…des Verständigungsverfahrens beschritten werden. Dieses Verfahren ist aber dann gemäß Art. 25 Abs. 1 DBA-Deutschland nicht in Österreich, sondern im Ansässigkeitsstaat der von der Doppelbesteuerung betroffenen Arbeitskräfte, sonach in Deutschland einzuleiten. 5. Oktober 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…33). Die vom BFH in seinem Beschluss vom 18. Juli 2001, I R 26/01, vorgenommene Auslegung des Künstlerbegriffes im DBA-Österreich/Deutschland, derzufolge Deckungsgleiche mit dem Künstlerbegriff des Art. 17 OECD-MA bestehe, setzt sich ohne jegliche Begründung über die einvernehmlich gehandhabte Übung der…
…Besteuerungsrecht für die Zinserträge in Österreich obliegt nach dem Sachverhalt eindeutig dem Wohnsitzstaat Deutschland (DBA Art. 11 Abs. 1). Eine Erhebung der KaptSt an der Quelle hätte nicht erfolgen dürfen. Auf die Ausführungen zu Debatin/Wassermeyer TZ 48 zu Art. 11 DBA Österreich wird verwiesen."…
… 4 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zum DBA-Deutschland den nach innerstaatlichem Recht vorgeschriebenen Steuerabzug in dem Maße unterlassen, als das DBA Österreich Besteuerungsrechte an den abzugspflichtigen Einkünften entzieht : dies wäre bei Fehlen einer inländischen Betriebstätte (bzw. ständigen Einrichtung) sowohl bei Gewerblichkeit der Einkünfte als auch…
…Ansässigkeit von Deutschland nach Österreich, dann ist gemäß Artikel 7 DBA-Österreich/Deutschland der Wertzuwachs in den US-Personengesellschaftsbetriebstätten bis zum Ansässigkeitswechsel der deutschen Besteuerung zu überlassen und in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Dies bedeutet, dass aus Anlass des Zuzuges nach Österreich eine Aufwertung…
…das Besteuerungsrecht an den Arbeitslöhnen Österreich insoweit zu, als die Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet ausgeübt wird. Dies gilt auch dann, wenn die inländische Tätigkeitsdauer die 183-Tage-Frist des Art. 9 Abs. 2 DBA-Deutschland unterschreitet, da die Entsendung nach Österreich nicht von einem deutschen…
…DBA zwischen Österreich und China nicht zur Anwendung. Damit wäre nach österreichischer Rechtslage der Eintritt einer Doppelbesteuerung im Verhältnis zu China nicht ausgeschlossen. Das Besteuerungsrecht Chinas an den Einkünften der in China kurzfristig tätigen Gastlehrerin würde jedoch durch eine einschlägige Gastlehrerbestimmung im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland…
…der deutschen Besteuerung und sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Die Rechtsgrundlage hiefür ist in Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz (bei Einstufung des Vertrages als Werkvertrag) bzw. in Artikel 9 Abs. 1 DBA-Deutschland (bei Einstufung des Vertrages als Dienstvertrag) gegeben. Werden bei…
…deutschen Gesellschaftern die Abkommensvorteile aus dem DBA Österreich-Deutschland zuerkannt. Da der Veräußerungsgewinn Teil des Gewinns der österreichischen Personengesellschaft ist, unterliegen die deutschen Gesellschafter mit dieser Beteiligungsveräußerung aufgrund von Art. 7 iVm Art. 23 Abs. 1 lit. a DBA Österreich-Deutschland ausschließlich der österreichischen Besteuerung…
…deutsche Gesellschaft zum Materialeinkauf eine österreichische Betriebstätte eröffnen würde, dieser gemäß Artikel 5 Abs. 4 lit. d DBA-Österreich/Deutschland als bloßer Einkaufsstelle keine Betriebstätteneigenschaft zukommen. Der in dieser Bestimmung verwendete Ausdruck "Güter oder Waren" schließt auch Materialeinkäufe ein. Bundesministerium für Finanzen, 28. August 2009
