…DBA-USA in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wenn ihm für seine Tätigkeit keine inländische Betriebstätte zur Verfügung steht. Das Mitwirken an den Dreharbeiten begründet für sich allein noch keine Betriebstätte; werden ihm Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt, dann wird eine inländische Betriebstätte im Sinn des…
Wurde eine in Österreich ansässige Schauspielerin von einer deutschen Filmproduktionsgesellschaft im Wege eines Dienstvertrages für 17tägige Dreharbeiten in Österreich engagiert, wobei deutsche Sozialversicherungsbeiträge und eine 25%ige deutsche Abzugssteuer einbehalten worden sind, dann besteht dessen ungeachtet Steuerpflicht in Österreich. Denn gemäß Artikel 15 Abs. 2…
…zu dokumentieren haben, dass das Arbeitskräfteverleihverhältnis auch auf deutscher Seite als solches steuerlich anerkannt wird. Kopien von Unterlagen über die deutsche Lohnversteuerung der die Österreich-Dreharbeiten umfassenden Lohnbezüge könnten in dieser Hinsicht als ausreichende Glaubhaftmachung gewertet werden. 9. Dezember 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota …
Wird ein in den Niederlanden ansässiger Schauspieler für Dreharbeiten an einem Filmwerbespot engagiert, wobei vertraglich vereinbart wird, dass $ 2.500 für die Mitwirkung an den Dreharbeiten und $ 5.000 als "buyout" für die Überlassung der Senderechte im Fernsehen für die Dauer eines Jahres…
…einer deutschen Filmfirma angestellt, um an Dreharbeiten auf einem Hochseeschiff in internationalen Gewässern mitzuwirken, dann unterliegen die hiefür gezahlten Bezüge grundsätzlich der Besteuerung in Österreich. Deutschland würde nur dann an diesen Bezügen das Besteuerungsrecht erlangen, wenn die Dreharbeiten auf deutschem Staatsgebiet stattfänden (Art. 9 Abs…
Produziert eine österreichische Filmproduktionsgesellschaft einen US-Film, bei dem in Österreich durch zwei Monate hindurch die Dreharbeiten mit Schauspielern aus Deutschland, USA, Großbritannien, Spanien und Frankreich stattfinden, dann wird im allgemeinen davon auszugehen sein, dass die an dem Spielfilm mitwirkenden Schauspieler als Arbeitnehmer tätig werden…
…der Anteile an einer ebenfalls in Deutschland ansässigen Tochter-GmbH (T-GmbH), welche einmalig für rund sechs Wochen im Inland Räumlichkeiten anmietet und Dreharbeiten im Rahmen einer von der M-GmbH unabhängigen Filmproduktion durchführt, so wird durch die Tätigkeiten der T-GmbH keine Betriebsstätte begründet. …
…Österreich) für die Mitwirkung an einem Filmprojekt engagiert, dessen Dreharbeiten durch 4 Wochen hindurch in Italien stattfinden, dann wird durch die Bestimmungen des österreichisch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommens das Besteuerungsrecht Österreichs an den für diese Auslandszeit gezahlten Gagen nicht berührt, wohl aber durch das österreichisch-amerikanische Abkommen…
…EStG 1988 zuzumessen ist, wie beispielsweise Stuntmen. Ein in Deutschland ansässiger Stuntman, der von einer österreichischen Filmproduktionsgesellschaft auf Werkvertragsbasis für Dreharbeiten in Österreich engagiert wird, darf daher gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen in Österreich besteuert werden. Allerdings kann ein Doppelbesteuerungsabkommen keine Besteuerungsrechte schaffen, die im innerstaatlichen Recht…
…Einbringung eines Rückzahlungsantrages beim Finanzamt Eisenstadt zu erwirken; doch auch im Rückzahlungsverfahren ist die Vorlage des Ansässigkeitsnachweises unabdingbar (Hinweis auf die im Wesentlichen gleichlautende Stellungnahme zu einem Engagement eines US-Schauspielers für Dreharbeiten in Italien in EAS 2061). 02. April 2003 Für den Bundesminister: Dr…
…ein. Es ist unerheblich, ob es sich bei den Dreharbeiten um eine "Unterhaltungsdarbietung" handelt oder nicht (in EAS 1101 und EAS 1453 wurde eine Mitwirkung an bloßen Darbietungsfragmenten, wie dies bei einzelnen Szenenaufnahmen im Zuge von Filmdreharbeiten der Fall ist, als nicht gegeben angesehen). Denn…
…dann unterliegen die hierfür gezahlten Gagen der Abzugsbesteuerung nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. An Dreharbeiten mitwirkende Schauspieler nur deshalb nicht als "Künstler" im Sinn von § 99 Abs. 1 Z 1 EStG, sondern als Gewerbetreibende einzustufen, weil sie in der Öffentlichkeit nicht "beispielsweise die…
…worden sind. In einer Mitbenutzung von Aufnahmestudios kann jedenfalls keine derartige feste Einrichtung erblickt werden. Aber selbst wenn für die dreimonatigen Dreharbeiten ein eigener Arbeitsraum zur Verfügung gestellt worden wäre, mangelt es dem für die Annahme einer "festen Einrichtung" ("Betriebstätte") wesentlichen Merkmal der Dauerhaftigkeit, die…
… 98 Z. 3 EStG mangels inländischer Betriebstätte für die US-Agentur keine inländische Steuerpflicht gegeben ist. Werden von der österreichischen Gesellschaft zusätzlich deutsche Schauspieler für die Dreharbeiten in der Dominikanischen Republik vertraglich verpflichtet, dann unterliegen auch die an diese Mitwirkenden gezahlten Vergütungen keiner inländischen Besteuerung…