.V. mit Artikel 6 des Abkommens ein und legt Österreich die Verpflichtung zur Steuerfreistellung auf, wenn diese Einkünfte nach diesem Abkommen in Ungarn besteuert werden dürfen. Ob diese…
Die aus unbeweglichem Vermögen als Nebenertrag anfallenden Zinsen unterliegen nach einer am 1. Juni 1994 mit Deutschland herbeigeführten Verständigung der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen. In dem geplanten (zur Zeit allerdings nur als paraphiertem Entwurf vorliegenden) Einführungsschreiben zu dem am 24. August 2000 unterzeichneten neuen Abkommen…
…eine "Beteiligung", sondern das zugrundeliegende bewegliche und unbewegliche australische Betriebsvermögen veräußert. Nach Artikel 13 DBA-Deutschland hat Deutschland lediglich das Recht, die Gewinne aus der Veräußerung von in Deutschland gelegenem unbeweglichem Vermögen und das deutschen Betriebstätten zuzurechnende bewegliche Betriebstättenvermögen zu besteuern. Das Abkommen mit Deutschland…
…Vergütungen für die Sonderleistungen der Gesellschafter nicht nach den Grundsätzen der "Bilanzbündeltheorie" als Sondervergütungen aus der gemeinschaftlichen Verwaltung unbeweglichem Vermögens gewertet werden können; vielmehr erzielt der deutsche Kommanditist, der im Rahmen seiner Anwaltspraxis die Verträge ausarbeitet, mit dem dafür bezogenen Entgelt Einkünfte aus selbständiger Arbeit…