RIS AI
1 162 Treffer1439 msnur geltende Fassungen
EAS 2510Deutsche Pensionsversicherungsbeiträge eines in Deutschland ansässigen Vorstandsmitgliedes einer österreichischen Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0252-IV/4/200430.11.2004

…die Kranken- und Altersvorsorgebeiträge an die deutschen Versicherungsträger nicht anders behandelt werden als vergleichbare Beiträge an österreichische Versicherungseinrichtungen (EAS 2478). Dieses Gleichbehandlungsgebot hat zur Folge, dass die in Deutschland entrichteten Beiträge dann ohne Beschränkung durch das "Sonderausgabenviertel" des § 18 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden können…

EAS 1959Deutschlandverluste bei inländischem Zweitwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 630/1-IV/4/0126.11.2001

  In EAS 1653 wurde Folgendes ausgeführt: Hat ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger mit inländischem Zweitwohnsitz in Deutschland betriebliche Verluste erlitten, die nach Aufgabe des deutschen Betriebes und Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Österreich auf deutscher Seite nicht mehr verwertet werden konnten, dann können diese Verluste…

EAS 3033Nach Deutschland fließende Zinsen einer inländischen Immobilien-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3444-IV/4/200821.01.2009

…bestimmende Einfluss auf die Gestion der KG nicht zukommt - keine anteilige beschränkte Steuerpflicht hinsichtlich der an die deutsche KG fließenden und zur Gänze in Deutschland besteuerten Zinsen eintreten, sodass die Investitionen der deutschen KG in Österreich hierdurch keiner Doppelbesteuerung ausgesetzt sein werden. Bundesministerium für Finanzen…

EAS 2391In Deutschland wegen Unterkapitalisierung nicht abzugsfähige konzerninterne Zinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/46-IV/4/0309.12.2003

…konnte die hiedurch eintretende steuerliche Doppelbelastung (Belastung mit deutscher Körperschaftsteuer infolge des Abzugsverbotes und Erfassung der Zinsen zur österreichischen Körperschaftsteuer) im Geltungsbereich des DBA-Deutschland-1954 bis Ende 2002 auf der Grundlage der in EAS 2015 angestellten Interpretationsüberlegungen durch Steuerfreistellung auf österreichischer Seite vermieden werden…

EAS 2157In Deutschland ansässige und atypisch still an einer österreichischen GmbH Beteiligte mit bulgarischen Betriebstättengewinnen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/10-IV/4/0211.11.2002

Hat sich eine deutsche GmbH & Co KG mit fünf deutschen Investoren (in Deutschland ansässigen natürlichen Personen) als atypisch stiller Gesellschafter an einer österreichischen GmbH beteiligt, die in Form einer Betriebstätte eine bulgarische Fabrik betreibt, dann erscheint folgende Sichtweise vertretbar: Wenn die mit den deutschen Investoren…

EAS 11DBA-Deutschland/Pfandbriefzinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2194/2/1-IV/4/9114.06.1991

Zinsen aus Pfandbriefen unterliegen nicht der Besteuerung im Quellenstaat, wie dies in dem derzeit noch geltenden Artikel 3 Absatz 3 des DBA-Deutschland für Zinsen aus pfandrechtlich sichergestellten Forderungen vorgesehen ist. Vielmehr richtet sich ihre Besteuerung gemäß Ziffer 7 des Schlussprotokolls zu Artikel 3 nach…

EAS 784In Deutschland nach § 8a KStG nicht abzugsfähige konzerninterne Zinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/103/1-IV/4/9531.01.1996

…noch eine Einzelfallprüfung dahingehend angestellt werden, ob die Nichtabzugsfähigkeit der Zinsen in Deutschland dem österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen widerspricht. Denn wenn gemäß diesem Abkommen in Österreich zu besteuernde Zinsen in Deutschland durch ein innerstaatliches Gesetz von der Abzugsfähigkeit ausgeschlossen werden, so wird hiedurch eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung…

EAS 841Nach Deutschland fließende Dienstgeberpensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 14/2-IV/4/9613.03.1996

…in Deutschland lebende ehemalige Firmenbedienstete gezahlt werden, unterliegen gemäß Artikel 9 Abs. 4 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens der Besteuerung in Deutschland und sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Dies allerdings nur, wenn ein Nachweis vorliegt, dass der Empfänger der Firmenpension tatsächlich in Deutschland ansässig…

EAS 2452In Deutschland wegen Unterkapitalisierung nicht abzugsfähige konzerninterne Zinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftO 8/1-IV/4/0426.04.2004

…konnte die hiedurch eintretende steuerliche Doppelbelastung (Belastung mit deutscher Körperschaftsteuer infolge des Abzugsverbotes und Erfassung der Zinsen zur österreichischen Körperschaftsteuer) im Geltungsbereich des DBA-Deutschland-1954 bis Ende 2002 auf der Grundlage der in EAS.2015 angestellten Interpretationsüberlegungen durch Steuerfreistellung auf österreichischer Seite vermieden werden…

EAS 1894In Deutschland nicht verwertbare Verluste ex 1996
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 183/1-IV/4/0108.08.2001

…II Nr. 97/2001, mittels der die Regelung des derzeit noch nicht ratifizierten DBA-Deutschland vom 24.8.2000 über die grenzüberschreitende Verlustverwertung in Wirksamkeit gesetzt worden ist, wurde keine Einschränkung der nach § 102 EStG bestehenden Verlustvortragsmöglichkeiten herbeigeführt. Hat daher eine deutsche Gesellschaft im Jahr…

EAS 2015In Deutschland nach § 8a KStG nicht abzugsfähige konzerninterne Zinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/0-IV/4/0203.04.2002

