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EAS 458Rückwirkende Anwendung des OECD-Kommentars 1992
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/53-IV/4/9420.06.1994

…selbst zum Ausdruck bringt, dass von der OECD-Staatengemeinschaft eine Änderung früherer Auslegungsgrundsätze gewünscht wurde, solange sonach der Kommentar lediglich eine vertiefte Auseinandersetzung mit bisher nicht besonders behandelten Auslegungsfragen darstellt, wird die darin zum Ausdruck kommende Meinung nicht erst ab 1992 (bzw. 1994) rechtliche Bedeutung…

EAS 1889Doppelansässige Kapitalgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 89/1-IV/4/0123.07.2001

…das DBA-Liechtenstein nicht anwendbar (Art. 1 i.V. mit Art. 4 Abs. 1 lit. b). Die Gesellschaften unterliegen in Österreich der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht; die österreichischen DBAs mit Drittstaaten sind allerdings anwendbar. 23. Juli 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…

EAS 3409Kein KESt-Abzug bei Ausschüttung an mittelbar zu 100% beteiligte französische Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0132-IV/8/201828.09.2018

…Steuernummer mitgeteilt wird (analog zu EStR 2000 Rz 8029). Aus dem in Art. 24 Abs. 2 DBA Österreich-Frankreich festgeschriebenen Betriebsstättendiskriminierungsverbot ergeben sich keine über EU-Recht hinausgehenden Erleichterungen (siehe auch EStR 2000 Rz 7755c für DBA mit Drittstaaten). Bundesministerium für Finanzen, 28. September 2018

EAS 3304Ungarische vermögensverwaltende Personengesellschaft mit Drittstaatskapitalerträgen und österreichischem Gesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0719-IV/4/201223.11.2012

…2010 Rz 299). Bezieht daher die ungarische Personengesellschaft Drittstaatseinkünfte aus der Überlassung von Kapitalvermögen oder von Immaterialgütern, sind die Einkünfte unter Beachtung der mit den Drittstaaten geschlossenen DBA der österreichischen Einkommensbesteuerung zuzuführen. Ungarn ist durch das DBA-Ö/H nicht gehindert, den nach seinem Recht…

EAS 3303Ungarische betrieblich tätige Personengesellschaft mit Drittstaatskapitalerträgen und inländischem Gesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0718-IV/4/201223.11.2012

…Österreich mit diesen Drittstaaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen Anrecht auf Herabsetzung dieser Quellensteuern. Diese Entlastungsberechtigung tritt neben jene, die sich aus dem von Ungarn mit den Drittstaaten geschlossenen Abkommen ergibt (siehe Beispiel 9 des OECD Partnership Reports). Ungarn ist auf Grund seines Abkommens mit den Drittstaaten zur…

EAS 1548Inländische Produktion deutscher Modeschauen mit österreichischen und ausländischen Models
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 104/12-IV/4/9927.10.1999

…besteuert werden dürfen. Andere Rechtsfolgen treten hingegen für die in Drittstaaten ansässigen Models ein, da sich diese nicht auf das österreichisch-deutsche Abkommen berufen können. Wenn die Annahme zutrifft, daß die Abkommen Deutschlands mit diesen Drittstaaten eine dem OECD-Musterabkommen nachgebildete "Künstlerklausel" enthalten (oder wenn…

EAS 1951Remittance-Klausel im DBA-Großbritannien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/19-IV/4/0119.11.2001

…Abs. 5 des DBA-Malta ausdrücklich vorgesehen ist) wäre daher nicht gerechtfertigt. Allerdings wird durch den weiten Anwendungsbereich der "Remittance-Klausel" des DBA-Großbritannien nicht notwendigerweise eine Doppelbesteuerung zu den Quellenstaaten der Dividendeneinkünfte bewirkt. Denn wenn in derartigen Fällen mit den Drittstaaten keine Doppelbesteuerungsabkommen bestehen…

EAS 3189Rückerstattungsanträge japanischer Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3174-IV/4/201025.11.2010

…aber vermutlich nur für Anleger mit einem entsprechend hohen Investitionsvolumen als praktikabel erweisen werden: Neben der üblichen Glaubhaftmachung des Prozentsatzes der in DBA-Ländern ansässigen Anteilsinhaber wäre in einem solchen besonderen Fall einerseits ein Nachweis über die im jeweiligen Drittstaat vorgenommene transparente Behandlung der japanischen…

EAS 3236Rückwirkende Betriebstättenbegründung bei Tiefbohrungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1322-IV/4/201109.09.2011

…sind. Sollten Arbeitskräfte aus Drittstaaten zum Einsatz kommen, dann ergibt sich aber aus den 183-Tage-Klauseln fast aller österreichischen Abkommen mit den Drittstaaten - unabhängig von der Ansässigkeit des Arbeitgebers - ebenfalls eine Steuerberechtigung Österreichs für die in einer inländischen Betriebstätte tätigen Arbeitnehmer. Bundesministerium für Finanzen…

EAS 3109Drittstaatsentsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3359-IV/4/200917.12.2009

…Deutschland, sondern Österreich der Ansässigkeitsstaat sein, dann müssten die auf Drittstaatstätigkeiten entfallenden Bezüge der Besteuerung in Österreich zugeführt werden, weil die mit den Drittstaaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen auf Grund der darin enthaltenen "183-Tage-Klauseln" diesen Staaten daran keine Besteuerungsrechte zuteilen. Bundesministerium für Finanzen, 17. Dezember…

