…in einer Art und Weise bedient, dass deren Leistungserbringung gegenüber dem österreichischen Unternehmen im Vordergrund steht und der Schulungseffekt nur zweitrangig ist. In diesem Fall wäre die österreichische Firma steuerlich als Arbeitgeber der Volontäre anzusehen, wobei diesfalls dann umgekehrt die vom chinesischen Unternehmen getätigten Zahlungen…
…Zweijahresentsendung der Mitarbeiter "Dienstnehmer des Entsenders" verbleibt und dass nur im Fall einer Entsendungsverlängerung der Vertrag mit dem Entsender aufgehoben und durch einen lokalen Anstellungsvertrag ersetzt wird, dann bedürfte es gewichtiger Umstände faktischer Art, die die Aufrechterhaltung des Dienstverhältnisses zum österreichischen Unternehmen zu einer bloß…
…ob das österreichische Unternehmen und die zypriotische Gesellschaft nahe stehende Unternehmen sind. Hiebei wird das Naheverhältnis in dem weiten Sinn des Artikel 9 des DBA-Zypern maßgebend sein (es ist darnach keine kapitalmäßige Verflechtung der beiden Gesellschaften nötig; auch Einflussnahmemöglichkeiten z.B. im Wege von…
…und begründen die Dienstnehmer dort einen Wohnsitz, so steht das Besteuerungsrecht an den hiefür gezahlten Bezügen gemäß Art. 15 Abs. 1 DBA-CSFR grundsätzlich dem Tätigkeitsstaat (Tschechien, Slowakei) zu; soweit die Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet ausgeübt wird (z.B. anlässlich von beruflich bedingten Zwischenaufenthalten im…
…stets der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat. Wenn daher der betreffende Dienstnehmer ab 1990 den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen nach Russland verlagert hat, unterliegen die Ruhegehälter, soweit sie auf die in Österreich geleisteten Arbeitszeiten entfallen nach Artikel 11 Abs. 4 lit. c DBA-UdSSR und soweit sie auf…
…werden und wenn die Besteuerung in Frankreich lediglich auf pauschaler Grundlage wahrgenommen wird; der Gehaltsaufwand ist allerdings gemäß Artikel 7 des Abkommens im Verrechnungspreisweg an die französische Betriebstätte weiterzubelasten und darf sonach nicht den in Österreich steuerpflichtigen Gewinn des Unternehmens kürzen. Bleiben die Dienstnehmer auch…
…auch die in das Ausland entsandten Dienstnehmer als im Bundesgebiet beschäftigt gelten, besteht Dienstgeberbeitragspflicht. Es ist wohl richtig, daß die Kommunalsteuer vom sachlichen Anwendungsbereich jener Doppelbesteuerungsabkommen erfaßt ist, die die Gewerbesteuer samt Lohnsummensteuer in ihren sachlichen Anwendungsbereich aufgenommen haben und die eine automatische Anpassungsklausel nach…
Werden von einem US-Unternehmen im Rahmen der Produktion eines Kinofilmes mit einem in den USA ansässigen und einem in Großbritannien ansässigen Darsteller 2 Drehtage in Österreich abgehalten, dann treten die beiden Künstler hierdurch in die österreichische Steuerpflicht ein. Es ist unerheblich, ob es sich…
…Artikel 15 DBA-Großbritannien der steuerlichen Erfassung in Großbritannien überlassen werden. Ist für das österreichische Unternehmen eine derartige Dokumentationsbeschaffung im Wege ihres britischen Mitarbeiters zu beschwerlich, dann wird zur Vermeidung eines Haftungsrisikos empfehlenswert sein, den vollen Lohnsteuerabzug vorzunehmen, um es sodann dem Dienstnehmer zu überlassen…
…und dem österreichischen Unternehmen auszutragen sind, Abfertigungsansprüche (gegebenenfalls auch Pensionsansprüche) nur gegenüber dem österreichischen Unternehmen erwachsen können , nur das österreichische Unternehmen das Risiko für eine Lohnzahlung im Nichtleistungsfall trägt, das österreichische Unternehmen den Arbeitnehmer auch über die jeweilige Entsendung hinaus behält, nur das österreichische Unternehmen…
