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33 Treffer1443 msnur geltende Fassungen
EAS 821Abgrenzung von Beratungsleistungen und Know-How-Überlassung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 14/3-IV/4/9623.02.1996

  Das BM für Finanzen lässt sich bei der Abgrenzung der nach Artikel 12 DBA-Indonesien steuerabzugspflichtigen Lizenzgebühren von den nach Artikel 7 DBA-Indonesien steuerfreien Vergütungen für Dienst- und Assistenzleistungen von den Grundsätzen des OECD-Kommentars zu Artikel 12 OECD-Musterabkommen leiten. Denn die…

EAS 152Dienstleistungsverträge mit einer österreichischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 151/109/1-IV/4/9207.08.1992

…der schweizerischen Muttergesellschaft. Eine andere Betrachtung wäre insbesondere dann geboten, wenn die schweizerische Muttergesellschaft eine bloße Domizilgesellschaft ohne eigenes Personal und eigene Geschäftsräumlichkeiten ist und wenn sonach deren Geschäftsbetrieb in den Räumlichkeiten der österreichischen Tochtergesellschaft abgewickelt wird. 7. August 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota …

EAS 1658Marktbetreuung über eine Office-Service-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 35/4-IV/4/0016.05.2000

…Außendienstmitarbeiter betreut hat, dazu, das Angebot einer österreichischen Office-Service-GmbH anzunehmen, und in dieser Gesellschaft einen Büroraum (1-2 Arbeitsplätze) für rund 27.000 S pro Monat zu benutzen sowie die Büroserviceleistungen der Gesellschaft (z.B. Korrespondenzabwicklung in mehreren Sprachen, Terminkoordinierung, Nutzung von Konferenzräumen…

EAS 2271Inländische "Kundenbetreuung" durch ein deutsches Handelsunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/16-IV/4/0302.04.2003

…Sachverhaltsabhängigkeit nicht auf ministerieller Ebene getroffen werden; diese Entscheidung muss daher dem zuständigen Finanzamt vorbehalten bleiben. Bestätigt sich die Richtigkeit der Betriebstättenvermutung und leitet diesfalls das deutsche Unternehmen (nachweisbar) auf deutscher Seite ein Verständigungsverfahren ein, bestünden keine Bedenken, wenn unter den gegebenen Umständen mit rückwirkenden…

EAS 1856Kurzfristige Dienstleistungen für eine schweizerische Kapitalgesellschaft in osteuropäischen Ländern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 597/1-IV/4/0107.06.2001

Schließt ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger mit einer schweizerischen Kapitalgesellschaft einen freien Dienstvertrag, auf Grund dessen er kurzfristig in verschiedenen osteuropäischen Ländern gewerbliche oder freiberufliche Dienstleistungen für die schweizerische Gesellschaft erbringt, dann unterliegen die hiefür bezogenen Vergütungen der österreichischen Besteuerung. Denn sowohl auf Grund des…

EAS 3196Auslagerung von Konzerndienstleistungen in eine zentrale Dienstleistungsgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3411-IV/4/201009.12.2010

…Gewinnaufschlag zu verrechnen (VPR 2010 Rz 77 und Z 7.33 OECD-VPG). Unter besonderen Umständen kann eine Dienstleistungsverrechnung auch ohne Gewinnaufschlag erfolgen. Dies setzt aber voraus, dass die Dienstleistung nicht zum Unternehmensgegenstand des Dienstleisters gehört und dass sie sich für ihn als bloße Nebenleistung…

EAS 502Im öffentlichen Dienst der Schweiz und Liechtenstein stehende österreichische Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 1272/1/1-IV/4/9422.09.1994

Österreichische Grenzgänger, die im öffentlichen Dienst Liechtensteins stehen, unterliegen gemäß Artikel 19 des DBA-Liechtenstein, BGBl. Nr. 24/1971, grundsätzlich der ausschließlichen Besteuerung in Liechtenstein. Artikel 19 Abs. 2 des Abkommens (die so genannte "Erwerbsklausel") bestimmt allerdings, dass dies dann nicht gelten soll, wenn es…

EAS 2095Auslieferungslager in den Räumen einer inländischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/6-IV/4/0226.08.2002

…Stützpunkt für die Bestellvertreter genutzt werden. Abgesehen davon würde auch der Einsatz von Bestellvertretern allein (also ohne Nutzung von Räumlichkeiten) zur Begründung einer inländischen DBA-Betriebstätte und damit zu einer Steuerpflicht der schweizerischen Gesellschaft führen (bezüglich des Begriffes des Bestellvertreters siehe z.B. EAS 1560). …

EAS 236Zahlungen für Steuer-, Rechts- und Organisationsberatung sowie für technische Assistenzleistungen aus Tschechien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 151/111/1-IV/4/9327.02.1993

…Know-How" - vom Lizenzgebührenbegriff des DBA-CSFR nicht erfasst. Im allgemeinen werden steuerliche und rechtliche Beratungen anlässlich einer Unternehmensgründung, ferner Organisationsberatungen und technische Hilfeleistung bei der Inbetriebnahme eines Werkes oder einer Produktionsanlage nicht als quellensteuerpflichtige "Know-How-Vergütungen", sondern als quellensteuerfreie Dienstleistungsvergütungen anzusehen sein. 27…

EAS 2234Lieferung von Sicherheitsausrüstungen mit inländischem Wartungsstützpunkt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1082/1-IV/4/0311.02.2003

