…33). Die vom BFH in seinem Beschluss vom 18. Juli 2001, I R 26/01, vorgenommene Auslegung des Künstlerbegriffes im DBA-Österreich/Deutschland, derzufolge Deckungsgleiche mit dem Künstlerbegriff des Art. 17 OECD-MA bestehe, setzt sich ohne jegliche Begründung über die einvernehmlich gehandhabte Übung der…
…Ansässigkeit von Deutschland nach Österreich, dann ist gemäß Artikel 7 DBA-Österreich/Deutschland der Wertzuwachs in den US-Personengesellschaftsbetriebstätten bis zum Ansässigkeitswechsel der deutschen Besteuerung zu überlassen und in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Dies bedeutet, dass aus Anlass des Zuzuges nach Österreich eine Aufwertung…
…DBA zwischen Österreich und China nicht zur Anwendung. Damit wäre nach österreichischer Rechtslage der Eintritt einer Doppelbesteuerung im Verhältnis zu China nicht ausgeschlossen. Das Besteuerungsrecht Chinas an den Einkünften der in China kurzfristig tätigen Gastlehrerin würde jedoch durch eine einschlägige Gastlehrerbestimmung im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland…
…deutschen Gesellschaftern die Abkommensvorteile aus dem DBA Österreich-Deutschland zuerkannt. Da der Veräußerungsgewinn Teil des Gewinns der österreichischen Personengesellschaft ist, unterliegen die deutschen Gesellschafter mit dieser Beteiligungsveräußerung aufgrund von Art. 7 iVm Art. 23 Abs. 1 lit. a DBA Österreich-Deutschland ausschließlich der österreichischen Besteuerung…
…deutsche Gesellschaft zum Materialeinkauf eine österreichische Betriebstätte eröffnen würde, dieser gemäß Artikel 5 Abs. 4 lit. d DBA-Österreich/Deutschland als bloßer Einkaufsstelle keine Betriebstätteneigenschaft zukommen. Der in dieser Bestimmung verwendete Ausdruck "Güter oder Waren" schließt auch Materialeinkäufe ein. Bundesministerium für Finanzen, 28. August 2009
…1.6.1994 ungeachtet des Umstandes festgehalten, daß in der deutschen BFH-Judikatur mittlerweile eine Änderung in das Gegenteil eingetreten ist; diese Judikaturänderung sollte keine Auslegungsänderung für das DBA-Österreich/Deutschland zur Folge haben. Andererseits wurde darauf hingewiesen, daß für den handelsrechtlichen Geschäftsführer immer jene…
…übersteigenden Österreich-Entsendungen von in Deutschland ansässigen Arbeitkräften gemäß Art. 15 Abs. 1 iVm Art. 15 Abs. 2 lit. c DBA-Österreich/Deutschland die Bezüge der ausschließlichen deutschen Lohnbesteuerung vorbehalten bleiben. Bei jenen Tiefbohrspezialisten hingegen, die sich länger als 183 Tage im Kalenderjahr in Österreich…
…33). Die vom BFH in seinem Beschluss vom 18. Juli 2001, I R 26/01, vorgenommene Auslegung des Künstlerbegriffes im DBA-Österreich/Deutschland, derzufolge Deckungsgleiche mit dem Künstlerbegriff des Art. 17 OECD-MA bestehe, setzt sich ohne jegliche Begründung über die einvernehmlich gehandhabte Übung der…
…entziehen diese Österreich nicht das Besteuerungsrecht; eine Ausnahme bildet das DBA-Österreich/Deutschland, da dieses keine bei Drittstaatsarbeitgebern wirksame "183-Tage-Klausel" vorsieht (Art. 9 Abs. 2 DBA-Deutschland). Freistellung der auf die Deutschland-Tage entfallenden Bezugsteile erfordert allerdings eine Information der deutschen Steuerverwaltung. 22…
…1999, RZ 923), dann steht bei einer kurzfristigen (183-Tage nicht überschreitenden) Arbeitnehmerüberlassung an einen deutschen Arbeitskräfteentleiher das Besteuerungsrecht gemäß Artikel 9 Abs. 2 DBA-Deutschland Österreich zu. Das BM für Finanzen ist derzeit bemüht, auf deutscher Seite eine korrespondierende Beurteilung zu erwirken. 07. Februar…
