… Das DBA-Schweiz enthält hinsichtlich der für die Grenzgängereinstufung erforderlichen Merkmale eines grenznahen Wohnsitzes und eines grenznahen Arbeitsortes keine näheren Präzisierungen. Durchführungsregelungen, wie sie im Verhältnis zu Deutschland vorgesehen sind (AÖF Nr. 283/1986), entfalten im Geltungsbereich des DBA-Schweiz keine Wirkung. Aus österreichischer Sicht…
…unter Artikel 19 DBA-Schweiz fallende Bezüge (Bezüge aus öffentlichen Kassen) unter Anrechnung der schweizerischen Quellensteuer zu besteuern, falls die den Bezügen zugrunde liegende Tätigkeit in der Schweiz ausgeübt wird. Für die im Schweizer Verkehrsbüro in Wien beschäftigten Angestellten tritt damit keine Veränderung ihrer Besteuerungssituation…
…Nr. 175/1994, kann eine Rückerstattung jener (5%igen) schweizerischen Quellensteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO beantragt werden, für die sich auf Grund des DBA-Schweiz die Verpflichtung zur Anrechnung auf die österreichische Steuer ergibt; dies allerdings nur, "wenn keine Anrechnungsmöglichkeit im Rahmen einer Veranlagung…
…dass dann, wenn der "erstgenannte Staat" (hier: die Schweiz) nach seinem innerstaatlichen Recht Gewinne aus Beteiligungsveräußerungen nicht besteuert und daher keinen "Erlös angenommen hat", aus dem DBA keine Verpflichtung Österreichs resultiert, bei der Besteuerung des Veräußerungsgewinnes im Jahr 2009 diesen auf den Wertzuwachs ab Zuzug…
…den damit verbundenen Erbübergang dieses bereits im Wegzugsjahr erloschene Besteuerungsrecht nicht nochmals "verloren" gehen. Wenn aber das DBA-Schweiz den "Verlust eines Besteuerungsrechts" als Bedingung für eine Wegzugsbesteuerung nennt, dann erfasst diese Wendung nicht nur den Verlust des Besteuerungsrechtes an einem im Veräußerungsgewinn aufgehenden Wertzuwachs…
…des DBA-Deutschland) festgestellt. Der Begriff "Vermögenszuwachs" ist im steuerlichen Sinn zu verstehen und erfordert nicht einen Wertzuwachs in den Verkehrswerten; denn ein solcher wird in den kurz vor dem Wegzug mit der Einbringung geschaffenen Anteilen vermutlich nicht eingetreten sein. Die Wegzugsklausel des DBA-Schweiz…
Das DBA-Schweiz enthält hinsichtlich der für die Grenzgängereinstufung erforderlichen Merkmale eines grenznahen Wohnsitzes und eines grenznahen Arbeitsortes keine näheren Präzisierungen. Durchführungsregelungen, wie sie im Verhältnis zu Deutschland vorgesehen sind (AÖFV. Nr. 283/1986), entfalten im Geltungsbereich des DBA-Schweiz keine Wirkung. Nach Auffassung…
Nach der geltenden Rechtslage unterliegen österreichische Grenzgänger, die bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern in der Schweiz beschäftigt sind, gemäß Artikel 19 des DBA-Schweiz, BGBl. Nr. 64/1975, der ausschließlichen Besteuerung in der Schweiz. Diese Rechtslage wird durch ein am 18. Jänner 1994 in Bern…
…der Schweiz und von Österreich als rechtsrichtig anerkannte DBA-Auslegung kann daher in ihrer Anwendung nicht nur auf Zeiträume ab Dezember 1999 beschränkt werden. War daher ein schweizerischer Unternehmensberater von Oktober 1994 bis Juli 1995 bei einer österreichischen Firma tätig, dann kann der schweizerischen Steuerverwaltung…
…bisherige DBA-Steuerbefreiung, sodass damit die Rechtsgrundlage für die Unterlassung des Lohnsteuerabzuges entfällt. Dem Arbeitgeber wird durch § 77 Abs. 3 EStG 1988 die Möglichkeit eröffnet, im Aufrollungsweg der geänderten Rechtslage Rechnung zu tragen. Da allerdings die nach der neuen Rechtslage vorzunehmende Anrechnung der schweizerischen Quellensteuer…
…das Anrechnungsverfahren eingeführt wird. Eine "Sunset-Klausel" im Revisionsprotokoll sieht allerdings vor, dass im Fall einer revisionsbedingten Erhöhung der Gesamtsteuerlast diese erst ab 1.1.2007 eintritt. Schweizerische Grenzgänger-Gesellschaftergeschäftsführer werden daher erst ab 2007 der österreichischen Besteuerung unterliegen. Bundesministerium für Finanzen, 23. Jänner 2006
…dem Bund vorbehalten waren, reicht nicht aus, den Charakter als juristische Person öffentlichen Rechts im Sinn des DBA-Schweiz weiter aufrechtzuerhalten. Wird nun die ÖBB-Pension nach Ansässigkeitsverlagerung gezahlt, dann wird zunächst - notfalls im Schätzungsweg - festzustellen sein, in welchem Ausmaß diese Pension für seinerzeitige Arbeitsleistungen…
…er nur zu 1/4 seiner Arbeitszeit an den technischen Apparaten des Arbeitgebers und bei Kunden auf österreichischem Staatsgebiet tätig, dann unterliegt gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz nur der auf die Inlandstätigkeiten entfallende Arbeitslohn der österreichischen Besteuerung. Nach Maßgabe des § 1 der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl…
Eine schweizerische Aktiengesellschaft, die an einer österreichischen Kapitalgesellschaft als stiller Gesellschafter beteiligt ist, unterlag bis Ende 1993 mit dieser Beteiligung gemäß § 79 Abs. 1 Z. 7 BewG i.V. mit Artikel 22 Abs. 2 letzter Satz DBA-Schweiz der österreichischen Vermögensbesteuerung. Dies gilt nicht nur…
…dann ist es richtig, dass die den schweizerischen Muttergesellschaften hiefür erwachsenden Aufwendungen (insbesondere aliquote Gehälter samt Lohnnebenkosten) den österreichischen GesmbHs weiterbelastet werden. Die Gehaltsbezüge der in der Schweiz ansässigen Geschäftsführer unterliegen gemäß Artikel 15 Abs. 1 DBA-Schweiz insoweit der österreichischen Besteuerung, als sie auf…
…17 DBA-Schweiz von einer steuerlichen Berücksichtigung in der Schweiz ausgeschlossen sind) als Betriebsausgabe geltend machen. Solange der wirtschaftliche Zusammenhang dieser Aufwendungen mit dem österreichischen Gastspiel nachgewiesen (glaubhaft gemacht) wird, geht deren Abzugsfähigkeit nicht deshalb verloren, weil sie in der Schweiz getätigt worden sind (z…
…dann tritt für diese Abfindung der Firmenpension auf der Grundlage von Art. 18 DBA-Schweiz ebenfalls Steuerpflicht in Österreich ein und es ist die Schweiz zur Steuerfreistellung verpflichtet. Die österreichische Steuerpflicht hängt bei einer Arbeitgeberpension (wenn die Pensionsverpflichtung sonach die Rechtsperson des Arbeitgebers und nicht…
…Zuge der Betriebsprüfung noch von einer abkommensrechtlichen Verpflichtung zur Vornahme des Steuerabzuges ausgegangen und wurde daher 2010 die Steuer mittels Haftungsbescheides nachgefordert und die KESt daraufhin entrichtet, besteht nach Maßgabe des Artikel 10 DBA-Schweiz Anrecht auf KESt-Rückzahlung. Die Steuerrückzahlung ist durch einen auf …
…EAS 1138. Im Übrigen werden die im letzten Absatz von EAS 2891 erwähnten Gespräche mit der Schweiz aufgenommen, um angesichts eines möglicherweise "statischen Auslegungserfordernisses" im Fall des DBA-Schweiz über die DBA-Vereinbarkeit der in EAS 2891 beschriebenen Wirkungen des "AOA" Klarheit zu erlangen; diesem…
…der Beantwortung der Frage, ob das DBA-Schweiz dazu verpflichtet, die von der Zweigniederlassung verbuchten Einkünfte von der Besteuerung in Österreich freizustellen, sind angesichts des Umstandes, dass der schweizerischen Finanzierungsniederlassung ein Kapital von über 200.000.000 EUR gewidmet worden ist, wobei der österreichischen Hauptniederlassung…