…eine solche Betriebstätte vor, dann ist die deutsche GmbH nicht nur körperschaftsteuerlich zu erfassen, sondern es trifft sie auch die Verpflichtung zur Einbehaltung der österreichischen Lohnsteuer. In diesem Fall kann wegen der Nutzung einer inländischen Betriebstätte nicht mit Erfolg eingewendet werden, dass Österreich gemäß Artikel…
…des Artikels 15 an den Tätigkeitsstaat (Österreich). Wenn das Wiener Studio für den deutschen Arbeitgeber eine inländische Lohnsteuerbetriebstätte im Sinn des § 81 EStG 1988 darstellt, dann ist der deutsche Arbeitgeber unter diesen Gegebenheiten ab 1. Jänner 2003 zur Einbehaltung und Abfuhr der österreichischen Lohnsteuer verpflichtet…
…zivilrechtlichen Gestaltung die deutsche Muttergesellschaft als "wirtschaftlicher Arbeitgeber" angesehen werden kann, mit der Folge, dass die österreichische Gesellschaft von der Verpflichtung zur Einbehaltung der Lohnsteuer entbunden ist. Es ist wohl richtig, dass Ziffer 8 des OECD-Kommentars zu Artikel 15 (und ihm folgend AÖFV. Nr…
…anlässlich der Veranlagung 2001 und - gegebenenfalls 2002 - in Österreich von der Besteuerung freizustellen sein. Im Zuge der Veranlagung 2001 wird durch Anrechnung der vom österreichischen Arbeitgeber noch für die Zeit bis Ende Juli 2001 einbehaltene Lohnsteuer von über ATS 130.000 eine abkommenskonforme Steuerentlastung eintreten…
…Hotel eingesetzten Dienstnehmer einbehalten und abgeführt und kommt nachträglich hervor, dass ein in der Zeit vom August 2000 bis Ende Jänner 2001 in Prag beschäftigter Dienstnehmer in den USA ansässig war, dann hat der Dienstnehmer gemäß dem DBA-USA Anrecht auf Entlastung von dieser österreichischen…
…nun als Entgelt von dritter Seite in Bezug auf die werkvertraglich ausgeübte Bauexpertentätigkeit anzusehen sind oder doch weiter als lohnsteuerpflichtige Lohnfortzahlungen zu werten sind, setzt eingehendere Sachverhaltsermittlungen voraus und kann im ministeriellen EAS-Verfahren daher nicht beurteilt werden. Der Umstand, dass Lohnsteuer einbehalten worden ist…
…inländische "Betriebstätte" im Sinn von Art. 5 DBA-Großbritannien handelt. Besteht eine inländische Betriebstätte, wird neben der körperschaftsteuerlichen Erfassung der britischen Gesellschaft weiters zu untersuchen sein, ob die nach Österreich vermittelten Fachkräfte, dieser Betriebstätte steuerlich zuzurechnen sind, sodass Lohnsteuerabzugspflicht für die britische Gesellschaft in Österreich…
…von Flugzeugen eines österreichischen oder norwegischen Luftfahrtunternehmens tätig sind, im Wohnsitzstaat besteuert. Bei Vorliegen einer amtlichen norwegischen Ansässigkeitsbescheinigung kann von einem österreichischen Luftfahrtunternehmen, das einen norwegischen Flugpiloten beschäftigt, in Österreich daher der Lohnsteuerabzug unterbleiben. Abkommenswidrig in der Vergangenheit einbehaltene Lohnsteuerabzugsbeträge können gemäß § 240 BAO von…
…inländische Steuerpflicht wäre auch dann gegeben, wenn im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise ein steuerliches Arbeitsverhältnis zur inländischen GesmbH anzunehmen wäre. Falls trotz österreichischer Steuerpflicht in Deutschland Lohnsteuer einbehalten wurde und falls eine entsprechende Steuerrückerstattung in Deutschland nicht erreichbar ist, müsste zur Vermeidung eines internationalen Besteuerungskonfliktes…
…wie dies üblicherweise von einem Geschäftsleiter eines österreichischen Unternehmens zu erwarten ist. Sollte dies der Fall sein, würden sowohl die Gewinne des zypriotischen Unternehmens als auch die Bezüge seines Dienstnehmers der österreichischen beschränkten Steuerpflicht unterliegen, wobei die zypriotische Gesellschaft zur Lohnsteuerhaftung heranzuziehen ist. Vorsorglich ist…
