…hier wirklich noch Unterlagen notwendig sein, ersuchen wir um eine detaillierte Anforderung." Zu der vom Bw. beantragten Anrechnung von Lohnsteuer ist fest zu halten: Dem Abgabeninformationssystem des Bundes ist zu entnehmen, dass der Bw. in den Jahren 1994 bis 1998 bei der Fa. S.A…
…1999 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von der Fa. S.A. GmbH bezogen zu haben. Im Berufungsjahr 2001 wurde lediglich ein Lohnzettel der A., Landesstelle W. übermittelt, in welchem die Zuerkennung einer Unfallrente ausgewiesen ist. Weitere Lohnzettel - aus denen eine allenfalls einbehaltene Lohnsteuer ersichtlich gewesen wäre …
…ist die Anrechnung eher wahrscheinlich, weil dadurch die einbehaltene Lohnsteuer reduziert ist und damit die für die Anrechnung von Mindeststeuern zur Verfügung stehende Abschlusszahlung erhöht wird. Somit hängt die Anrechnung - worauf der Bw. zu Recht verweist - teilweise von Zufälligkeiten ab, was an einer sachgerechten Regelung…
…die Lohnsteuer eine Erhebungsform der Einkommensteuer und quasi eine Vorausentrichtung der zu veranlagenden Einkommensteuer darstellt und die Löhne entsprechend der Feststellungen auch tatsächlich gezahlt wurden, war der Beschwerde stattzugeben und der angefochtene Bescheid wie folgt abzuändern: Die von der AG1 einbehaltene und damit anrechenbare Lohnsteuer…
…Einwände bestünden, jedoch werde darauf hingewiesen, dass die gemeldete und einbehaltene Lohnsteuer tatsächlich einen höheren Betrag aufweise. Weiters erklärte der Bw, dass im Jahr 2002 Lohnzahlungen in Höhe von brutto € 4.221,56 seitens der Fa. T zur Auszahlung gebracht worden seien. Darüberhinaus seien…
…Bundesfinanzgericht von der Abgabenbehörde vorgelegten Unterlagen und der folgenden Beweiswürdigung: 2. Beweiswürdigung Der Bf war im Zeitraum Juni bis September 2012 bei der Firma A GmbH und im Zeitraum September bis November 2012 bei der Firma B Bauunternehmung GmbH beschäftigt. Die Einbehaltung von Lohnsteuer ist…
…2 mwN) Somit liegt für eine derartige begünstigte Überlassung einer Beteiligung Entgelt von dritter Seite vor, für das der Arbeitgeber Lohnsteuer einzubehalten gehabt hätte. Die Einbehaltung von Lohnsteuer wurde lediglich durch die bereits zuvor durch den GF im Rahmen der Selbstanzeige entrichtete Einkommensteuer (richtigerweise) unterlassen…
…zur Abfuhr und Einbehaltung der Lohnsteuer verpflichtet gewesen. Dadurch, dass sie gegen diese gesetzliche Verpflichtung jedoch zumindest mit bedingtem Vorsatz verstoßen habe, sei der Tatbestand der Abgabenhinterziehung sowohl in objektiver als auch subjektiver Hinsicht erfüllt und komme daher auch die verlängerte Verjährungsfrist von zehn Jahre…
…in der Höhe von € 261,28. Am 17.12.2020 brachte der Bf. eine Beschwerde ein und brachte - soweit für das gegenständliche Beschwerdeverfahren relevant - im Wesentlichen vor, dass er nicht gleichzeitig mehrere Einkommen bezogen habe, dass er zur Einbehaltung von Lohnsteuer nicht verpflichtet wäre…
…hat er nichts davon gewusst, dass die einbehaltene Lohnsteuer von den Arbeitgebern nicht an das Finanzamt abgeführt wurde. Umso weniger kann davon ausgegangen werden, dass der Bf. mit seinen Arbeitgebern vorsätzlich zusammengewirkt hat, um Lohnsteuer zu verkürzen. Die Voraussetzungen für die Anwendung des § 83 Abs…
