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EAS 2374EDV-Dienstleistungen eines deutschen Subauftragnehmers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 891/1-IV/4/0321.11.2003

…berücksichtigen sein, dass eine Betriebstätte dann gegeben ist, wenn dem EDV-Experten zB von dem österreichischen Kunden für die Projektabwicklung ein Raum für einen 6 Monate übersteigenden Zeitraum zur Verfügung gestellt wird. Steht ein solcher Raum für einen solchen Mindestzeitraum durchgehend zur Verfügung, dann würde…

EAS 2124EDV-Installationen in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 809/1-IV/4/0216.09.2002

Ein in Österreich ansässiger EDV-Spezialist betreibt auch dann ein "österreichisches Unternehmen", wenn er auf Werkvertragsbasis für eine große deutsche Kapitalgesellschaft im Wesentlichen ausschließlich bei verschiedenen Kunden in Deutschland tätig ist. Deutschland erlangt daher Besteuerungsrechte an den Gewinnen dieses österreichischen Unternehmens nur dann, wenn die…

EAS 2676EDV-Beratung für ein kroatisches Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0710-IV/4/200523.11.2005

Ein österreichisches EDV-Dienstleistungsunternehmen, das ein kroatisches Unternehmen durch freiberuflich tätige Konsulenten (Subauftragnehmer) berät, wobei weder das EDV-Unternehmen noch die Subauftragnehmer in Kroatien über eine Betriebstätte im Sinn von Art. 5 DBA-Kroatien verfügen, ist gemäß Art. 7 DBA-Kroatien von der Besteuerung in…

EAS 397EDV-Vertrieb für Hongkonger Software-Haus
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/6-IV/4/9424.02.1994

…österreichische GesmbH in den Vertrieb von Softwareprodukten in einer Art und Weise eingeschaltet, dass es den Abschluss von Lizenzverträgen zwischen österreichischen und deutschen EDV-Kunden einerseits und dem Hongkonger Software-Haus andererseits vermittelt, kommen sonach die Lizenzverträge in wirtschaftlicher Betrachtungsweise und in einer für alle…

EAS 1048EDV-Leasing aus Deutschland mit Forderungsabtretung an Drittstaaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 66/1-IV/4/9704.04.1997

Werden EDV-Anlagen aus Deutschland im Leasingweg angemietet, dann unterliegen die hiefür an die deutsche Leasinggesellschaft zu entrichtenden Leasingraten (Mieten) mangels inländischer Betriebstätte des deutschen Unternehmens nur dann der inländischen beschränkten Steuerpflicht, wenn es sich bei den gemieteten Wirtschaftsgütern entweder um eine "Sachgesamtheit" (eine aus…

EAS 1617EDV-Schulungszentrum in Zypern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 554/1-IV/4/0013.03.2000

Wird von einem in Österreich ansässigen EDV-Experten in Zypern ein Haus angemietet, in dem ein EDV-Schulungszentrum errichtet werden soll, dann wird dieses Schulungszentrum - soferne es nicht in der Rechtsform einer zypriotischen Kapitalgesellschaft geführt wird - als Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 bzw. feste…

EAS 350Deutsche EDV-Beratung für österreichisches Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 2727/3/1-IV/4/9303.12.1993

Wird ein deutsches Unternehmen von einem österreichischen Unternehmen mit Beratungsleistungen im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung betraut und werden hiezu zwei Mitarbeiter für die Dauer von mehreren Jahren nach Österreich entsandt, um hier vor Ort die entsprechenden Arbeiten durchzuführen, so entsteht für das deutsche Beratungsunternehmen keine…

EAS 1730Britisches EDV-Consulting Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 755/1-IV/4/0009.10.2000

  Hat ein britisches EDV-Consultingunternehmen von einer österreichischen Bank den Auftrag zur Entwicklung, Programmierung und Implementierung von Softwarelösungen für den Zahlungsverkehr übernommen und entsendet es in Erfüllung dieses Auftrages Dienstnehmer zu der österreichischen Bank, um hier vor Ort die Projekte in direkter Abstimmung auf…

EAS 1300Personalgestellung von EDV-Spezialisten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/27-IV/4/9827.07.1998

…dass nicht sie, sondern die britische Gesellschaft als steuerlicher Arbeitgeber anzusehen ist; denn die EDV-Spezialisten arbeiten während der Entsendungszeit für die österreichische Gesellschaft und es werden von ihr auch die Kosten hiefür getragen. Damit ist die österreichische Gesellschaft dem vollen Lohnsteuerhaftungsrisiko ausgesetzt; eine nachträgliche…

EAS 1429Übersetzer und EDV-Konsulent mit Arbeitsplätzen in den USA und in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftO 105/1-IV/4/9923.03.1999

…gestelltes Arbeitszimmer, das einem mit seiner Familie in Österreich lebendem Amerikaner ermöglichen soll, seinen Beruf (per Internet an die Auftraggeber zu erbringende freiberufliche Übersetzertätigkeiten und gewerbliche EDV-Konsulententätigkeiten) sowohl an seinem österreichischen Wohnsitz als auch in den USA auszuüben, stellt eine Betriebstätte bzw. feste Einrichtung…

EAS 2155Problematische US-Ansässigkeitsbescheinigungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 925/1-IV/4/0211.11.2002

