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EAS 476Arbeitskräfteüberlassung nach Großbritannien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2182/11-IV/4/9419.07.1994

…von der zivilrechtlichen Gestaltung geschäftlicher oder beruflicher Beziehungen im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise abgewichen werden, so ist stets ein strenger Maßstab anzulegen (VwGH 04.03.1983, 81/17/0102, ÖStZB 1983, 339). Dies gilt auch für die Abwicklung internationaler Geschäftsbeziehungen. Die Steuerverwaltung wird daher im…

EAS 984Einschaltung einer Investitionsgesellschaft auf den Kanalinseln
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2181/2-IV/4/9609.12.1996

…Grundsatz der Risikostreuung angelegt ist, wobei die Rechtsform unerheblich zu bleiben hat. Dass ein solches Vermögen einer Vielzahl von Anlegern gehört ist nicht Voraussetzung für die Klassifizierung als "ausländischer Kapitalanlagefonds"; auch wenn ein solches Fondsvermögen nur einem einzigen Anleger gehört, kann ein solches Vermögen daher…

EAS 507Verlagerung von Planungsarbeiten nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 1268/1/1-IV/4/9422.09.1994

…zum Aufgabenkreis des Bundesministeriums für Finanzen zählt. Sollten daher weitere Fragen zur steueroptimalen Gestaltung der Geschäftsbeziehungen zu Österreich auftreten, wird gebeten, hiefür die Beratung durch einen österreichischen Wirtschaftstreuhänder in Anspruch zu nehmen. 22. September 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 1368Antennen und Satellitenschüsseln als Betriebstätten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/20-IV/4/9804.02.1999

…wenn die Apparate fest montiert sind. Die Beurteilung der Betriebstätteneigenschaft wird daher von der Dimension der montierten Vorrichtungen mitbeeinflusst sein. Zu bedenken wird auch sein, ob das US-Unternehmen seine Leistungen im Inland unter Einschaltung eines ständigen Vertreters anbietet. Sollte kein ständiger Vertreter in Österreich…

EAS 1307Arbeitsgestellungsvertrag der inländischen GMBH&CO KG mit der deutschen Kommanditistin
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/32-IV/4/9827.07.1998

…dann wird diese Geschäftsbeziehung zwischen zwei Gewerbebetrieben, nämlich jenem der Kommanditistin und jenem der KG für steuerliche Belange nicht nach den Regeln der Bilanzbündeltheorie zu beurteilen sein; die Gestellungsvergütungen gehören daher diesfalls nicht zu den bei der inländischen Betriebstättengewinnermittlung nicht abzugsfähigen Sondervergütungen (Hinweis auf EStR…

EAS 1089Internationale Amtshilfemöglichkeit entbindet nicht von der Erfüllung der Offenlegungspflicht
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/31-IV/4/9724.07.1997

  Wird im Zuge eines Betriebsprüfungsverfahrens festgestellt, dass ein österreichischer Steuerpflichtiger Geschäftsbeziehungen mit der niederländischen Niederlassung eines japanischen Unternehmens unterhalten hat, wobei die aus den Niederlanden zugeflossenen Einnahmen nicht in die österreichischen Steuererklärungen aufgenommen worden sind, dann kann von Parteienseite kein rechtlich erhebliches Ansinnen an…

EAS 3205Belgische Koordinationszentren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0825-IV/4/201128.03.2011

…den Zielvorgaben der Verordnung entsprechend - keiner extensiven Auslegung zugänglich (EAS 644). Hinzu kommt, dass jedes österreichische Kreditinstitut einer Bankenkonzession nach § 4 BWG bedarf und der staatlichen Bankenaufsicht unterliegt. Der Umstand, dass eine im EU-Ausland errichtete Finanzierungsgesellschaft über keine vergleichbare Bankenkonzession und daher über keine…

EAS 785Inländische Konzernassistenz beim Inlandsvertrieb ausländischer Konzernprodukte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/82/1-IV/4/9523.12.1995

…inländische Zweigniederlassung eröffnet hätte. Im Interesse der Sicherung gleicher Wettbewerbsverhältnisse für die in vergleichbarer Weise durch Niederlassungen am Inlandsmarkt tätigen ausländischen Unternehmen erscheint ein Beurteilungsergebnis daher sachgerecht, das verhindert, dass der inländischen Steuerpflicht durch Einbindung einer konzernabhängigen Schwestergesellschaft ausgewichen wird. 29. Dezember 1995 Für den…

EAS 822Geschäftsbeziehungen mit einer liechtensteinischen Briefkastenfirma
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/20-IV/4/9626.02.1996

…an der Basisgesellschaft ein unbeschränkt steuerpflichtiger Inländer beteiligt ist) dafür sprechen, dass ein Empfängerbenennungsauftrag nicht nötig ist. Ist in einem solchen Fall daher anzunehmen, dass die Geldgeber Steuerausländer sind, dann wird allerdings der Umstand, dass das Darlehen in Österreich grundbücherlich sichergestellt sind, beschränkte Steuerpflicht der…

EAS 982Factoring durch eine ausländische Basisgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 1/6-IV/4/9602.12.1996

…wenn es sich bei der ausländischen nahe stehenden Gesellschaft um eine solche in einer Steueroase handelt, sehr leicht für Gewinnverlagerungsstrategien genutzt werden können. Es wird daher zu beachten sein, dass auf der Grundlage der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes bei Eintritt in Geschäftsbeziehungen zu einer bekannten Steueroase…

