…da das Besteuerungsrecht Österreichs eben noch aufrecht ist. Erst wenn im Zeitpunkt der nächsten Bilanzerstellung erneut das Verhältnis des Aktivvermögens ermittelt wird und das Vermögen dann nicht mehr überwiegend aus unbeweglichem Vermögen besteht, wäre Österreich nicht mehr gemäß Art. 13 Abs. 2 DBA-Deutschland besteuerungsberechtigt…
…daß der österreichische Wohnsitz den Lebensmittelpunkt darstellt, dann wäre nicht Deutschland, sondern Österreich der "Wohnsitzstaat" im Sinn von Artikel 16 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens. In diesem Fall würde das Besteuerungsrecht Österreichs nicht mehr durch Artikel 9 des Abkommens eingeschränkt, da diese Abkommensbestimmung nur zur Anwendung…
…an denen Deutschland das Besteuerungsrecht zugestanden wäre und die gemäß dem DBA in Österreich steuerfrei zu stellen gewesen wären. Es ist daher sachgerecht, daß unter diesen Umständen die Entschädigung ebenfalls steuerpflichtig gestellt wird. Der Umstand, daß Deutschland auf Grund des DBA sein Recht zur Vornahme…
…in Deutschland ansässig behandelt, dann reduziert sich die in Österreich geltend zu machende unbeschränkte Steuerpflicht auf jene Inlandseinkünfte, an denen das DBA-Ö/D das Besteuerungsrecht Österreich zuteilt. Wird der Mittelpunkt der Lebensinteressen von Deutschland nach Monaco verlagert, dann müsste gemäß Artikel 16 DBA-Ö…
…veräußert werden oder wenn Maßnahmen dieser Person zum Verlust des Besteuerungsrechtes Österreichs führen. Dass der im DBA verwendete Begriff "Anteile an Gesellschaften" auch die österreichischen Substanzgenussrechtsanteile umfasst, wurde bereits unter EAS 3083 (in Bezug auf die Immobilienklausel des DBA-Deutschland) festgestellt. Der Begriff "Vermögenszuwachs" ist…
…Konzerns betriebenen Flugzeugen anwendbar. Befindet sich der Ort der Geschäftsleitung der Tochtergesellschaft in Österreich, so steht Österreich gemäß Art. 8 DBA Italien das alleinige Besteuerungsrecht zu. Die Frage, ob der Hangar eine Betriebstätte im Sinne des Art. 5 DBA Italien darstellt, ist somit in diesem…
…der Slowakei eingependelt wird, und ist solcherart Österreich Ansässigkeitsstaat des Geschäftsführers im Sinn der von Österreich mit Deutschland und der Slowakei anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen geworden, dann steht gemäß Artikel 15 des österreichisch-slowakischen Doppelbesteuerungsabkommens Österreich das Besteuerungsrecht an den Geschäftsführerbezügen insoweit zu, als diese Bezüge nicht…
…Einkünften in Österreich der beschränkten Steuerpflicht unterworfen. Einkünfte, die aus Nutzungsrechten an Grundstücken zufließen, im vorliegenden Fall sonach die auf Risiko der Fruchtgenussberechtigten aus Vermietung und Verpachtung erzielten Einkünfte, unterliegen gemäß Artikel 6 DBA-Deutschland der Besteuerung in Österreich und sind in Deutschland korrespondiernd dazu…
…Steuerpflicht) zum Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich führt. Dies zieht gemäß § 31 EStG 1988 hinsichtlich der eingetretenen Wertsteigerung (Wert im Zeitpunkt des Wegzuges 150) die Steuerpflicht des Wertzuwachses (in Höhe von 50) nach sich. Allerdings sieht Art. 13 Abs. 4 DBA-Schweiz (in der…
…in Deutschland ansässig bleibt, steht Österreich gemäß Art. 15 Abs. 1 DBA-Deutschland an Bezügen, die auf außerhalb Österreichs ausgeführte Tätigkeiten entfallen, kein Besteuerungsrecht zu. Sollte indessen nicht Deutschland, sondern Österreich der Ansässigkeitsstaat sein, dann müssten die auf Drittstaatstätigkeiten entfallenden Bezüge der Besteuerung in Österreich…
…4 DBA der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat (Österreich) vorbehalten ist. Wenn aber der Slowakei gemäß Artikel 13 Abs. 4 DBA das Besteuerungsrecht entzogen ist, kann sich aus Artikel 23 Abs. 2 lit. a des anzuwendenden DBA keine Verpflichtung Österreichs zur Steuerfreistellung ergeben (siehe Ziffer 109 des…
…Österreich das Besteuerungsrecht entzieht, weil die niederländische Gesellschaft über keine inländische Betriebstätte verfügt. Wie immer daher Artikel 13 des DBA-Ö/Nl im vorliegenden Fall auch interpretiert werden mag, die von der deutschen Vertriebstochtergesellschaft auf der Grundlage ihrer Österreich-Umsätze gezahlten Markenlizenzgebühren müssen in Österreich…
…DBA-Ö/Deutschland muß allerdings das Besteuerungsrecht zwischen Österreich und Deutschland aufgeteilt werden; gegen eine Aufteilung der Bezüge nach der zeitlichen Aufenthaltsdauer in den beiden Staaten bestehen seitens des BM für Finanzen keine Bedenken. Sollte die französische Firma in Österreich ein Repräsentanzbüro eröffnen, dem gemäß…
…unerwarteterweise - die Gewinnausschüttungen auf deutscher Seite unmittelbar dem in Österreich lebenden Kommanditisten zugerechnet und folglich in Deutschland auf Grund des Art. 10a DBA nur ermäßigt besteuert werden sollten), würde gemäß Z. 27a des Schlussprotokolls zu Artikel 15 DBA-Deutschland ein Besteuerungsrecht in Österreich aufleben. 2…
…DBA zwischen Österreich und China nicht zur Anwendung. Damit wäre nach österreichischer Rechtslage der Eintritt einer Doppelbesteuerung im Verhältnis zu China nicht ausgeschlossen. Das Besteuerungsrecht Chinas an den Einkünften der in China kurzfristig tätigen Gastlehrerin würde jedoch durch eine einschlägige Gastlehrerbestimmung im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland…
…anwendbar, sodass das Besteuerungsrecht an den in den österreichischen Personengesellschaftsbetriebstätten erzielten Veräußerungsgewinnen durch das DBA Österreich-Ungarn nicht der österreichischen Besteuerung entzogen wird. Sollte der Veräußerungsvorgang auf ungarischer Seite unter den gegebenen Umständen nicht auf Grund des DBA Deutschland-Ungarn von der Besteuerung freigestellt werden…
…Auslegungsänderung für das DBA-Österreich/Deutschland zur Folge haben. Andererseits wurde darauf hingewiesen, daß für den handelsrechtlichen Geschäftsführer immer jene Gesellschaft zu deren Geschäftsführer er bestellt worden ist, als sein Arbeitgeber gilt, sodaß der Sitzstaat der Gesellschaft tatsächlich in allen Fällen das Besteuerungsrecht an den…
…steht das Besteuerungsrecht daran Österreich zu. Wird mit Ende September der Hauptwohnsitz von Österreich nach Deutschland verlegt und gleichzeitig die inländische Betriebstätte nachweislich aufgegeben, dürfen jene deutschen Einkünfte, die auf Tätigkeiten nach der inländischen Betriebstättenschließung entfallen, gemäß Art. 4 DBA-D in Österreich nicht mehr…
…den USA) entfällt) unterliegt anteilig weiterhin dem österreichischen Lohnsteuerabzug. zu b): Für die 5-Monatsentsendung nach Deutschland wird das Besteuerungsrecht jedenfalls bei Österreich belassen; denn nach der in Art. 9 Abs. 2 DBA-Deutschland enthaltenen "183-Tage-Klausel" kommt es nicht auf die beabsichtigte Entsendungsdauer…
…dann steht das Besteuerungsrecht an den von der deutschen GesmbH für die österreichische Veranstaltung gezahlten Gagen gemäß Artikel 8 Abs. 2 DBA-Deutschland Österreich zu. Eine allfällige inländische Steuerpflicht müsste im Veranlagungsweg geltend gemacht werden. Die in Deutschland ansässigen und nach Österreich entsandten nichtkünstlerisch tätigen…