…für Treaty-Shopping-Praktiken mißbraucht werden. Es soll daher unterbunden werden, daß Gewinne österreichischer Gesellschaften unter Zwischenschaltung funktionsloser Gesellschaften und unter Ausnutzung der "Mutter-Tochterrichtlinie" steuerfrei aus Österreich abgeleitet und über EU-Länder, die für abfließende Gewinnausschüttungen keine Quellensteuer erheben, schließlich unbesteuert in Steueroasengebiete gelangen…
…Wirkungen der "Mutter-Tochterrichtlinie" nicht für Treaty-Shopping-Praktiken missbraucht werden. Es soll daher unterbunden werden, dass Gewinne österreichischer Gesellschaften unter Zwischenschaltung funktionsloser Gesellschaften und unter Ausnutzung der "Mutter-Tochterrichtlinie" steuerfrei aus Österreich abgeleitet und über EU-Länder, die für abfließende Gewinnausschüttungen keine Quellensteuer erheben…
…bei Beteiligung von Personengesellschaften, die im jeweiligen EU-Land als transparent gewertet werden, dann erfüllt ist, wenn sämtliche daran beteiligten Kapitalgesellschaften in EU-Ländern ansässig sind. Diese begünstigende Auslegung des Unmittelbarkeitserfordernisses ist ausschließlich richtlinienbedingt und daher nur im Verhältnis zum EU-Raum anwendbar; denn nur…
…ob die Dienstleistungen durch die US Gesellschaft erbracht wurden und ob die hiefür in Rechnung gestellten Vergütungen in den USA steuerlich erfasst worden sind. Die Firmendrohung, dass weitere amtliche Erhebungen zu einer Unternehmensverlagerung in ein "günstigeres" EU-Land führen könnten, stellt keinen Rechtfertigungsgrund dafür dar…
…anderes EU-Land verlegt hat. Sollten die Voraussetzungen des § 77 Abs. 4 EStG vorliegen, kann der österreichische Arbeitgeber die Lohnsteuerentlastung im Wege der Aufrollung selbst vornehmen. Sollte hingegen diese Möglichkeit nicht mehr bestehen, weil der Dienstnehmer bei seiner Entsendung in das andere EU-Land im…
…von 10% (§98 Z 8 EStG) überschritten wird und für Gewinnausschüttungen kämen die Quellensteuerentlastungen nach den jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen zur Anwendung. Beteiligen sich allerdings die Investoren im Rahmen ihres Betriebsvermögens (zB als Kapitalgesellschaften aus EU-Ländern) an der britischen Personengesellschaft, dann liegt zurzeit nach wie…
…von der österreichischen Zinsen-KESt zu entlasten, wobei unerheblich ist, um welchen zinsenbringenden Bankkontotyp es sich handelt und ob später bei Wohnsitzwechsel in ein anderes EU-Land ein Kontotransfer in das Ausland stattfindet oder nicht. Ob Personen, denen Zinsen aus inländischen Sparbüchern und Bankkonten zufließen…
…in ein anderes Land der EU oder des EWR die Möglichkeit einer Stundung der durch eine Wegzugsbesteuerung ausgelösten Steuerschuld aufgezeigt (EStR 2000 Rz 6683). Verlegt daher ein österreichisch/liechtensteinischer Doppelstaatsbürger seinen Wohnsitz aus Österreich für die Dauer von 5 Jahren in ein außereuropäisches Land (mit…
…Österreich wahrzunehmen. Es wird daher die neue Wegzugsregelung im DBA-Schweiz in der Weise umzusetzen sein, dass - wie bei einem Wegzug in ein Land des EU-Raumes - über die Wegzugssteuerschuld im Abgabenbescheid abgesprochen wird, wobei aber bis zur tatsächlichen Veräußerung keine Festsetzung erfolgt. Rechtsgrundlage für…
…Dokumentation für den Gesamtkonzern und eine landesspezifische Dokumentation vorzulegen (Z 15 EU-VPD). Während das Masterfile durchaus in englischer Sprache erstellt werden kann und eine Übersetzung nur bei unbedingter Notwendigkeit verlangt werden soll (Z 23 EU-VPD), ist die landesspezifische Dokumentation in einer vom jeweiligen…
…wenn sie ermöglichen soll, dass auf der Grundlage der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie Gewinnausschüttungen der österreichischen GmbH steuerfrei nach Holland und von dort steuerfrei nach Spanien abfließen, um sodann unter Nutzung eines spanischen ETVE-Status der spanischen Holdinggesellschaft (entidades de tenencia de valores extranjieros) steuerfrei…
…beizumessen sein wird. Liegt allerdings eine andersgeartete Verschachtelung vor und besteht demnach die Gefahr, dass österreichische Gewinnausschüttungen unter zweckentfremdeter Ausnutzung der EU-Mutter-Tochterrichtlinie in Steueroasenländer oder in Länder mit steueroasenähnlichen Besteuerungsregimen weitergeleitet werden, dann müssen derartige Gewinnabflüsse einer angemessenen behördlichen Kontrolle zugänglich gemacht werden…
Hat eine in einem EU-Staat ansässige Kapitalgesellschaft in Österreich eine Tochtergesellschaft errichtet, damit ihr diese für die Medikamentenerzeugung benötigte Roggenpollen in gesäubertem und abgepacktem Zustand beschafft, dann sind richtigerweise vor Abschluss der konzerninternen Lieferverträge die Methoden festzulegen und zu dokumentieren, nach denen fremdverhaltenskonforme Lieferpreise…
…in Anwendung der 183-Tage-Klausel steuerfrei gestellt werden. Denn wenn bei landesinternen Personalentsendungen im Konzern die beschäftigende Gesellschaft nicht zum steuerlichen Arbeitgeber wird, kann dies auch bei vergleichbaren Einwärtsentsendungen aus dem EU/EWR-Ausland nicht geschehen. Dies löst allerdings im Verhältnis zu Deutschland keine…
…3201 grenzt dieses Erfordernis - obgleich es aus EU-Diskriminierungsverboten hergeleitet ist - nicht auf Entsendungen in EU-Staaten ein. Denn auch bei Nicht-EU-Staaten kann man es mit einer nichtamtlichen Bestätigung nur dann bewenden lassen, wenn es zur gefestigten Konzeption des Einkommensteuerrechtes dieses Landes gehört…
…15 OECD-MA). Kein rechtlich vertretbarer Rückgriff auf nationales Recht würde in einem EU-Staat vorliegen, wenn dieser infolge einer Diskriminierung der Personalüberlassung aus Österreich gegenüber einer vergleichbaren landesinternen Personalüberlassung unionsrechtlich unzulässiges nationales Recht anwendet (siehe in diesem Sinn BMF-Erlass vom 18.10.2010…
…dass eine Schätzung der Einkünfte mit 25% der Bruttoeinnahmen erforderlich sei, ist jedenfalls nicht erkennbar. Denn - sieht man von Deutschland ab - kann bei keinem der betroffenen Länder ernstlich eine Steuerfreistellungsverpflichtung in Österreich aus den Doppelbesteuerungsabkommen abgeleitet werden. Es ist auch unwahrscheinlich, dass in den USA…