Verlegt ein deutscher Industrieller seinen Wohnsitz aus Deutschland nach Österreich und setzt sich sein Einkommen wie folgt zusammen : a) Gewinnausschüttungen aus verschiedenen deutschen GmbH-Beteiligungen b) Einkünfte aus deutschem Immobilienbesitz c) Verluste aus deutschen Verlustbeteiligungen d) Gewinnausschüttungen von maltesischen Kapitalgesellschaften e) Geschäftsführerbezüge von den maltesischen…
…Ich optiere gemäß Art. 28 Abs. 3 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 31. Mai 1996 für die Weiteranwendung des Doppelbesteuerungsabkommens vom 25. Oktober 1956 in seiner Gesamtheit." Gegen eine Erklärungsabgabe in englischer Sprache bestehen keine Bedenken. 25. Mai 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
Das neue DBA-USA vom 31.5.1996 enthält keine besonderen Formvorschriften dafür, in welcher Weise eine Option auf Verlängerung der Geltungsdauer des Abkommens vom 25.10.1956 auszuüben ist. Wollen in den USA ansässige Abgabepflichtige für ihre aus Österreich bezogenen Einkünfte von der in…
…Nr. 214/1956) sind Erwerbe nach einem liechtensteinischen Erblasser in Österreich von der Erbschaftsbesteuerung freizustellen, wenn sie nicht inländisches Grundvermögen oder inländisches Betriebstättenvermögen zum Gegenstand haben. Erhalten daher die in Österreich lebenden Enkelkinder von ihrem zum Todeszeitpunkt in Liechtenstein ansässig gewesenen Großvater unter der Auflage…
Die in BGBl. Nr. 325/1968 veröffentlichte Kündigung des österreichisch-liechtensteinischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 7. Dezember 1955 betrifft nur dessen Abschnitt II, so dass dieses Abkommen nach wie vor eine Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftssteuer (nicht jedoch der Schenkungssteuer) beseitigt. Der darin verwendete Begriff…
Plant eine liechtensteinische Aktiengesellschaft, deren Geschäftszweck Engineering, Marketing, Handel mit technischen Produkten und Investitionsgütern, Verwertung von Patenten und Lizenzen sowie Halten von Beteiligungen ist, die Errichtung einer österreichischen Tochtergesellschaft, deren Aufgabe darin besteht, über eine ihr erteilte Generallizenz die sich im Eigentum der liechtensteinischen Gesellschaft…
Bietet eine österreichische gewerblich tätige Computerfirma Softwareleistungen über einen Server an, der in Liechtenstein aufgestellt wird, dann stellt dieser Server aus österreichischer Sicht eine Betriebstätte des österreichischen Unternehmens in Liechtenstein dar (EAS 926). Allerdings kann dadurch der inländischen Besteuerung nicht ausgewichen werden, da im DBA…
Es ist wohl richtig, dass gemäß Artikel XII des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens aus dem Jahre 1956 ein US-Professor von der österreichischen Besteuerung freizustellen war, wenn er sich nicht länger als zwei Jahre für Unterrichtszwecke in Österreich aufgehalten hat. Dieses Abkommen ist aber 1998 durch…
Nach dem bis Ende 1998 geltenden DBA-Ö/USA aus dem Jahr 1956 tritt eine durch das Abkommen nicht behebbare Doppelbesteuerung ein, wenn ein amerikanischer Staatsbürger in Österreich ansässig ist und für seinen US-Arbeitgeber - der in Österreich über keine Betriebstätte verfügt - in Ungarn, Russland…
Gemäß Artikel 28 Abs. 3 des neuen DBA-USA besteht für Abgabepflichtige, denen nach den Regeln des DBA-USA aus dem Jahr 1956 eine günstigere Besteuerung zuteil wurde, die Möglichkeit, den Wirksamkeitsbeginn des neuen Abkommens um 1 Jahr hinauszuschieben. Besondere Formalvoraussetzungen sind hiebei keine vorgesehen…