…entgegennimmt, erfüllt im übrigen die Voraussetzungen des "ständigen Vertreters" im Sinn von Artikel 5 Abs. 4 des DBA-Italien : - er ist als Dienstnehmer in einem Abhängigkeitsverhältnis für das italienische Unternehmen in Österreich tätig, - er ist bevollmächtigt, für die italienische Firma Verträge (Rahmenvertrag und sodann mündlich…
…einer künftig wertvolleren Mitarbeit des Dienstnehmers im inländischen Unternehmen gerechnet werden kann, dann müsste der "Differenzaufwand" bei Ermittlung des körperschaftsteuerpflichtigen Gewinnes an die ausländische Tochtergesellschaft weiterbelastet werden, da diesfalls die inländische Gesellschaft keinen Nutzen aus dem Zusatzvertrag ziehen würde und daher offensichtlich eine zusätzliche Abgeltung…
…auf welcher konzerninternen Rechtsgrundlage diese Tätigkeit für das verbundene deutsche Unternehmen ausgeübt wird. Sollte der Fall so zu sehen sein, dass die österreichische Gesellschaft der einzige Arbeitgeber des Verkaufsleiters ist und dass er im Wege eines Arbeitsgestellungsvertrages von der österreichischen der deutschen Kapitalgesellschaft zwecks Wahrnehmung…
…US-Unternehmen in den Wohnungen seiner österreichischen Dienstnehmer dauerhaft über "feste örtliche Anlagen oder Einrichtungen" verfügt. Es ist nicht auszuschließen, dass die berufliche Nutzung der Dienstnehmerwohnung für Zwecke des Arbeitgebers für diesen eine Inlandsbetriebstätte begründet: siehe in diesem Zusammenhang EAS 180 und EAS 1119 im…
…wenn unabhängige Unternehmer durch ihre Zusammenarbeit mit einem ausländischen Unternehmen den Rahmen ihrer "ordentlichen Geschäftstätigkeit" (im Sinn von Artikel 5 Abs. 6 des Abkommens) überschreiten sollten. Werden daher österreichische Inhaber von Ladengeschäften von einer deutschen Edelmetallverwertungs-GmbH angeworben, im Namen und auf Rechnung der deutschen…
…Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO vor, dann wird diese vermutlich auch eine solche gemäß Art. 5 des österreichisch-portugiesischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) darstellen. Die Umsätze unterliegen bei Bestand einer inländischen Betriebstätte gemäß § 29 BAO jedenfalls der österreichischen Umsatzbesteuerung und es ist für die Dienstnehmer Lohnsteuer…
…Inhalt dem zwischen verbundenen Unternehmen maßgebenden Fremdverhaltensgrundsatz des Artikels 5 des DBA-Deutschland entspricht. Denn die gewählte Gestaltung wird lohnsteuer(einkommensteuer)rechtlich in Bezug auf den Geschäftsführer und ertragsteuerrechtlich in Bezug auf die Gewinnermittlung der Gesellschaften einheitlich zu beurteilen sein. Im Verhältnis zu Deutschland unterliegen…
…Betriebstätte im Sinn des DBA gegeben ist - jedenfalls eine Betriebstätte im Sinn des § 81 EStG 1988 vor, die Lohnsteuerabzugspflicht nach sich zieht. Vorsorglich wird allerdings beigefügt, dass die Frage, ob im Sinn des DBA-Deutschland eine österreichische Betriebstätte vorliegt, für das Unternehmen in Deutschland und…
…im Kalenderjahr nicht überschreitet. Bei solchen Kurzzeitentsendungen ginge die Steuerbefreiung nur dann verloren, wenn die entsandten Arbeitskräfte in wirtschaftlicher Betrachtungsweise dem Personalstand der inländischen Betriebstätte des deutschen Arbeitgebers zuzurechnen wären; denn nur dann würde die Betriebstätte die Vergütungen als Lohnaufwand gegenüber den Dienstnehmern tragen und…
…igen Steuerabzug unterworfen. Eine Beratung wird nur insoweit "im Inland" erbracht, als sich der beratende Konsulent hiezu physisch auf österreichischem Staatsgebiet aufhält. Eine andere Betrachtung wäre allerdings dann anzustellen, wenn der Konsulent aus steuerlicher Sicht als Dienstnehmer des österreichischen Unternehmens anzusehen wäre. Denn diesfalls wäre…