…diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu bestätigen, weil dies offen lässt, ob das Vergleichsobjekt nur durch Überlassungsverträge mit ausländischen Arbeitskräfteüberlassern oder auch durch solche mit inländischen Überlassern gebildet wird. EAS 3201 grenzt dieses Erfordernis - obgleich es aus EU-Diskriminierungsverboten hergeleitet ist - nicht auf Entsendungen in EU…
Ein in Deutschland ansässiger Kommanditist einer österreichischen KG hat auf Grund des im Gleichklang mit den EU-Diskriminierungsverboten (EAS 2345) ausgelegten Diskriminierungsverbot des Artikels 24 DBA-Deutschland Anrecht, dass Zuweisungen von Verlusten, die die österreichische KG ab 1998 erlitten hat, mit KG-Gewinnanteilen folgender Jahre…
…Abs. 3 DBA greift nicht, weil vermögensverwaltend genutzte Liegenschaften nicht betriebstättenbegründend wirken. Allerdings dürfte eine mit den Grundfreiheiten des EG-Vertrages unvereinbare Diskriminierung vorliegen; denn der EuGH hat über Ersuchen des deutschen BFH im deutsch-italienischen Verhältnis bereits eine diesbezügliche Entscheidung getroffen: der Umstand, dass…
…in den EU-Mitgliedstaaten werden gemäß § 94a EStG in Verbindung mit der Verordnung BGBl. Nr. 56/1995 nur im Wege des Steuerrückerstattungsverfahrens von der österreichischen Kapitalertragsteuer entlastet. Es handelt sich hierbei um eine Vorbeugungsmaßnahme zur Verhinderung missbräuchlicher internationaler Gestaltungen. Zur Vermeidung von Diskriminierungen muss dieses…
… 48 BAO eingeräumten Ermessens u.a. auch von dem Umstand leiten, dass Diskriminierungen innerhalb des EU-Binnenmarktes nach Möglichkeit vermieden werden sollten. Wenn daher inländischer Liegenschaftsbesitz einer in Großbritannien ansässigen Erblasserin im Erbweg auf zwei britische Organisationen übergeht, die im Bereich der Krebsforschung und der…
…Holdinggesellschaften in den EU-Mitgliedstaaten werden gemäß § 94a EStG 1988 iVm der Verordnung BGBl. Nr. 56/1995 nur im Wege des Steuerrückerstattungsverfahrens von der österreichischen Kapitalertragsteuer entlastet. Es handelt sich hierbei um eine Vorbeugungsmaßnahme zur Verhinderung missbräuchlicher internationaler Gestaltungen. Zur Vermeidung von Diskriminierungen muss dieses…
…haben daher nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob ausländischen Abgabepflichtigen die Bestellung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten aufzutragen ist oder ob ein unmittelbarer postalischer Schriftverkehr vorgenommen wird. Im Verhältnis zu EU-Staaten wird allerdings bei Ausübung dieses Ermessens mitzuberücksichtigen sein, dass sachlich nicht zu rechtfertigende Benachteiligungen von…
…Abgabenbehörden innerhalb angemessener Frist Einblick in die maßgebenden buchhalterischen Grundlagen auf Kosten des Unternehmens verschafft werden kann, wird bei Unternehmern aus EU-Staaten eine im Inland geführte Buchhaltung nicht als Voraussetzung für die Zuerkennung des Verlustvortrages verlangt (EuGH v. 14.9.99, C-250/97…
…Nationalität des Gesellschafters unterscheidet, fällt auch die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft auf ihren ausländischen Hauptgesellschafter unter Art. II leg. cit. Ist der Hauptgesellschafter ein EU-Angehöriger, ist nicht einmal die sonst erforderliche Führung eines Betriebes als Anwendungsvoraussetzung notwendig. Fällt die grenzüberschreitende Umwandlung unter Art. II UmgrStG…
…2339, 2365 bereits umfassend behandelt worden. Die darin vertretenen Auffassungen waren einerseits vom europarechtlichen Verbot einer Diskriminierung von Tochtergesellschaftsgründungen im EU-Ausland gegenüber vergleichbaren Tochtergesellschaftsgründungen in Österreich getragen und andererseits von der gleichlaufenden Erwägung beeinflusst, dass es dem auf Internationalisierung ausgerichteten Wirtschaftsstandort Österreich abträglich wäre…
