… Sind in Österreich ansässige Investoren an einer US-Aktiengesellschaft beteiligt, die sich mit der Errichtung und dem Betrieb von Einkaufszentren befasst und die als (im wesentlichen steuerfreier) "Real Estate Investmenttrust" (REIT) konstituiert ist, so richtet sich die steuerliche Behandlung der von dieser Gesellschaft ausgeschütteten Dividende…
…Vorschriften oder aus anderen Gründen die Möglichkeit geben, sich tatsächlich an der Verwaltung dieser Gesellschaft oder an deren Kontrolle zu beteiligen. Der Gerichtshof setzt hierbei aber keine Anforderungen in Bezug auf das Ausmaß dieser Einflussnahmemöglichkeiten eines Aktionärs. Auch wird in der Urteilsbegründung nicht darauf eingegangen…
…1076) wird eine slowakische kommanditná spolecnost (K.S.) als eine der Kommanditgesellschaft vergleichbare Gesellschaftsform gewertet (Hinweis auch auf EAS 2694). Der hybride Charakter dieser Gesellschaftsform, der sich dadurch manifestiert, dass die Kommanditisten wie Aktionäre behandelt und nur die vollhaftenden Komplementäre unmittelbar mit den Einkünften der…
…AG beteiligt ist, ihren Lebensmittelpunkt nach Österreich und steht auf Grund eines Syndikatsvertrages einer Aktionärsgruppe bereits fest, dass sie von ihrer Großmutter zusätzliche Anteile im Ausmaß von 0,5% erben wird, dann tritt ihre Beteiligung nach einem solchen Erbanfall in die potentielle Steuerpflicht des § 31…
…Überwiegen der Beteiligung der Aktionärskommanditisten oder Komplementäre abhängig gemacht, sondern es wird der Gesellschaftstyp im Gleichklang mit der deutschen Rechtslage insgesamt als körperschaftsteuerpflichtig eingestuft". Bezieht daher eine deutsche KGaA, an der in Deutschland ansässige natürliche Personen zu 40% als Komplementäre und zu 60% als Kommanditisten…
…österreichischen Aktionäre ihre Beteiligung an der Gesellschaft mittlerweile veräußert haben, ändert nichts am Weiterbestand der Mitwirkungspflicht der Gesellschaft und der für sie handelnden Personen. Die vorstehenden Überlegungen unterstellen, dass die Lizenzgebührenüberweisungen an die schweizerische Gesellschaft durch die österreichischen Firmen weder als Scheingeschäft noch als Rechtsmissbrauch…
…2010 Rz 190 zeigt in diesem Zusammenhang auf, dass die im innerstaatlichen Steuerrecht als "notwendiges Betriebsvermögen" eingestuften Wirtschaftsgüter jedenfalls auch die Zuordnungsvoraussetzungen des AOA erfüllen. Der "bloße Umstand", dass eine Beteiligung als gewillkürtes Vermögen in die Bücher der Betriebstätte aufgenommen wurde, reicht hingegen nicht aus…
…als gewerbliche Einkünfte geprägt werden; die Räumlichkeiten der deutschen GmbH stellen für sie damit aus österreichischer Sicht gesehen keine Betriebstätten im Sinn von Artikel 4 des Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland (DBA-D-1954), BGBl. Nr. 220/1955, dar, sodass alle Einkünfte, die ihnen aus ihrer stillen Beteiligung…
Weitet eine deutsche GmbH & Still ihre Geschäftstätigkeit auf Österreich aus und werden Anteile (zwecks Beteiligung als atypisch stille Gesellschafter) in Österreich vertrieben, dann hängt die Frage, ob die österreichischen Investoren mit den von der GmbH & Still erzielten Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen von der österreichischen Besteuerung…
…Betriebsvermögen" der Betriebstätte zu zählen ist; der bloße Umstand, dass eine Beteiligung als gewillkürtes Betriebsvermögen in die Bücher der ausländischen Personengesellschaft aufgenommen worden ist, reicht hierfür aber nicht aus (VPR 2010 Rz 190 unter Hinweis auf EAS 3018). Ob dies im vorliegenden Fall tatsächlich der…
