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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2410

US-Professor an der Vienna International School

geltende FassungEAS-Auskunft04 4982/2-IV/4/04vom 26.01.2004

Wortlaut laut Findok

Es ist wohl richtig, dass gemäß Artikel XII des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens aus dem Jahre 1956 ein US-Professor von der österreichischen Besteuerung freizustellen war, wenn er sich nicht länger als zwei Jahre für Unterrichtszwecke in Österreich aufgehalten hat. Dieses Abkommen ist aber 1998 durch ein neues Abkommen abgelöst worden (BGBl. III Nr. 6/1998), das die ehemalige "Gastlehrerbestimmung" nicht mehr übernommen hat. Es besteht daher seither für US-Gastprofessoren an der Vienna International School keine Möglichkeit mehr, die österreichische Lohnsteuer auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens refundiert zu erhalten. Die österreichische Lohnsteuer ist aber auf Grund des genannten Abkommens auf die US-Steuer des Gastprofessors anrechenbar.     26. Jänner 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

Vienna International SchoolGastprofessor

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 4982/2-IV/4/04
Stammnummer
8421
Gültig
26.01.2004 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF