…Art. 17 OECD-Musterabkommen) Österreich das ausschließliche Besteuerungsrecht übertragen und dass diesfalls bei einer zu engen Auslegung von § 99 EStG weder Österreich noch das Ausland eine Besteuerung vornimmt. Die Abgrenzung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit ist sonach im gegebenen Zusammenhang nicht von wesentlicher Bedeutung. 22…
…als solche aus freiberuflicher Tätigkeit qualifiziert, dann sind diese Einkünfte in Österreich zu versteuern, es sei denn, dass sie dem Konsulenten für Tätigkeiten zufließen, die in einer polnischen "festen Einrichtung" ausgeübt worden sind. Im letztgenannten Fall wären sie unter Progressionsvorbehalt von der österreichischen Besteuerung freizustellen.…
…an die einzelnen Künstler fließenden Vergütungen ist bei einem amerikanischen Orchester vor allem deshalb von Bedeutung, weil daraus ein Rückschluss gezogen werden kann, ob möglicherweise ein Fall des Überschreitens der Jahres-Freigrenze von $ 20.000 gegeben ist, wodurch die Künstlergagen der österreichischen Besteuerung unterliegen…
…dann der türkischen Besteuerung, wenn diese Tätigkeiten in Österreich ausgeführt werden. Dieses 10%ige Quellenbesteuerungsrecht besteht gem. Art. 14 Abs. 4 DBA-Türkei auch dann, wenn die freiberufliche Tätigkeit unter der Rechtsform einer GesmbH erbracht und daher nach österreichischer Auffassung als gewerbliche Tätigkeit einzustufen ist…
…Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Aus Abs. 4 Z 2 des "Orchestererlasses" (AÖFV. Nr. 112/1995) ergibt sich in diesem Zusammenhang keine anderslautende Rechtsfolge, denn der darin enthaltene Hinweis, dass im Verhältnis zu Deutschland inländische Abzugssteuerpflicht dann eintritt, wenn die Orchester auf freiberuflicher Basis oder…
…vorliegenden Art eine Gewinnaufteilung unterbleiben könnte. Denn auch Artikel 14 über die freiberufliche Tätigkeit enthält keine solchen Regelungen, wobei es hier jedenfalls unstreitig ist, dass bei einer entsprechenden grenzüberschreitenden Unternehmensausweitung eine Gewinnaufteilung stattzufinden hat. Sollte es allerdings so sein, dass die in den österreichischen Betriebsteilen…
…von § 47 EStG 1988 erzielt und folglich damit gemäß Artikel 15 der österreichischen Besteuerung unterliegt. Sollte sich in seinem hier maßgebenden Tätigkeitsbild nichts Wesentliches gegenüber seiner bisher im Angestelltenverhältnis unternommenen Betätigung verändern, wird eine steuerliche Anerkennung als freiberufliche Tätigkeit jedenfalls nicht möglich sein. Da es…
…ob bei diesen Gastspielen auch die Gesellschafter in Österreich als Künstler mitwirken. Denn wenn die Gesellschafter Vergütungen für eine freiberufliche Tätigkeit als Künstler erzielen, unterliegen sie damit gemäß Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz des DBA-Deutschland der österreichischen Besteuerung und sind in Deutschland von…
…Deutschland ordnungsgemäß der Besteuerung unterzogen worden sind, wenn sonach die deutsche Steuerverwaltung weder inländische nichtselbständige Einkünfte noch den Bestand einer inländischen "ständigen Einrichtung" noch das Vorliegen einer "Vortragstätigkeit" als gegeben angenommen hat, dann wird man im Regelfall auf österreichischer Seite diese Beurteilung bei der Sachverhaltswürdigung…
…eine Wertung als freiberufliche Tätigkeit denkbar. Diese Frage wäre im Einvernehmen mit dem zuständigen Finanzamt zu klären. Ein in den USA ansässiger gewerblich tätiger Kameramann ist gemäß Artikel III DBA-USA in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wenn ihm für seine Tätigkeit keine inländische Betriebstätte…