…übersteigenden Österreich-Entsendungen von in Deutschland ansässigen Arbeitkräften gemäß Art. 15 Abs. 1 iVm Art. 15 Abs. 2 lit. c DBA-Österreich/Deutschland die Bezüge der ausschließlichen deutschen Lohnbesteuerung vorbehalten bleiben. Bei jenen Tiefbohrspezialisten hingegen, die sich länger als 183 Tage im Kalenderjahr in Österreich…
…1.6.1994 ungeachtet des Umstandes festgehalten, daß in der deutschen BFH-Judikatur mittlerweile eine Änderung in das Gegenteil eingetreten ist; diese Judikaturänderung sollte keine Auslegungsänderung für das DBA-Österreich/Deutschland zur Folge haben. Andererseits wurde darauf hingewiesen, daß für den handelsrechtlichen Geschäftsführer immer jene…
…33). Die vom BFH in seinem Beschluss vom 18. Juli 2001, I R 26/01, vorgenommene Auslegung des Künstlerbegriffes im DBA-Österreich/Deutschland, derzufolge Deckungsgleiche mit dem Künstlerbegriff des Art. 17 OECD-MA bestehe, setzt sich ohne jegliche Begründung über die einvernehmlich gehandhabte Übung der…
…1999, RZ 923), dann steht bei einer kurzfristigen (183-Tage nicht überschreitenden) Arbeitnehmerüberlassung an einen deutschen Arbeitskräfteentleiher das Besteuerungsrecht gemäß Artikel 9 Abs. 2 DBA-Deutschland Österreich zu. Das BM für Finanzen ist derzeit bemüht, auf deutscher Seite eine korrespondierende Beurteilung zu erwirken. 07. Februar…
Verlegt eine in Österreich gegründete Kapitalgesellschaft mit Sitz in Österreich die Geschäftsleitung nach Deutschland, so wird die Gesellschaft hiedurch zwar in Deutschland "ansässig" und darf auf Grund des DBA-Deutschland grundsätzlich nur mehr mit inländischen Betriebstätten- bzw. Immobilieneinkünften besteuert werden, doch führt dies nicht zum…
…Vermögen ) des DBA-Deutschland zu subsumieren sind. Da die über die Personengesellschaft bezogenen Einkünfte auch auf deutscher Seite infolge der vermögensverwaltenden Eigenschaft der Gesellschaft bisher nicht als gewerbliche Einkünfte behandelt wurden, wird nicht erwartet, dass es nach der Wohnsitzverlegung der vier Gesellschafter nach Österreich zu…
…nicht progressionserhöhend auf die übrigen Bezüge aus. Bezugsteile, die auf Grund eines DBA in Österreich steuerfrei zu stellen sind und nach § 67 EStG keine progressionserhöhende Wirkung entfalten sollen, bleiben daher für Zwecke der Berechnung des DBA-Progressionssatzes außer Ansatz. Derartige (begünstigte) deutsche Sonderzahlungen sind folglich…
Bezieht eine in Österreich ansässige Pensionistin neben ihrer österreichischen Sozialversicherungspension auch eine Rente von einer deutschen Landesbank (Körperschaft des deutschen öffentlichen Rechts), dann ist diese deutsche Rente zwar gem. Art. 10 DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung freizustellen, aber im Rahmen einer "Progressionsveranlagung…
…auf der Grundlage von § 240 BAO bereits einbehaltene Steuerabzugsbeträge vom zuständigen Finanzamt rückgefordert werden. Aber auch diese Frage, ob eine "vortragende Tätigkeit" im engen Wortsinn des DBA in Österreich ausgeübt wird oder nicht, müsste erforderlichenfalls als Sachverhaltsfrage von den Abgabenbehörden der 1. Instanz beurteilt werden…
…von Deutschland mit den Ostländern abgeschlossenen DBA darstellt. Der Antrag müsste daher in Deutschland gestellt werden. In einem solchen Fall würden allerdings die deutschen Behörden die Angelegenheiten nicht ohne Mitwirkung Österreichs weiterverfolgen, da die potentielle Verpflichtung zu einer Gegenberichtigung nicht Deutschland, sondern nur Österreich trifft…