…Banken geliefert, wobei gleichzeitig ein Vertrag über die Erbringung von Wartungsarbeiten abgeschlossen wird, und werden diese Wartungsarbeiten von mehreren Beschäftigten der britischen Lieferfirma unter Nutzung von entsprechend zur Verfügung gestellten Räumen ausgeführt, dann stellen diese Räumlichkeiten eine Betriebstätte der britischen Firma in Österreich dar. Ist…

EAS 18Konzerninterne 7%ige "service fee"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 1486/2/1-IV/4/9131.07.1991

Die österreichische Tochtergesellschaft einer ausländischen Muttergesellschaft ist berechtigt, eine von der Muttergesellschaft in Rechnung gestellte Bearbeitungsgebühr ("service fee") für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Warenimporten erbracht werden (Verhandlung mit Produzenten, Warenqualitätsprüfung, Verschiffung und Versicherung der Ware, Mängelreklamationen), als Betriebsausgabe abzusetzen. Allerdings ist zu beachten, dass…

EAS 271Kostenumlagen aus Tschechien und der Slowakei
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4702/3-IV/4/9325.05.1993

…Propriété Industrielle (ANBPPI): darnach bedeutet "Know-How" "die Gesamtheit des Außenstehenden nicht zugänglich gemachten technischen Wissens, das nicht unbedingt patentfähig zu sein braucht und das zur gewerblichen Nachahmung eines Erzeugnisses oder eines Verfahrens unter denselben Bedingungen notwendig ist; da das Know-how auf Erfahrungen beruht…

EAS 3454Witwenpension aus dem öffentlichen Dienst
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2025-0.103.09410.02.2025

…auch dem Grundkonzept des § 32 Z 2 EStG 1988; so bereits EAS 3084, EAS 1907, EAS 710 und EAS 103). Die gleichen Erwägungen gebieten, dass dann, wenn die in Italien ansässige Witwe (auch) die italienische Staatsbürgerschaft innehat, dem Artikel 19 Abs. 3 DBA Italien nicht…

EAS 543Beamtenpensionszahlungen nach Frankreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2022/15-IV/4/9414.12.1994

…gegenüber der bisherigen Rechtslage für die Zahlung von Beamtenpensionen durch das Bundesrechenamt an in Frankreich lebende Pensionsbezieher im Grunde keine wesentlichen Änderungen: das Besteuerungsrecht verbleibt im allgemeinen bei Österreich und Frankreich ist - trotz Übergang zum Anrechnungsverfahren - zur Steuerfreistellung verpflichtet. Unterschiedlichkeiten können indessen bei besonderen Gegebenheiten…

EAS 2528Seemannsheuer bei einer britischen Reederei auf einem Seeschiff mit der Flagge der Bahamas
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0246-IV/4/200430.11.2004

…norwegischen Reederei auf einem norwegischen Schiff angeheuert worden war, zu einer britischen Reederei, um für diese auf einem unter der Flagge der Bahamas betriebenen Schiffe Dienst zu tun, dann erlangt Großbritannien nach Maßgabe des Artikels 15 Abs. 3 DBA-Großbritannien ein Besteuerungsrecht an den Arbeitslöhnen…

EAS 469Ausweitung deutscher Handelsvertretertätigkeiten auf Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 260/16/1-IV/4/9406.07.1994

…Namen einrichten und wird ihm kein gesonderter Raum für seine österreichische Tätigkeit überlassen, so wird daher üblicherweise keine inländische Betriebstätte gegeben sein (außergewöhnliche Gegebenheiten, wie zB der Umstand, dass Kanzleiangestellte des Steuerberaters einen wesentlichen Teil ihrer Arbeitszeit in den Dienst der Handelsvertretertätigkeit stellen und dass…

EAS 3319Finnischer Seemann auf norwegischem Seeschiff mit Wohnsitz in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0065-IV/4/201301.02.2013

…seinen Dienst versieht, in Österreich einen weiteren Wohnsitz und stellt dieser den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen dar, unterliegt er folglich mit den von der norwegischen Reederei gezahlten Lohnbezügen der österreichischen Besteuerung. Die Beurteilung, ob bei einem Arbeitsablauf mit jeweils 5 Wochen Arbeit auf Hoher See und…

EAS 1412Kündigungsentschädigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3742/1-IV/4/9904.02.1999

…und zwar auch dann, wenn im Zeitpunkt der Zahlung der ehemalige Dienstnehmer seine Ansässigkeit nach Norwegen verlegt hat. Das BM für Finanzen schließt sich in dieser Hinsicht der Beurteilung durch den deutschen Bundesfinanzhof an, der Abfindungen, die Arbeitnehmern anlässlich des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Dienst…

EAS 1378Abfindungszahlungen wegen vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 262/1-IV/4/9817.12.1998

…Abfindungszahlung der inländischen Besteuerung. Das BM für Finanzen schließt sich in dieser Hinsicht der Beurteilung durch den deutschen Bundesfinanzhof an, der Abfindungen, die Arbeitnehmern anläßlich des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Dienst gewährt werden, als Einkünfte aus Arbeit ansieht (BFH 18.7.1973, BStBl. II S…

EAS 2203Reichweite der Zuteilungsregel für den internationalen Luftfahrtverkehr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/59-IV/4/0207.01.2003

…Der Passagier- und Gütertransport zwischen zwei italienischen Destinationen würde allerdings wieder von Artikel 8 DBA-Italien erfasst, wenn die Bedienung der italienischen Strecke im Rahmen eines grenzüberschreitenden Fluges erfolgt. Versieht in Italien ansässiges Personal Dienst an Bord eines grenzüberschreitend fliegenden Flugzeuges (Anfangs- und Endpunkt des…