EAS 2596Grenzüberschreitende Wertpapierleihe an die eigene Bankfiliale
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0321-IV/4/200525.04.2005

…sich mit dem derzeit in der OECD für die Gewinnabgrenzung zwischen Hauptsitz und Betriebstätte entwickelten "Separate Entity Approach"; darnach sollen die innerbetrieblichen grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen zwischen Stammhaus und Betriebstätte in gleicher Weise wie zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft abgewickelt werden, wobei bereits der derzeitige OECD-Kommentar zu…

EAS 1016Belgische Koordinationszentren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1382/1-IV/4/9726.02.1997

Werden im Zuge eines österreichischen Betriebsprüfungsverfahrens Geschäftsbeziehungen zu belgischen "Koordinationszentren" festgestellt, dann wird zu beachten sein, dass diese Einrichtungen vielfach dazu genutzt werden, Gewinne aus Steuergründen nach Belgien zu verlagern, um dort von besonderen steuerlichen Vorteilen Gebrauch zu machen. Nach hier vorliegenden Informationen genießen diese…

EAS 626Innerdeutsche Schenkungen bei inländischem Zweitwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 696/50/1-IV/4/9524.04.1995

…die bei Steuerausländern eintreten, müssen daher im Allgemeinen vom Heimatstaat dieser Steuerausländer beseitigt werden. Steuerverzichte zugunsten von Steuerausländern erscheinen nur dann sachlich gerechtfertigt, wenn dies im österreichischen Staatsinteresse gelegen ist (zB weil für Österreich wichtige Geschäftsbeziehungen nicht aus bloßen Steuergründen unterbleiben sollen). Wenn in Deutschland…

EAS 1047Auslagerung von Bankaktivitäten auf eine ausländische Non-Profit-Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/1-IV/4/9721.04.1997

…Vertreterbetriebstätte" nahe liegen. Ist daher einerseits nicht zu erwarten, dass seitens des betreffenden ausländischen Staates der Bestand einer "Vertreterbetriebstätte" mit Erfolg geltend gemacht werden kann, so erscheinen Komplikationen durch den Charakter einer Non-Profit-Gesellschaft vorprogrammiert. Denn die Geschäftsbeziehungen zwischen den einzelnen Gliedgesellschaften eines multinationalen…

EAS 3179Cost allocation to a Saudi permanent establishment (Kostenweiterbelastung an eine saudische Betriebstätte)
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2098-IV/4/201020.08.2010

…Nach Artikel 7 Absatz 2 ist die Betriebstätte für Zwecke der Gewinnzurechnung wie ein eigenständiges Unternehmen zu behandeln. Dies hat zur Folge, dass die Geschäftsbeziehungen zwischen Stammhaus und Betriebstätte nach Fremdvergleichsgrundsätzen zu gestalten sind und dass folglich eine sachgerechte Verrechnungspreismethode zur Anwendung kommen muss. Dieses…

EAS 2407Bauabnahme und Dauer der zur Baubetriebstätte führenden Bauausführungstätigkeiten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 176/1-IV/4/0305.01.2004

…die Dauer der faktischen Bauarbeiten abgestellt (EAS 1025; EAS 1259). Rechtsakte sind bei der Berechnung der maßgebenden Bauführungszeit weder hinsichtlich des Beginnes (EAS 341, EAS 1865) noch hinsichtlich des Endes von Relevanz. Wohl kann im Zweifel davon auszugehen sein, dass mit der Abnahme der Bauarbeiten…

EAS 1810Betriebstättenmindestdauer im DBA-Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/1-IV/4/0119.02.2001

…nicht nur auf Zeiträume ab Dezember 1999 beschränkt werden. War daher ein schweizerischer Unternehmensberater von Oktober 1994 bis Juli 1995 bei einer österreichischen Firma tätig, dann kann der schweizerischen Steuerverwaltung nicht entgegengetreten werden, wenn sie die aus dieser Tätigkeit erzielten Gewinne der schweizerischen Besteuerung unterzieht…

EAS 112Elektromontagearbeiten in Deutschland und in der CSFR
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 1409/2/1-IV/4/9206.04.1992

…Beurteilung, ob hiedurch in Deutschland eine Betriebstätte begründet wird und deshalb Steuerfreiheit in Österreich eintritt, nach der Dauer der zur Bauausführung zählenden Montagearbeiten des österreichischen Elektroinstallationsunternehmens. Ist das österreichische Unternehmen nicht länger als 12 Monate auf der deutschen Baustelle tätig, wird keine deutsche Betriebstätte begründet…

EAS 1345Mitarbeiterentsendung zur US-Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 207/2-IV/4/9812.10.1998

Wird die Mitarbeiterin einer österreichischen Kapitalgesellschaft für die Dauer von 1 bis 2 Jahren zur US-Tochtergesellschaft entsandt, wobei das Dienstverhältnis zur österreichischen Gesellschaft aufrecht bleibt, dann wird davon auszugehen sein, dass keine Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen in die USA eintritt (Verständigungsprotokoll zu Artikel…

EAS 3212Zweitwohnsitzverordnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0793-IV/4/201118.04.2011

…Es wird daher jedenfalls anzuraten sein, gegebenenfalls unter Herstellung des Einvernehmens mit dem österreichischen Wohnsitzfinanzamt, auf ausreichende Dokumentation zu achten, die eine Verlagerung des Lebensmittelpunktes glaubhaft macht; dies vor allem, wenn nach Ablauf der 5 Jahre eine Rückkehr nach Österreich stattfinden sollte. Sollte am 1…