…Vermögen ) des DBA-Deutschland zu subsumieren sind. Da die über die Personengesellschaft bezogenen Einkünfte auch auf deutscher Seite infolge der vermögensverwaltenden Eigenschaft der Gesellschaft bisher nicht als gewerbliche Einkünfte behandelt wurden, wird nicht erwartet, dass es nach der Wohnsitzverlegung der vier Gesellschafter nach Österreich zu…
…Preisgelder) ausschließlich Deutschland zu, vorausgesetzt daß die gesamte Tätigkeit auf deutschem Staatsgebiet ausgeübt wird. Sollte dies nicht der Fall sein (z.B. Teilnahme an einem Wettkampf in den USA) dann erlischt insoweit das deutsche Besteuerungsrecht und es wird durch das DBA-Deutschland Österreich das Besteuerungsrecht…
…Betriebstätte zuzurechnen und aus diesem Grund in Österreich steuerfrei zu stellen sind, ist nicht weiter nachzugehen, wenn nach deutschem Recht Vermögensverwaltung vorliegt und sonach keine deutsche Betriebstätte gegeben ist, sodass Deutschland aus der Sicht seines innerstaatlichen Steuerrechts durch das DBA mit Österreich daran gehindert wird…
…deutsche GesmbH in Österreich eine Zweigniederlassung errichtet und sind die beiden zu je 50% beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer der deutschen GesmbH für die inländische Zweigniederlassung in Österreich tätig, so steht das Besteuerungsrecht an den hiefür zufließenden Bezügen gemäß Artikel 8 Abs. 1 DBA-Deutschland Österreich zu…
…4 DBA-Deutschland) oder - falls die Haftungsübernahme in der Privatsphäre erfolgt - Sonstige Einkünfte aus Leistungen darstellen, die dann unter Artikel 13 Abs. 1 des Abkommens fallen. Damit unterliegen sämtliche der genannten Vergütungen grundsätzlich der deutschen Besteuerung und sind in Österreich - soweit nach inländischem Recht überhaupt…
…Besteuerungsrecht an den von der deutschen GesmbH für die österreichische Veranstaltung gezahlten Gagen gemäß Artikel 8 Abs. 2 DBA-Deutschland Österreich zu. Eine allfällige inländische Steuerpflicht müsste im Veranlagungsweg geltend gemacht werden. Die in Deutschland ansässigen und nach Österreich entsandten nichtkünstlerisch tätigen Mitarbeiter (Techniker, Organisatoren…
…Fachhochschule entsandt, dann ist unter Zugrundelegung der Auffassung des BFH nicht mehr von einer Anwendbarkeit des Artikels 19 auszugehen, sodass das ausschließliche Besteuerungsrecht gemäß Artikel 15 DBA-Deutschland Österreich zugeteilt ist. Ob die österreichische Fachhochschule ein privates Unternehmen oder eine öffentlich-rechtliche Einrichtung ist, ist…
…unter Artikel 21 mit der Folge einer ausschließlichen Besteuerung im Ansässigkeitsstaat der Anteilscheininhaber aus. Da sonach der Tatbestand einer "Veräußerung" von Anteilen an einer Immobiliengesellschaft erfüllt ist, wird das Besteuerungsrecht nach Artikel 13 Absatz 2 DBA-Deutschland Österreich zugeteilt. Bundesministerium für Finanzen, 13. Jänner 2014
…des Verständigungsverfahrens beschritten werden. Dieses Verfahren ist aber dann gemäß Art. 25 Abs. 1 DBA-Deutschland nicht in Österreich, sondern im Ansässigkeitsstaat der von der Doppelbesteuerung betroffenen Arbeitskräfte, sonach in Deutschland einzuleiten. 5. Oktober 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…das Besteuerungsrecht daran Österreich zu. Wird mit Ende September der Hauptwohnsitz von Österreich nach Deutschland verlegt und gleichzeitig die inländische Betriebstätte nachweislich aufgegeben, dürfen jene deutschen Einkünfte, die auf Tätigkeiten nach der inländischen Betriebstättenschließung entfallen, gemäß Art. 4 DBA-D in Österreich nicht mehr der…