Die EDV-mäßig vom Philadelphia Customer Service Center des IRS auf Form 6166 ausgestellten Ansässigkeitsbescheinigungen enthalten lediglich den Hinweis, dass der betroffene Abgabepflichtige in den USA für Zwecke der US-Steuern als ansässig behandelt wird. Mit dieser Ansässigkeitsbescheinigung wird aber nicht bestätigt, dass der Betreffende…

EAS 322Unterjährige Hauptwohnsitzverlegung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/E0001-IV/4/9322.10.1993

Übt ein EDV-Berater mit österreichisch-deutschem Doppelwohnsitz ganzjährig eine Beratungstätigkeit für deutsche Auftraggeber aus, wobei diese Tätigkeit einer an der inländischen Wohnung unterhaltenen Betriebstätte zuzurechnen ist, so steht das Besteuerungsrecht daran Österreich zu. Wird mit Ende September der Hauptwohnsitz von Österreich nach Deutschland verlegt…

EAS 1280Abgeltung für die Erstellung von Individualsoftware in Großbritannien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 465/2-IV/4/9822.06.1998

…könnte nicht das österreichisch-schweizerische, sondern kann nur das österreichisch-britische Doppelbesteuerungsabkommen zur Anwendung kommen. Dies deshalb, weil der Vertragspartner des österreichischen EDV-Beraters auch in diesem Fall ein in Großbritannien ansässiges Unternehmen ist. 22. Juni 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…

EAS 662Besteuerungskonflikte sind primär durch Verständigungsverfahren zu beseitigen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 1269/2/1-IV/4/9526.06.1995

Erbringt ein österreichisches EDV-Dienstleistungsunternehmen an seine Prager Tochtergesellschaft Dienstleistungen (EDV-Wartungsarbeiten, Marketing- und Verkaufsunterstützung) und werden die hiefür gezahlten Dienstleistungsvergütungen in Tschechien als Lizenzgebühren klassifiziert und einer 25%igen Abzugsbesteuerung unterworfen, dann stellt dies offensichtlich einen Verstoß gegen das DBA-CSSR dar. Denn wenn…

EAS 1658Marktbetreuung über eine Office-Service-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 35/4-IV/4/0016.05.2000

Entschließt sich eine deutsche EDV-Firma, die bisher den österreichischen Markt (Software für Industrieanlagen) durch nicht abschlussberechtigte Außendienstmitarbeiter betreut hat, dazu, das Angebot einer österreichischen Office-Service-GmbH anzunehmen, und in dieser Gesellschaft einen Büroraum (1-2 Arbeitsplätze) für rund 27.000 S pro Monat…

EAS 2613Österreichischer Dienstnehmer eines deutschen Arbeitgebers mit Teiltätigkeiten in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0339-IV/4/200506.05.2005

Hat ein deutsches Softwareunternehmen einen in Österreich ansässigen EDV-Techniker als Softwareberater im Angestelltenverhältnis aufgenommen und übt der Techniker seine Tätigkeit sowohl in Deutschland als auch in Österreich aus, dann steht das Besteuerungsrecht an den auf die Deutschland-Tätigkeit entfallenden Einkünften Deutschland zu; dieser Teil…

EAS 1281Inländischer Zweitwohnsitz eines in den USA lebenden Holländers mit zypriotischem Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 525/1-IV/4/9806.07.1998

Erwirbt ein holländischer Staatsbürger, der als EDV-Berater für seinen zypriotischen Arbeitgeber in zahlreichen Drittstaaten tätig ist, nach Verlegung des Hauptwohnsitzes von Ungarn in die USA in Österreich ein Feriendomizil, das er als Zweitwohnsitz nutzen wird (wobei keine Inlandseinkünfte erzielt werden), dann muss Österreich ab…

EAS 980Quellensteuer bei Software-Lieferungen in die Slowakei
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 106/2-IV/4/9602.12.1996

Wird von einem österreichischen Software-Unternehmen an slowakische Kunden Software für den Einsatz in deren eigenen EDV-Anlagen überlassen (Applikations-Software z.B. für die kaufmännische Kundenverwaltung in diesen Unternehmen), dann stellen die hiefür bezogenen Vergütungen keine Lizenzgebühren im Sinn von Artikel 12 des OECD…

EAS 971Quellensteuer bei Software-Erwerb aus Israel
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 74/3-IV/4/9614.11.1996

Wird von einem israelischen Software-Unternehmen für die kaufmännische Kundenverwaltung und Kundenabrechnung von einem österreichischen Unternehmen Software für den Einsatz in der eigenen EDV-Anlage erworben, dann stellen die hiefür zu leistenden Vergütungen keine Lizenzgebühren im Sinn von Artikel 12 des OECD-Musterabkommens dar (Z…

EAS 2418Inländisches Bestellbüro
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/9-IV/4/0416.02.2004

Mietet eine deutsche GmbH, deren Geschäftsgegenstand der Handel mit Computerzubehör und -ersatzteilen sowie mit EDV-Komplettgeräten ist, in Wien Büroräume an, in denen drei angestellt beschäftigte Arbeitnehmer tätig sind, dann verfügt das deutsche Unternehmen damit jedenfalls nach inländischem Recht über eine österreichische Betriebstätte. Umfasst die…