…wenn auf die Beteiligung an der ungarischen Kapitalgesellschaft in den Vorjahren eine steuerwirksame Teilwertabschreibung vorgenommen wurde. Eine einbringungsbedingte Nachversteuerung der Teilwertabschreibung kommt in Österreich nicht in Betracht, da im Falle der Gewährung von neuen Anteilen der Buchwert der eingebrachten Beteiligung als Anschaffungskosten der neuen Anteile…
…wobei die von den Gewinnanteilen einbehaltene Abzugsteuer iSd § 99 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 auf die veranlagte Steuer entsprechend anzurechnen ist. Nach abkommensrechtlicher Sicht führt eine Beteiligung als echter stiller Gesellschafter grundsätzlich zwar zu Zinsen, wonach Art. 11 des Doppelbesteuerungsabkommens einschlägig wäre (Loukota/Jirousek…
Gemäß Artikel 11 Abs. 2 DBA-Deutschland wird das uneingeschränkte Besteuerungsrecht an "Einkünften eines stillen Gesellschafters aus seiner Beteiligung als stiller Gesellschafter" dem Quellenstaat der Einkünfte zugeteilt. Der Begriff der "Einkünfte" setzt im Allgemeinen den Eintritt eines Vermögenszuwachses beim Einkünfteempfänger voraus. Die bloße Restitution eines…
…EStG im Hinblick auf diese mittelbare Beteiligung als Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit zu qualifizieren. In einem mit der Schweiz geführten Verständigungsverfahren war Einigung erzielt worden, dass sich die Aufteilung der Besteuerungsrechte bei Dienstnehmern von Kapitalgesellschaften ungeachtet einer allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der Gesellschaft…
Verluste, die eine schweizerische AG aus ihrer Beteiligung als Kommanditist an einer österreichischen KG erlitten hat, und die nach einer Einbringung des KG-Anteils in die inländische Komplementär-AG (eine 100%ige Tochtergesellschaft der schweizerischen AG) durch den hiebei realisierten Einbringungsgewinn nicht aufgebraucht worden sind…
… Verluste, die eine schweizerische AG aus ihrer Beteiligung als Kommanditist an einer österreichischen KG erlitten hat, und die nach einer Einbringung des KG-Anteils in die inländische Komplementär-AG (eine 100%ige Tochtergesellschaft der schweizerischen AG) durch den hiebei realisierten Einbringungsgewinn nicht aufgebraucht worden sind…
Unter EAS 1397 ist folgende Rechtsmeinung vertreten worden: "Verluste, die eine schweizerische AG aus ihrer Beteiligung als Kommanditist an einer österreichischen KG erlitten hat, und die nach einer Einbringung des KG-Anteils in die inländische Komplementär-AG (eine 100%ige Tochtergesellschaft der schweizerischen AG) durch…
…Die gegenständliche Beteiligung müsste daher funktional der Ausübung der operativen Tätigkeit der Personengesellschaft dienen; nach Auffassung des BMF kann das Vorliegen dieser Voraussetzungen bei "notwendigem Betriebsvermögen" anerkannt werden; der bloße Umstand, dass eine Beteiligung als gewillkürtes Betriebsvermögen in die Bücher der ausländischen Personengesellschaft aufgenommen worden…
…handelsrechtlichen Buchführung verpflichteten deutschen Personengesellschaft sehr wohl die Beteiligung als gewillkürtes Betriebsvermögen anerkennt, dann wird Deutschland bei Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zulässigerweise zu einer anderslautenden Rechtsfolge kommen, nämlich jener, daß das Abkommen der steuerlichen Erfassung der gegenständlichen Beteiligungseinkünfte als betriebliche Einkünfte der deutschen Personengesellschaft nicht entgegensteht…
Hat eine österreichische Aktiengesellschaft 5,24% der Anteile an einer irischen Kapitalgesellschaft erworben, die als Kapitalanlagegesellschaft tätig wird, dann unterliegen die aus Irland bezogenen Gewinnausschüttungen der inländischen Körperschaftsteuerpflicht. Aus Artikel 8 Abs. 4 DBA-Irland kann kein Anspruch auf Steuerfreistellung abgeleitet werden. Denn nach dieser…