…möglich sein, erscheint allerdings auch folgende Sichtweise rechtlich gedeckt: Gemäß Artikel 15 Abs. 2 DBA-Deutschland (1954) "stellt der Wohnsitzstaat Einkünfte aus Gewinnausschüttungen frei, die einer Kapitalgesellschaft mit Wohnsitz in diesem Staat von einer Kapitalgesellschaft mit Wohnsitz in dem anderen Staat gezahlt werden, deren Kapital…

EAS 3376Steuerliche Behandlung von Trainees, die im Rahmen einer mehrstöckigen Personalüberlassung aus Deutschland in Österreich eingesetzt werden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0253-VI/8/201617.01.2017

…als maßgeblich anzusehen. Im Anwendungsbereich des DBA-Deutschlands ist bei konzerninterner Arbeitskräfteüberlassung entscheidend, ob der Einsatz der Arbeitskräfte in der österreichischen Konzerngesellschaft als Trainees dazu führt, dass die österreichische Konzerngesellschaft zur Arbeitgeberin iSd Art. 15 Abs. 2 lit. b DBA-Deutschland wird. Nach der Judikatur…

EAS 3293Besteuerung anteiliger Anleihezinsen bei Wohnsitzverlegung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0440-IV/4/201224.08.2012

…stattgefundenen Depotwechsels von den bis dahin abgereiften anteiligen Stückzinsen Kapitalertragsteuer einbehalten (EStR 2000 Rz 7762), ist diese gemäß Art. 11 DBA-Deutschland rückerstattungsfähig (EAS 2480). Da im beschriebenen Fall eine auf Grund eines völkerrechtlichen Vertrages vorgesehene Rückzahlung geltend gemacht werden soll, ist der Rückzahlungsantrag gemäß …

EAS 3195Besteuerung österreichischer Künstler in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3410-IV/4/201009.12.2010

…und 12. Juli 2010 abgeschlossene österreichisch-deutsche Konsultationsvereinbarung (in Deutschland als BMF-Schreiben vom 27.8.2010 veröffentlicht) wurden Fragen der Abgrenzung des Anwendungsbereiches von Artikel 17 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens geklärt. Wenn in Umsetzung dieser Vereinbarung vom deutschen Bundeszentralamt für Steuern an Steuerrückerstattungswerber eine…

EAS 3174Kammerumlage und DBA-Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2282-IV/4/201020.08.2010

…2 Abs. 4 OECD-MA nachgebildeten Anpassungsklauseln unter den sachlichen Anwendungsbereich der DBA fällt. Denn im Fall Deutschlands kann diese Anpassungsklausel nicht wirken, weil weder die Gewerbesteuer noch die Kammerumlage alter Prägung zum Zeitpunkt der Abkommensunterzeichnung bestanden haben. Das Schlussprotokoll beschränkt sich ausdrücklich nur auf…

EAS 3172Dienstnehmerentsendung nach Deutschland mit vereinbarter Homeofficetätigkeit in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1773-IV/4/201010.08.2010

…Tag), so unterliegen die für diese in Österreich erbrachten Dienstleistungen gezahlten Gehaltsbestandteile ausschließlich dem österreichischen Besteuerungsanspruch. In einem zwischen der österreichischen und deutschen Finanzverwaltung zwar paraphierten aber auf deutschen Wunsch noch nicht kundgemachten Anwendungsschreiben zum DBA-Deutschland wurde mit der deutschen Finanzverwaltung Einvernehmen erzielt, dass…

EAS 3056Darlehensrückzahlungen einer in Deutschland lebenden österreichischen Landeslehrerin für ein deutsches Eigenheim
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0898-IV/4/200924.04.2009

…für ihre inländischen Eigenheime in Anspruch nehmen können. Es liegt im Rahmen der Mitwirkungsverpflichtung der Steuerpflichtigen zu belegen, dass die Darlehensrückzahlungen in Deutschland unter Gegebenheiten stattfinden, die in den wesentlichen Belangen mit den Voraussetzungen für die Sonderausgabenbegünstigung für inländische Eigenheime übereinstimmen. Bundesministerium für Finanzen, 24…

EAS 2169Fragen zur Verlustverwertung mit Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 73/2-IV/4/0211.12.2002

…hat, auf der Grundlage von § 102 EStG 1988 die Verlustvortragsfähigkeit in Österreich versagt und nimmt Deutschland (nachdem es in den Jahren 1988 und 1989 den Verlustausgleich zugelassen hat) ab 1995 (ab dem Jahr, in dem die österreichische KG wieder Gewinne erzielt) eine Nachversteuerung vor, dann…

EAS 2366Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/32-IV/4/0327.10.2003

…dass damit der Arbeitskräfteüberlasser Arbeitgeber ist, sodass bei kurzfristigen Gestellungen das Besteuerungsrecht des Entsendestaates aufrecht bleibt. Der neue Artikel 15 Abs. 3 DBA-Deutschland stellt nun dieses Ergebnis dadurch her, dass er die Bedingung für die Besteuerung im Entsendestaat, dass nämlich kein Dienstverhältnis zu einem…

EAS 2360Arbeitskräfteverleih nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/106-IV/4/0314.10.2003

…Jänner 2003 anzuwendende DBA-Deutschland-2000 in bejahender Weise gelöst. Durch Artikel 15 Abs. 3 des neuen Abkommens wird sichergestellt, dass die deutsche Auffassung (der Gestellungsnehmer sei der Arbeitgeber) nicht mehr die Anwendung der 183-Tage-Klausel behindert. Kurzfristig nach Deutschland entsandte Leiharbeitskräfte bleiben daher…