EAS 659Grenzüberschreitendes Personalleasing
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2125/12/1-IV/4/9526.06.1995

…dieser Klausel besondere Beachtung beizumessen sein. Sollten von der britischen Gesellschaft Personalmitglieder aus Drittstaaten unter Vertrag genommen und zur Verfügung gestellt werden, dann tritt Steuerfreistellung nur ein, wenn DBAs mit diesen Drittstaaten dies verlangen. Es wird allerdings auch der OECD-Auffassung Beachtung zu schenken sein…

EAS 1611Drittstaatslizenzgebühren an eine österreichische Betriebstätte einer deutschen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/3-IV/4/0013.03.2000

…werden, sind die Abkommen zwischen Deutschland und den betreffenden Lizenzgeberstaaten anwendbar und verpflichten diese Staaten zu den entsprechend vorgesehenen Quellensteuerentlastungen. Wäre im österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen ein OECD-konformes Betriebstättendiskriminierungsverbot enthalten, dann wären die gemäß den DBAs der Drittstaaten mit Deutschland reduzierten Quellensteuern in Österreich anrechenbar…

EAS 3343Büro mit Marketingaufgaben in Drittstaaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0199-VI/8/201410.04.2014

…intensiv gestaltet ist, dass hierdurch der Marktzugang eröffnet oder die Marktpräsenz signifikant ausgebaut wird, sodass hierdurch für das deutsche Unternehmen immaterielle Werte aufgebaut werden (Hinweis auf EAS 2690 betr. Vertrieb von CDs unter Nutzung eines inländischen Büros mit Markterschließungsaufgaben). Bundesministerium für Finanzen, 10. April 2014

EAS 552Schweizerische Grenzgänger mit Hauptwohnsitz in Drittstaaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 1808/2/1-IV/4/9419.12.1994

…Deutschlands die Beibehaltung des Mittelpunktes der Lebensinteressen in ihren Ländern durch Ausstellung von Ansässigkeitsbescheinigungen bestätigen, müssten auf Grund der mit Frankreich und Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen die in der Schweiz erzielten Arbeitseinkünfte in Österreich von der Besteuerung freigestellt werden. 19. Dezember 1994 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 1048EDV-Leasing aus Deutschland mit Forderungsabtretung an Drittstaaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 66/1-IV/4/9704.04.1997

…anzuwenden; und zwar auch dann, wenn der österreichische Leasingnehmer seine Zahlungen auf ein Konto einer Drittstaatsgesellschaft leistet, weil an diese die Mieteforderungen zur Einziehung abgetreten worden sind. Steuerunwirksame treuhändige Vereinnahmung durch die deutsche Leasinggesellschaft würde diese Voraussetzungen jedenfalls nicht erfüllen. Anmerkung: Dieser Fall zeigt, dass…

EAS 2359Österreichischer Filmschauspieler bei deutscher Produktionsgesellschaft mit Drehtagen in Drittstaaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 880/1-IV/4/0314.10.2003

…stattfanden, dann steht auf Grund von Artikel 9 Abs. 1 DBA-Deutschland-1954 das ausschließliche Besteuerungsrecht Österreich zu. Die in Deutschland mit 30% erhobene Pauschalsteuer muss daher an den Schauspieler rückerstattet werden; und zwar auch dann, wenn wegen der geringen Jahreseinkünfte in Österreich kaum Einkommensteuer…

EAS 1442Österreicher als Dienstnehmer einer schweizerischen Firma mit Dauereinsatz in Drittstaaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 448/1-IV/4/9921.04.1999

…der auf die Tage der Berufsausübung in der Schweiz entfallende Einkünfteteil wäre folglich gemäß Artikel 23 des Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Fragen zur praktischen Vorgangsweise bei der Einkünfteaufteilung sollten mit dem zuständigen Finanzamt (Fachbereichsleiter für zwischenstaatliches Steuerrecht) besprochen werden. Eine polizeiliche Abmeldung…

EAS 22Internationale Gewinnaufteilung bei Geschäften mit Abnehmern in Drittstaaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2058/1/1-IV/4/9113.08.1991

…eines österreichischen Handelsbetriebes ist nach Maßgabe der jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen stets der "Fremdverhaltensgrundsatz" zu beachten; und zwar auch für Gewinne aus Geschäften mit Abnehmern in Drittstaaten, in denen keine Betriebstätte unterhalten wird. Wirken an einem Geschäft mit einem in Drittstaaten ansässigen Abnehmer mehrere Betriebstätten mit…

EAS 1281Inländischer Zweitwohnsitz eines in den USA lebenden Holländers mit zypriotischem Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 525/1-IV/4/9806.07.1998

…werden), dann muss Österreich ab 1.1.1999 auf Grund von Artikel 21 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 31.5.1996 die Drittstaatseinkünfte von der Besteuerung freistellen. Die mit der Zweitwohnsitzbegründung nach inländischem Recht eintretende "unbeschränkte Steuerpflicht" kann daher ab 1999 nicht mehr geltend gemacht…

EAS 1277In Österreich lebender Amerikaner als Dienstnehmer einer US-Gesellschaft mit beruflichem Einsatzgebiet in Osteuropa
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 250/1-IV/4/9822.06.1998

…mit dem Wirksamwerden des DBA-Ö/USA vom 31.5.1996. Angesichts des Umstandes, dass auch die Familie in Österreich lebt, wird Österreich als Ansässigkeitsstaat zu werten sein und es wird folglich gemäß Artikel 15 Abs. 1 des neuen Abkommens das Besteuerungsrecht an den Drittstaatseinkünften…