…der Lohnsteuerabzug im Zeitpunkt des Zuflusses von Arbeitslohn vorzunehmen ist. Kann über Arbeitslohn verfügt werden, kommt dem Moment seiner Fälligkeit keine Bedeutung zu (vgl. VwGH 10.11.1987, 86/14/0201). Gem. der Bestimmung des § 82 Einkommensteuergesetz haftet der Arbeitgeber dem Bund für die Einbehaltung…
…Pensionsabfindung nicht zur Gänze erhalten habe - zur sachlichen Unbilligkeit der Abgabeneinhebung, nämlich zum Eintritt eines vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigten Ergebnisses im Einzelfall. Über die Berufung wurde erwogen: In Streit steht, ob die Einbehaltung von Lohnsteuer durch die Abgabenbehörde, die für eine Pensionsteilabfindung entrichtet wurde…
…bedient (Zahlstelle) ist nach dem Wortlaut dieser Bestimmung nicht Voraussetzung. Voreilig könnte man somit die Auffassung vertreten, dass den Arbeitgeber die Pflicht zur Einbehaltung von Lohnsteuer auch bei Zahlungen Dritter träfe. Allerdings ist zu beachten, dass es nicht Sinn und Zweck des Gesetzes sein kann…
…Überweisungen mehr zugelassen hätten. Insbesondere seien seit 10/2002 keine Gehälter mehr an die Dienstnehmer ausbezahlt worden. Somit hätte mangels Einbehaltung von den Dienstnehmern auch keine Lohnsteuer mehr abgeführt werden können. Es hätte keine vorhandenen Mittel für die Begleichung aller Verbindlichkeiten gegeben. Ein ausgefüllter Fragebogen…
…4 Abs. 4 ASVG vorsieht, sofern der Auftragnehmer nicht wie im konkreten Fall mit seiner Tätigkeit bereits einer anderen Pflichtversicherung (hier GSVG) unterliegt, und für den weder die Verpflichtung zur Einbehaltung von Lohnsteuer noch die Abfuhr von Lohnabgaben (DB, DZ, Kommunalabgabe) gesetzlich vorgesehen ist, würden…
…mangels Einbehaltung von den Dienstnehmern auch keine Lohnsteuer mehr abgeführt werden können. Es hätte keine vorhandenen Mittel für die Begleichung aller Verbindlichkeiten gegeben. Ein ausgefüllter Fragebogen über die derzeitigen persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse des Bw. wurde vorgelegt. Im Schreiben vom 12. Mai 2003 wurde von Dietmar…
…die gesamte Lohnsteuer, die in einem Kalendermonat einzubehalten war, an das Finanzamt der Betriebsstätte abzuführen. Die Einbehaltung von Lohnsteuer steht grundsätzlich in untrennbarem Zusammenhang mit dem Zufließen von Arbeitslohn an den Arbeitnehmer (Quantschnigg/Schuch, ESt-Handbuch, § 78 TZ 1). Bei der Berechnung der Lohnsteuer und…
…2012 wurde der Beschwerde gegen sämtliche Bescheide "teilweise stattgegeben". Die Haftungsbescheide betreffend die Lohnsteuer 2008 bis 2010 wurden aufgehoben, da sich aufgrund der geringen Höhe der zugeflossenen Einkünfte keine Verpflichtung zur Einbehaltung von Lohnsteuer ergebe. Im Übrigen wurde die Beschwerde betreffend die Frage des Vorliegens…
…Auch die Ausbezahlung von Bundespflegegeld von 6.284,80 € ist lediglich der Vollständigkeit halber auf dem Lohnzettel der Pensionsversicherungsanstalt angeführt. Entgegen der Meinung der Bw. wurde das Pflegegeld nicht versteuert, da es steuerfrei ist. Es ist daher auf dem Lohnzettel keine einbehaltene Lohnsteuer vermerkt…
…der Mitarbeiter des Theater Ort-1 seien nicht von der Primärschuldnerin, sondern vom Insolvenzentgeltfonds bezahlt worden. Die Zahlung des Insolvenzentgeltfonds sei von der Primärschuldnerin (mangels Liquidität oder sonstigem Vermögen) nicht erstattet worden, weshalb diese auch keine Pflicht zur Einbehaltung von Lohnsteuer und Lohnabgaben treffen könne…