…die den Künstlern zufließenden Einkünfte gemäß § 98 EStG der österreichischen Besteuerung, weil die freiberufliche Tätigkeit im Inland ausgeübt wurde. Diese Steuerpflicht besteht unabhängig davon, ob der in Österreich freiberuflich tätige Künstler im Rahmen einer öffentlichen Darbietung auftritt oder nicht. Die Steuerpflicht ist gemäß § 99 Abs…
…teils beratende Tätigkeit bezieht, fallen demnach nicht unter Artikel 8 Abs. 4 und sind daher nicht auf Grund dieser Bestimmung in Österreich von der Besteuerung freizustellen; es spricht vieles dafür, dass eine derartige Tätigkeit im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung entweder als eine freiberufliche Tätigkeit (Unternehmensberatung…
…Deutschland ansässige Personen, die im Rahmen einer lehrgangsmäßigen Betreuung an österreichischen Bildungseinrichtungen freiberuflich mitwirken oder die andere Aktivitäten ausüben, die nicht als "vortragende Tätigkeit" zu werten sind, können daher bei Vorlage von amtlich bestätigten Ansässigkeitsbescheinigungen auf dem Vordruck ZS-BRD 1 vom Steuerabzug nach § 99…
…der österreichischen Abzugsbesteuerung (dies wäre im Fall eines freiberuflichen Engagements mittels Werkvertrages der Fall), dann kann diese Steuerfreistellung nach den Grundsätzen des BMF-Erlasses vom 20. Dez. 1985 (Amtsblatt der österreichischen Finanzverwaltung Nr. 31/1969) unmittelbar bei Auszahlung der Bezüge vom inländischen Festspielveranstalter herbeigeführt werden…
…auf die gewerbliche Tätigkeit als Hufschmied keine Betriebstätte in Liechtenstein vorliegen kann und daher diese Einkünfte zur Gänze gemäß Artikel 7 DBA-Liechtenstein und DBA-Schweiz in Österreich der Besteuerung unterliegen. In Bezug auf die freiberuflichen Einkünfte aus der tierärztlichen Tätigkeit spricht bei diesem Sachverhaltsbild…
…bei der einheitlichen und gesonderten Einkünftefeststellung in Österreich der auf die liechtensteinische Kanzlei entfallende Gewinnteil der Gemeinschaft zu je einem Drittel in den Händen der drei Anwälte von der österreichischen Besteuerung gemäß Artikel 14 DBA-Liechtenstein steuerfrei zu stellen. Denn Personengesellschaften, die in Auslandsbetriebstätten freiberufliche…
…diese Tätigkeit als eine freiberufliche darstellen, wird allerdings zu prüfen sein, ob dem Wissenschaftler eine "feste Einrichtung" (z.B. ein Arbeitsraum) im Zusammenhang mit seiner Lehrtätigkeit in Österreich zur Verfügung steht. Denn trifft dies in einem solchen Fall nicht zu, wären die Lehrauftragsvergütungen - selbst bei…
…da mangels inländischer "fester Einrichtung" die freiberuflich tätigen Lehrkräfte aus solchen Staaten auf der Grundlage der dem Artikel 14 des OECD-Musterabkommens nachgebildeten Abkommensbestimmungen ohnedies von der Besteuerung freizustellen sind. Dies gilt - da jedenfalls eine unterrichtende Tätigkeit vorliegen dürfte - auch im Verhältnis zu Deutschland (AÖF…
…an freiberuflich ausgeübten Vortragstätigkeiten jeglicher Art entzogen und es wird die steuerliche Erfassung der Vortragshonorare ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat des Vortragenden vorbehalten. Eine Sonderstellung nimmt der Vertrag mit Deutschland ein: hier werden in Artikel 8 Abs. 2 Vergütungen für Vortragstätigkeiten ausdrücklich dem Tätigkeitsstaat zur Besteuerung überlassen…
…in Indien ansässige Person, sondern der österreichische Kulturverein. Damit ist auf die weitere Frage, ob lit. d erfüllt ist (kein Abzug der Entgelte bei Ermittlung von in Österreich der Besteuerung unterliegenden Gewinnen), nicht mehr einzugehen. 22. Feber 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…