…Lehrtätigkeit entfalten, sind nach Maßgabe des Artikels 20 des DBA-Italien (wenn die in dieser Bestimmung vorgesehene Zweijahresfrist der Lehrtätigkeit nicht überschritten wird) in Italien von der Einkommensbesteuerung freizustellen. Wird in einem solchen Fall dennoch von der italienischen Universität eine italienische Lohnsteuer einbehalten, besteht Anspruch…
…von Artikel 15 Abs. 1 DBA-Deutschland angesehen werden kann. Die Abschlagszahlung ist daher in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wobei dahingestellt bleiben kann, ob dies durch Artikel 15 Abs. 1 oder durch Artikel 21 normiert wird. Eine Steuerfreistellung vom Lohnsteuerabzug setzt aber die Einhaltung…
…Auftrittshonorare unterliegen nach DBA-Recht - von wenigen Ausnahmen abgesehen - grundsätzlich immer der Besteuerung im Auftrittstaat. Die irische Gesellschaft haftet daher gemäß § 100 Abs. 2 letzter Satz EStG 1988 für den Steuerabzug. Denn anders als im Fall des Lohnsteuerabzugsverfahrens hängt die Haftung eines ausländischen Unternehmers für…
…endet. Wird jedoch die erwähnte Forschungstätigkeit im Sommer 1996 wieder aufgenommen und länger als 1/2 Jahr in Österreich fortgeführt, dann wird hiedurch die Zweijahresfrist überschritten. Die Einhaltung der Zweijahresfrist ist gemäß Art. 20 DBA-Italien Voraussetzung für die Steuerbefreiung der Lehraufträge und der Forschungstätigkeit…
…18 Abs. 2 bezüglich der Zahlungen der BUAK Vorrangwirkung gegenüber der Steuerfreistellungsverpflichtung nach Artikel 15 zu. Die in Deutschland ansässigen Arbeitskräfte sind daher nicht berechtigt, eine Rückzahlung der nach § 69 EStG 1988 von den Direktzahlungen einbehaltenen Lohnsteuer zu verlangen. Bundesministerium für Finanzen, 15. Juli 2011
Ausländische Arbeitgeber sind zum inländischen Lohnsteuerabzug verpflichtet, wenn sie im Inland eine Betriebstätte im Sinn des § 81 EStG 1988 unterhalten. Betriebstätte ist hiebei gemäß § 81 Abs. 2 EStG 1988 jede "feste örtliche Anlage oder Einrichtung", "wenn sie der Ausübung der durch die Arbeitnehmer ausgeführten Tätigkeit…
Im Zuge des Strukturanpassungsgesetzes 1996 wurde § 76 EStG dahingehend geändert, dass ausländische Arbeitgeber am Ort der inländischen Betriebstätte für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen haben. Diese Rechtsänderung betrifft allerdings nicht jene Fälle, in denen ausländische Unternehmen im Inland Tochtergesellschaften unterhalten, die ihrerseits inländischer Arbeitgeber…
…II 1978, 195, in dem Karenzentschädigungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch als Vergütungen für eine aktive Arbeitsleistung gesehen wurden). Sollte allerdings von Deutschland das Besteuerungsrecht wegen abweichender Qualifikation nicht wahrgenommen werden, würde nach Maßgabe der Ziffer 27a lit. b des (revidierten) Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland…
…von den nach Polen fließenden Arbeitkräftegestellungsvergütungen den 20-prozentigen Steuerabzug vorzunehmen. Aus dem Zusammenwirken von innerstaatlichem Recht und zwischenstaatlichem Abkommensrecht folgt, dass diese Steuerabzugsverpflichtung nur dann beseitigt würde, wenn das polnische Arbeitskräftegestellungsunternehmen für einen Lohnsteuerabzug in Österreich optiert (siehe Absatz 30 des Durchführungserlasses zur DBA…
…konzernzugehörigen Gesellschaft, dann unterliegen die vom deutschen Arbeitgeber in den drei Jahren gezahlten Arbeitslöhne gemäß Artikel 9 Abs. 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens der deutschen Besteuerung und sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Diese Steuerfreistellung in Österreich erfolgt indessen gemäß Artikel 15 Abs. 3…