…87/14/0167, ergangen ist, wurde in EAS 63 die noch in Abschnitt 30 des Durchführungserlasses zum DBA-USA (1956) geäußerte Rechtsansicht aufgegeben, dass die dem US-Trustvermögen zufließenden Erträgnisse anteilig bei dem inländischen Begünstigten der Besteuerung zu unterziehen sind. Fehlt dem inländischen Begünstigten tatsächlich…
…eine österreichische Kapitalgesellschaft eingebracht wurde und "in Anwendung des Umgründungssteuergesetzes" keine Besteuerung eines Veräußerungsgewinnes erfolgt ist. Hat eine US-Gesellschaft im Jahr 1998, sonach noch im Geltungsbereich des DBA-USA aus dem Jahr 1956, eine Beteiligung an einer niederländischen Gesellschaft in eine österreichische Tochtergesellschaft eingebracht…
…wieder nach Österreich zurück, dann besteht in Bezug auf die Besteuerung ihrer US-Sozialversicherungspension folgende Rechtslage : Diese Pensionen unterliegen sowohl in Österreich als auch in den USA der Besteuerung; auf Grund des zwischen Österreich und den USA bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens vom 25. Oktober 1956, BGBl. Nr…
…noch nicht vom zeitlichen Geltungsbereich des DBA-USA (1996), sondern noch von jenem des DBA-USA (1956) erfasst. Auf Grund eines mit den USA zum Abkommen aus dem Jahr 1956 geführten Verständigungsverfahrens unterliegen Einkünfte, die einer in Österreich ansässig gewordenen Person nachträglich für in den…
…aus Artikel IV DBA-USA (1956) abzuleiten, ungeachtet des Umstandes, dass er dem Artikel 9 OECD-MA nicht wortgleich nachgebildet ist. Denn jede gegenteilige Auslegung hätte den Effekt einer Doppelbesteuerung zur Folge, die dem Ziel und Zweck eines Doppelbesteuerungsabkommens widerspricht und die folglich nicht mit…
Gemäß Artikel XI des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 25. Oktober 1956, BGBl. Nr. 232/1957, sind Bezüge der Wiener US-Botschaft an alle Bediensteten, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Botschaftsbedienstete mit ausschließlich französischer Staatsbürgerschaft sind mit ihren Botschaftsbezügen…
…dieser Optionsausübung nachträglich zufließenden Einkünfte aus der seinerzeit in den USA ausgeübten unselbständigen Arbeit in Österreich steuerpflichtig sind, davon ab, ob die Geltendmachung dieser Steuerpflicht gegen das (idR) bis einschließlich 1998 anzuwendende DBA-USA (1956) verstößt. Wie in dieser Frage das alte DBA auszulegen ist…
…österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 25. Oktober 1956 vorgesehene und mit einer Zweijahresfrist verknüpfte Steuerfreistellung nicht anwendbar, da sich diese Bestimmung nur auf Einkünfte aus Lehrtätigkeiten, nicht aber auf solche aus Forschungsarbeiten bezieht. Im Übrigen ist in dem am 31. Mai 1996 unterzeichneten neuen Doppelbesteuerungsabkommen mit…
Bezieht eine US-Kapitalgesellschaft von einem österreichischen Lizenznehmer Lizenzgebühren, dann sind diese Lizenzgebühren nach Art. VIII DBA-USA (1956) nicht von der österreichischen Abzugsbesteuerung nach § 99 EStG freizustellen, wenn diese US-Gesellschaft in Österreich über eine Betriebstätte verfügt; und zwar auch dann nicht, wenn die…
…Besteuerung der US-Darsteller steht allerdings das österreichisch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen dann entgegen, wenn die US-Darsteller tatsächlich in den USA ansässig sind. Denn Artikel X des Abkommens, schließt - nach der in Abschn. 24 der Richtlinien AÖF Nr. 61/1956 gegebenen Auslegung - eine Geltendmachung der inländischen…