…die Steuerbefreiung des § 10 KStG 1988 und damit auch die internationale Schachtelbefreiung nur für Betriebstätten von Kapitalgesellschaften aus EU-Staaten vorsieht, steht der Gewährung der internationalen Schachtelbefreiung auf der Grundlage des gemeinschaftsrechtlich ausgelegten Diskriminierungsverbotes des Artikels 24 DBA-Liechtenstein nicht entgegen. Dies gilt sowohl für…
…von der österreichischen Umsatzsteuer freizustellen. Diese Entlastung ist nötig, um eine Diskriminierung österreichischer Waren im Kleinwalsertal zu vermeiden; denn es wird hiedurch gewährleistet, dass der Warenkonsum im Kleinwalsertal sowohl aus deutschen als auch aus österreichischen Bezugsquellen gleichermaßen nur einmal mit (15%) Umsatzsteuer belastet ist. Die…
…ausländische Fonds nur deshalb als intransparent anzusehen, weil dies dem Rechtssystem eines anderen EU-Mitgliedstaates entspricht. Europarecht nötigt nur dazu, ausländische Investmentfonds nicht gegenüber inländischen zu diskriminieren; diese Gleichbehandlung ist aber - wie erwähnt - ein tragendes Element des österreichischen Investmentfondssteuerrechts. Sollten an dem luxemburgischen Fonds in…
…EG-Beitreibungsrichtlinie - nur für die Mitgliedstaaten der EG und nicht auch für die EWR-Staaten gilt. Das Verlangen nach weitergehenderen österreichischen Quellensteuerentlastungen unter Berufung auf EWR-Recht und auf die diesem Recht inhärenten Diskriminierungsverbote der EG-Grundfreiheiten (zB unter Berufung auf EuGH 8.11.07…
…15 OECD-MA). Kein rechtlich vertretbarer Rückgriff auf nationales Recht würde in einem EU-Staat vorliegen, wenn dieser infolge einer Diskriminierung der Personalüberlassung aus Österreich gegenüber einer vergleichbaren landesinternen Personalüberlassung unionsrechtlich unzulässiges nationales Recht anwendet (siehe in diesem Sinn BMF-Erlass vom 18.10.2010…
…Ansässigkeitsstaat die Verpflichtung zu einer korrespondierenden Steuerfreistellung ergeben. Die Behandlung des Gestellungsnehmers als wirtschaftlichen Arbeitgeber erscheint allerdings nur dann europarechtskonform, wenn hierdurch keine Diskriminierung von Arbeitskräftegestellern anderer EU-Mitgliedstaaten herbeigeführt wird und daher in gleicher Weise bei tschechischen Arbeitskräftegestellern vorgegangen wird. Bundesministerium für Finanzen, 17…
…dem positiven Ergebnis der zweiten Betriebstätte (eine Vorgangsweise, die nach Auffassung des BM für Finanzen einerseits nicht gegen das Diskriminierungsverbot des DBA verstößt, siehe EAS.1880, die aber andererseits EU-rechtlich bedenklich erscheint) als auch einen Verlustvortrag, kommt es sonach zu einer doppelten Nichtberücksichtigung von…
Gemäß Artikel 24 Abs. 2 DBA-Schweiz darf die Besteuerung einer im Inland unterhaltenen Betriebstätte einer schweizerischen Kapitalgesellschaft nicht ungünstiger sein als die Besteuerung eines in Österreich ansässigen Unternehmens, das die gleiche Tätigkeit ausübt. Daraus folgt, dass die einer österreichischen Kapitalgesellschaft in § 11 Abs. 2…
…EStG 1988 eine Verlustvortragsmöglichkeit (EAS 1418). Aus dem Diskriminierungsverbot des DBA-Deutschland ist keine Lockerung dieser Einschränkungen ableitbar. Denn das Diskriminierungsverbot verpflichtet Österreich die (im Jahr 1 liquidierte) Betriebstätte nicht anders als ein (unbeschränkt steuerpflichtiges) österreichisches Unternehmen zu behandeln. Wird ein österreichisches Unternehmen (eine Kapitalgesellschaft…
…und insbesondere VwGH 7.9.1989 89/16/0085). Ob sich aus den Diskriminierungsverboten des EWG-Vertrages eine andere Konsequenz ergibt, ist wegen der derzeit unklaren Rechtslage über die steuerlichen Wirkungsbereiche dieser Diskriminierungsverbote nicht mit Sicherheit festzustellen. In dem mit Deutschland in Verhandlung stehenden Erbschafts-…